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L5 KulturrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallLeitsatz
Aufhebung des Bescheides betreffend die naturschutzbehördliche Untersagung des Semmering-Basistunnels; Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §2 Nö NaturschutzGRechtssatz
Die belangte Behörde gelangte nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einer Versagung der Bewilligung des gegenständlichen Projekts bzw. zu einem Verbot seiner Ausführung, weil das Nö NaturschutzG aufgrund der Abänderung des §2 leg. cit. durch die Novelle LGBl. 5500-5, eine - nach dem E v 25.06.99, G256/98, aus verfassungsrechtlicher Sicht gebotene - Berücksichtigung der vom Bund wahrzunehmenden und keiner weiteren Überprüfung durch das Land unterliegenden gesamtwirtschaftlichen Interessen am Ausbau einer bestehenden Eisenbahnstrecke nicht zugelassen hat.
Es ist somit nach der Lage des Falles offenkundig, daß die Anwendung der im Gesetzesprüfungsverfahren aufgehobenen Rechtsvorschrift für die Rechtsstellung der Beschwerdeführerin nachteilig war.
Schlagworte
VfGH / Anlaßfall, NaturschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B1287.1998Dokumentnummer
JFR_10009375_98B01287_2_01