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66 SozialversicherungNorm
B-VG Art144 Abs1 / AllgLeitsatz
Zurückweisung einer Eingabe gegen einen Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter betreffend Abweisung des Antrags auf Erhöhung des Pflegegeldes mangels Legitimation; Zuständigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte zur Entscheidung über Ansprüche auf Pflegegeldleistungen nach dem BundespflegegeldGRechtssatz
Der Gesetzgeber hat damit der Partei die Möglichkeit gegeben, durch die Klagserhebung sowohl das Außerkrafttreten des Bescheides herbeizuführen, als auch ihre Ansprüche vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Angesichts dieser Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung können derartige Bescheide nicht vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts angefochten werden (vgl zB VfSlg 11811/1988; 12386/1990; 14161/1995).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Pflegegeld, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Legitimation, Arbeits- u Sozialgerichtsbarkeit, Kompetenz sukzessive, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von VerwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B964.1998Dokumentnummer
JFR_10019376_98B00964_01