Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.812 Dokumente

Entscheidungen 3.271-3.300 von 21.812

RS Vfgh 1998/6/15 B2311/97

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Erklärung der Beschwerdeführerin, sich als klaglos gestellt zu erachten; kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Es kann dahingestellt bleiben, ob dadurch, daß der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ein zweit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.06.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/6/15 B2311/97

Begründung: 1.1. Mit Bescheid vom 30.4.1997 setzte der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den von der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996 zu entrichtenden Fondsbeitrag fest. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 30.6.1997 unter gleichzeitiger Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides abgewiesen. Der abweisliche Bescheid des Beschwerdeausschusses wurde in weite... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.06.1998

RS Vfgh 1998/6/15 B2311/97

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Erklärung der Beschwerdeführerin, sich als klaglos gestellt zu erachten; kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Es kann dahingestellt bleiben, ob dadurch, daß der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ein zweit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.06.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/6/15 B2311/97

Begründung: 1.1. Mit Bescheid vom 30.4.1997 setzte der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den von der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996 zu entrichtenden Fondsbeitrag fest. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 30.6.1997 unter gleichzeitiger Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides abgewiesen. Der abweisliche Bescheid des Beschwerdeausschusses wurde in weite... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.06.1998

RS Vfgh 1998/6/15 B2311/97

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Erklärung der Beschwerdeführerin, sich als klaglos gestellt zu erachten; kein Kostenzuspruch
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Rechtssatz | Vfgh | 15.06.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/6/15 B2311/97

Begründung: 1.1. Mit Bescheid vom 30.4.1997 setzte der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den von der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996 zu entrichtenden Fondsbeitrag fest. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 30.6.1997 unter gleichzeitiger Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides abgewiesen. Der abweisliche Bescheid des Beschwerdeausschusses wurde in weite... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.06.1998

RS Vfgh 1998/6/15 B2311/97

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Erklärung der Beschwerdeführerin, sich als klaglos gestellt zu erachten; kein Kostenzuspruch
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Rechtssatz | Vfgh | 15.06.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/6/15 B2311/97

Begründung: 1.1. Mit Bescheid vom 30.4.1997 setzte der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den von der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996 zu entrichtenden Fondsbeitrag fest. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 30.6.1997 unter gleichzeitiger Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides abgewiesen. Der abweisliche Bescheid des Beschwerdeausschusses wurde in weite... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.06.1998

RS Vfgh 1998/6/15 B2311/97

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Erklärung der Beschwerdeführerin, sich als klaglos gestellt zu erachten; kein Kostenzuspruch
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Rechtssatz | Vfgh | 15.06.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/6/15 B2311/97

Begründung: 1.1. Mit Bescheid vom 30.4.1997 setzte der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den von der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996 zu entrichtenden Fondsbeitrag fest. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 30.6.1997 unter gleichzeitiger Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides abgewiesen. Der abweisliche Bescheid des Beschwerdeausschusses wurde in weite... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.06.1998

RS Vfgh 1998/6/15 B2311/97

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Rechtssatz | Vfgh | 15.06.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/6/15 B2311/97

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.06.1998

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Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Erklärung der Beschwerdeführerin, sich als klaglos gestellt zu erachten; kein Kostenzuspruch
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Rechtssatz | Vfgh | 15.06.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/6/15 B2311/97

Begründung: 1.1. Mit Bescheid vom 30.4.1997 setzte der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den von der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996 zu entrichtenden Fondsbeitrag fest. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 30.6.1997 unter gleichzeitiger Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides abgewiesen. Der abweisliche Bescheid des Beschwerdeausschusses wurde in weite... mehr lesen...

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
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Rechtssatz | Vfgh | 15.06.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/6/15 B2311/97

Begründung: 1.1. Mit Bescheid vom 30.4.1997 setzte der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den von der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996 zu entrichtenden Fondsbeitrag fest. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 30.6.1997 unter gleichzeitiger Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides abgewiesen. Der abweisliche Bescheid des Beschwerdeausschusses wurde in weite... mehr lesen...

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RS Vfgh 1998/6/15 B2311/97

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Erklärung der Beschwerdeführerin, sich als klaglos gestellt zu erachten; kein Kostenzuspruch
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TE Vfgh Beschluss 1998/6/15 B2311/97

Begründung: 1.1. Mit Bescheid vom 30.4.1997 setzte der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den von der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996 zu entrichtenden Fondsbeitrag fest. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 30.6.1997 unter gleichzeitiger Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides abgewiesen. Der abweisliche Bescheid des Beschwerdeausschusses wurde in weite... mehr lesen...

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RS Vfgh 1998/6/15 B2311/97

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Erklärung der Beschwerdeführerin, sich als klaglos gestellt zu erachten; kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Es kann dahingestellt bleiben, ob dadurch, daß der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ein zweit... mehr lesen...

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Begründung: 1.1. Mit Bescheid vom 30.4.1997 setzte der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den von der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996 zu entrichtenden Fondsbeitrag fest. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 30.6.1997 unter gleichzeitiger Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides abgewiesen. Der abweisliche Bescheid des Beschwerdeausschusses wurde in weite... mehr lesen...

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TE Vfgh Beschluss 1998/6/15 B2311/97

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RS Vfgh 1998/6/15 B2311/97

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Erklärung der Beschwerdeführerin, sich als klaglos gestellt zu erachten; kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Es kann dahingestellt bleiben, ob dadurch, daß der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ein zweit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.06.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/6/15 B2311/97

Begründung: 1.1. Mit Bescheid vom 30.4.1997 setzte der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den von der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996 zu entrichtenden Fondsbeitrag fest. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 30.6.1997 unter gleichzeitiger Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides abgewiesen. Der abweisliche Bescheid des Beschwerdeausschusses wurde in weite... mehr lesen...

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Erklärung der Beschwerdeführerin, sich als klaglos gestellt zu erachten; kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Es kann dahingestellt bleiben, ob dadurch, daß der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ein zweit... mehr lesen...

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TE Vfgh Beschluss 1998/6/15 B2311/97

Begründung: 1.1. Mit Bescheid vom 30.4.1997 setzte der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den von der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996 zu entrichtenden Fondsbeitrag fest. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 30.6.1997 unter gleichzeitiger Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides abgewiesen. Der abweisliche Bescheid des Beschwerdeausschusses wurde in weite... mehr lesen...

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RS Vfgh 1998/6/15 B2311/97

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Erklärung der Beschwerdeführerin, sich als klaglos gestellt zu erachten; kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Es kann dahingestellt bleiben, ob dadurch, daß der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ein zweit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.06.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/6/15 B2311/97

Begründung: 1.1. Mit Bescheid vom 30.4.1997 setzte der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den von der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996 zu entrichtenden Fondsbeitrag fest. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 30.6.1997 unter gleichzeitiger Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides abgewiesen. Der abweisliche Bescheid des Beschwerdeausschusses wurde in weite... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.06.1998

RS Vfgh 1998/6/15 B2311/97

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens infolge Erklärung der Beschwerdeführerin, sich als klaglos gestellt zu erachten; kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Es kann dahingestellt bleiben, ob dadurch, daß der Verwaltungsausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ein zweit... mehr lesen...

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