RS Vfgh 1999/6/25 B1287/98

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Veröffentlicht am 25.06.1999
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Index

L5 Kulturrecht
L5500 Baumschutz, Landschaftsschutz, Naturschutz

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Nö NaturschutzG §2

Leitsatz

Aufhebung des Bescheides betreffend die naturschutzbehördliche Untersagung des Semmering-Basistunnels; Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §2 Nö NaturschutzG

Rechtssatz

Die belangte Behörde gelangte nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einer Versagung der Bewilligung des gegenständlichen Projekts bzw. zu einem Verbot seiner Ausführung, weil das Nö NaturschutzG aufgrund der Abänderung des §2 leg. cit. durch die Novelle LGBl. 5500-5, eine - nach dem E v 25.06.99, G256/98, aus verfassungsrechtlicher Sicht gebotene - Berücksichtigung der vom Bund wahrzunehmenden und keiner weiteren Überprüfung durch das Land unterliegenden gesamtwirtschaftlichen Interessen am Ausbau einer bestehenden Eisenbahnstrecke nicht zugelassen hat.

Es ist somit nach der Lage des Falles offenkundig, daß die Anwendung der im Gesetzesprüfungsverfahren aufgehobenen Rechtsvorschrift für die Rechtsstellung der Beschwerdeführerin nachteilig war.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall, Naturschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:B1287.1998

Dokumentnummer

JFR_10009375_98B01287_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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