Begründung: Mit selbstverfaßter, am 29. September 1998 beim Verfassungsgerichtshof eingelangter, und in der Folge durch einen Antrag auf Verfahrenshilfe ergänzter Eingabe wendet sich der Einschreiter gegen die zwangsweise Behandlung bei vorläufiger Anhaltung in einer psychiatrischen Anstalt nach §429 Abs4 und 5 StPO. Mit Note vom 26. Mai 1999 teilte der Sachwalter des Beschwerdeführers mit, daß er sowohl der ursprünglichen Eingabe des Einschreiters, als auch dem dazu gestell... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §56 Abs2 AlVG mit E v 10.06.99, G7/99. Quasi-Anlaßfälle: E v 14.06.99, B1798/98 und B1461/98, letzter teilweise Aufhebung , teilweise Ablehnung der Beschwerdebehandlung. Entscheidungstexte B 622/98 Entscheidungstext VfGH ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Beschwerdeführerin ist eine Kommanditgesellschaft, deren Einkünfte gemäß §188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt werden. Sie rechnete in ihrer Erklärung der Einkünfte für 1996 S 3,432.428,- unter dem Titel "Jubiläumsgeldrückstellung" außerbilanziell hinzu. Dieser Betrag ergibt sich nach den Beschwerdeangaben aus der Differenz zwischen der Auflösung der bereits gebildeten, nicht versteuerten Jubiläumsgeldrückstellung gemäß ArtI Z64 litb SteuerreformG 199... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungSteuerreformG 1993 ArtI Z64EStG 1988 §14 Abs12 idF des AbgÄG 1998EStG 1988 §124b Z33 idF des AbgÄG 1998BAO §188BAO §303
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde einer Kommanditgesellschaft wegen
zwingender Auflösung von Jubiläumsgeldrückstellungen mangels
Instanzenzugserschöpfung; Verpflichtung zur Wiederaufnahme des
Verfahrens auc... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 27. Oktober 1998 wurde der Vorstellung der beschwerdeführenden Gesellschaft gegen die Berufungsbescheide des Gemeinderates der Marktgemeinde Potzneusiedl, mit welchen 1. die Abweisung des Antrages auf Stundung der Standortabgabe für das Jahr 1995 bestätigt wurde (B2314/98) und 2. der Antrag auf Stundung der Standortabgabe für das Jahr 1996 abgewiesen wurde (B2317/98), Folge gegeben, die angefochtenen Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Beschwerdeführerin machte in ihrer Einkommensteuererklärung für 1994 unter dem Titel "Heiratsausstattung/Heiratsgut" einen Betrag in Höhe von insgesamt 537.267 S als außergewöhnliche Belastung gemäß §34 EStG 1988 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich wurde die Anerkennung des Heiratsgutes als außergewöhnliche Belastung - wie auch im Bescheid erster Instanz - mit der
Begründung: versagt, aus §... mehr lesen...
Begründung: I. Mit den im Instanzenzug ergangenen beiden Bescheiden des Unabhängigen Bundesasylsenates vom 30. Juni 1998 wurde der Asylantrag der Erstbeschwerdeführerin gemäß §4 AsylG 1997 wegen Einreise über ein sicheres Drittland zurückgewiesen und der Asylerstreckungsantrag des Zweitbeschwerdeführers gemäß §11 AsylG 1997 abgewiesen. Gegen diese Bescheide richten sich die vorliegenden Beschwerden nach Art144 B-VG. II. 1. Mit Schreiben vom 7. Jänne... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 6. August 1997 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 20. Juli 1995 rechtskräftig abgeschlossenen Asylverfahrens abgewiesen. Gegen den Bescheid vom 6. August 1997 richtet sich die vorliegende Beschwerde nach Art144 B-VG. 2. Der Beschwerdeführer hat sowohl den eben erwähnten Bescheid des Bundesministers für Inne... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Einschreiter brachte zwei selbst verfaßte, aus je einem einseitig beschriebenen Blatt bestehende Beschwerden gegen zwei Bescheide der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien ein und beantragte unter einem die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Nach Bewilligung der Verfahrenshilfe wurde der zum Verfahrenshelfer bestellte Rechtsanwalt mit Schriftsatz vom 12. Februar 1999 - unter Hinweis auf die Säumnisfolgen - gemäß §§18, 35 VerfGG, §85 Abs2 ZPO auf... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 28. Oktober 1997 wurde der Vorstellung der beschwerdeführenden Gesellschaft gegen den Berufungsbescheid des Gemeinderates der Marktgemeinde Potzneusiedl, mit dem der beschwerdeführenden Gesellschaft eine Standortabgabe für das Jahr 1995 im Ausmaß von S 95.700,-- vorgeschrieben wurde, Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an den Gemeinderat de... mehr lesen...
