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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitRechtssatz
Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen einen Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien betreffend Abweisung einer Berufung gegen einen Bescheid des Kostenbeamten.
Beschwerdeführerin erklärte sich im Hinblick auf die Stattgabe einer weiteren Berufung durch den Bundesminister für Justiz als klaglos gestellt; kein Kostenzuspruch.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B1127.1997Dokumentnummer
JFR_10019376_97B01127_01