Norm
DSt 1990 §1 HRechtssatz
Der Vorwurf des Verbrechens des Amtsmissbrauchs gegen einen Richter ist so schwerwiegend, dass ihn ein Rechtsanwalt nicht ohne eingehende Prüfung und nicht ohne entsprechende tatsächliche und rechtliche Anhaltspunkte erheben darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0055404Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021