Norm
DSt 1872 §2 HRechtssatz
Die bloße Tatsache, dass ein Rechtsanwaltsanwärter in einem durch Alkoholgenuß beeinträchtigten Zustand ein Kraftfahrzeug lenkte und deswegen im Verwaltungsstrafverfahren zu einer Arreststrafe verurteilt wurde, bedeutet keine Schädigung des Ansehens des Anwaltsstandes.
VwGH vom 09.07.1959, Zl 165/57; Veröff: EvBl 1960,110(31)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0055959Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016