Begründung: 1. Die selbstverfaßte Beschwerde richtet sich - abermals - gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 5. Juni 1996, Z11/93-2/1996. Bereits mit selbstverfaßter, zu B331/98 protokollierter Beschwerde vom 9. Februar 1998, beim Verfassungsgerichtshof eingelangt am 12. Februar 1998, bekämpfte derselbe Beschwerdeführer den oben angeführten Bescheid. Mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 29. September 1998 wurde die zu B331/98 protokollierte ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallEStG 1988 §34 Abs7
Leitsatz: Aufhebung eines Bescheides betreffend Versagung der Anerkennung von
Heiratsgut als außergewöhnliche Belastung; Anlaßfallwirkung der
Aufhebung einer Bestimmung des EStG 1988 betreffend
Familienbesteuerung
Rechtssatz: Die belangte Behörde wendete bei Erlassung des angefochtenen Beschei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / LegitimationVfGG §19 Abs3 Z2 lite
Rechtssatz: Zurückweisung einer neuerlichen selbstverfaßten Beschwerde gegen einen bereits bekämpften Bescheid mangels Legitimation infolge Konsumierung des Beschwerderechts mit Einbringung der ersten Beschwerde Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Leitsatz: Zurückweisung von Beschwerden gegen die - die Bescheide einer
Gemeinde betreffend Standortabgabe aufhebenden -
Vorstellungsbescheide mangels Legitimation; keine Verletzung von
subjektiven Rechten mangels Bindungswirkung den
Spruch: nicht
tragender Begründungselemente
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §17 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung von Beschwerden wegen nicht behobenen Formmangels;
unveränderte Vorlage eines von der Partei selbst verfaßten
Schriftsatzes durch den Verfahrenshelfer unzulässig
Rechtssatz: Dem Erfordernis der Beschwerdeeinbringung durch einen Rechtsanwalt ist i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Rabenstein a.d. Pielach vom 28. Februar 1997 wurde der mitbeteiligten Partei die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Autowerkstätte und einer Verkaufshalle erteilt. Die vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wurde vom Gemeinderat abgewiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 15. Oktober 1997, berichtigt durch Bescheid vom 23. Oktober 1997, wies die Niederösterreichische Landesregierung die... mehr lesen...
Begründung: Mit Erkenntnissen vom 7.10.1998, B2632/97 u.a., sowie vom 30.11.1998, B1278/98 u.a., gab der Verfassungsgerichtshof den Beschwerden der A D gegen Bescheide der Salzburger Landesregierung vom 15.10.1997, Z3/01-26.272/2-1997 (B2633/97) und vom 28.5.1998, Z3/01-26.272/13-1998 (B1279/98) statt, hob diese Bescheide auf und verfällte das Land Salzburg in den Kostenersatz. Dies wurde jeweils damit begründet, daß die Beschwerdeführerin, die unter Kostenbeteiligung des Landes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde rügt einen Bescheid der Wiener Landesregierung, mit dem gemäß §4 des Gesetzes betreffend den Grunderwerb durch Ausländer in Wien (Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz), LGBl. für Wien 11/1998 (im folgenden: GVG 1998), der Erwerb des Eigentums an 1.500/10.000 Anteilen an einer näher bestimmten Liegenschaft in Wien auf Grund eines Kaufvertrages vom September 1996 durch den Beschwerdeführer, einen sudanesisc... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 10. März 1999, Gem - 521455/3 - 1998 - WA, wurde der Vorstellung der Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde Geboltskirchen vom 21. August 1998, mit welchem die Getränkesteuer festgesetzt, der Antrag auf Rückzahlung der Getränkesteuer für die Jahre 1992 und 1993 zurückgewiesen und der Antrag auf Rückzahlung für die Jahre 1994 bis 1996 abgewiesen wurde, Folge gegeben, der angefochte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde rügt einen Bescheid der Wiener Landesregierung, mit dem gemäß §4 des Gesetzes betreffend den Grunderwerb durch Ausländer in Wien (Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz), LGBl. für Wien 11/1998 (im folgenden: GVG 1998), der Erwerb des Eigentums an je 74/849 Anteilen an einer Liegenschaft in Wien auf Grund eines Kaufvertrages vom Mai 1995 durch die Beschwerdeführer, zwei polnische Staatsangehörige, nicht gen... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid der Salzburger Landesregierung, mit dem der Beschwerdeführerin im Instanzenzug bis auf weiteres aus Sozialhilfemitteln die Aufenthaltskosten in einem Pflegeheim abzüglich einer ziffernmäßig bestimmten Eigenleistung zugesprochen worden waren. Der Verfassungsgerichtshof wurde seitens der Salzburger Landesregierung von dem am 20. August 1998 erfolgten Ableben der Beschwerdeführerin in Kenntnis gesetzt. Auf Ersuchen de... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Quasianlaßfall; Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "des Eigentums (Miteigentums)," in §1 Abs1 Wr AusländergrunderwerbsG, LGBl 11/1998, mit 07.06.99, G238/98. (Ebenso: B1417/98, E v 07.06.99). Entscheidungstexte B 1417/98 Entscheidun... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Sachentscheidung WirkungVfGG §34VfGHGO §42ZPO §419
Leitsatz: Zurückweisung der Anträge einer belangten Behörde auf Berichtigung
von Erkenntnissen mangels eines Ausfertigungsfehlers
Rechtssatz: Eine Berichtigung wäre gemäß §419 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG und §42 VfGHGO nur im Falle eines Ausfertigungsfehlers... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Beschwerdeführerin rechnete in ihrer Körperschaftsteuererklärung für 1996 S 523.000,- als aufzulösende Jubiläumsgeldrückstellung gemäß ArtI Z64 litb des SteuerreformG 1993 BGBl. 818 idF BGBl. 201/1996 hinzu. Die Veranlagung 1996 erfolgte erklärungsgemäß. Gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1996 wurde wegen des Hinzurechnungsbetrages von S 523.000,- Berufung erhoben. Mit Bescheid vom 3. November 1997 wies die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich d... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Beschwerdeführerin rechnete in ihrer Körperschaftsteuererklärung für 1996 S 2,767.000,- unter dem Titel "Jubiläumsgeldrückstellung" außerbilanziell hinzu. Hievon entfielen nach den Beschwerdeangaben S 2,313.000,- auf die Auflösung der bereits gebildeten, nicht versteuerten Jubiläumsgeldrückstellung gemäß ArtI Z64 litb SteuerreformG 1993 BGBl. 818 idF BGBl. 201/1996. Die Veranlagung 1996 erfolgte erklärungsgemäß. Gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1996 br... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Die Beschwerdeführerin wies in einer Beilage zu ihrer Körperschaftsteuererklärung für 1996 darauf hin, daß sie 1996 der Rückstellung für Jubiläumsgelder S 482.269,- zugeführt habe und daß diese Rückstellung zum 31. Dezember 1996 mit S 3,948.235,- ausgewiesen sei. Ihrer Ansicht nach seien die Bestimmungen des SteuerreformG 1993 BGBl. 818, das eine solche Zuführung untersage, bzw. des StrukturanpassungsG 1996 BGBl. 201 (gemeint: des SteuerreformG 1993 idF des Struk... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer rechnete in seiner Körperschaftsteuererklärung für 1995 S 56,103.605,- außerbilanziell hinzu. Von diesem Betrag entfielen nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid S 7,298.372,50 auf die Jubiläumsgeldrückstellung für 1995 und der Rest auf die Auflösung der bereits gebildeten, nicht versteuerten Jubiläumsgeldrückstellung gemäß ArtI Z64 litb SteuerreformG 1993 BGBl. 818. Die Veranlagung 1995 erfolgte erklärungsgemäß. Gegen den Körper... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin bildete im Wirtschaftsjahr 1994 eine Rückstellung für Treuegelder in näher bezeichneter Höhe. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 30. April 1996 wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den - die Bildung der Treuegeldrückstellung steuerlich nicht anerkennenden - Körperschaftsteuerbescheid 1994 ab. 2. Gegen diesen Bescheid wendet sich die v... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Beschwerdeführerin rechnete in ihrer Körperschaftsteuererklärung für 1995 S 494.000,- als Zuweisung zur Jubiläumsgeldrückstellung und S 196.133,- als Auflösung der bereits gebildeten Jubiläumsgeldrückstellung gemäß ArtI Z64 litb des SteuerreformG 1993 BGBl. 818 idF BGBl. 201/1996 hinzu. Die Veranlagung 1995 erfolgte erklärungsgemäß. Gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1995 brachte sie wegen der steuerlichen Nichtanerkennung der Rückstellung und wegen der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt in Krems an der Donau, wendet sich mit der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 7. Oktober 1996, Z Senat-KS-95-041. Mit dem genannten Bescheid wurde er schuldig erkannt, am 5. März 1994 im Ortsgebiet von Krems an der Donau, nächst dem Haus Ringstraße 12, ein Kraftfahrzeug in der gebührenfreien Kurzparkzone abgestellt zu haben, ohne da... mehr lesen...