RS Vfgh 1999/6/14 B591/96

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Veröffentlicht am 14.06.1999
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72 Wissenschaft, Hochschulen
72/01 Hochschulorganisation

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
UOG 1975 §54a Abs5

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen die Wahl des Klinikvorstandes durch die Klinikkonferenz bestätigenden Bescheid des zuständigen Bundesministers mangels Legitimation

Rechtssatz

Weder §54a UOG 1975 noch andere Vorschriften bieten einen Anhaltspunkt dafür, dass durch einen gemäß §54a Abs5 vorletzter Satz UOG 1975 ergehenden, die Wahl des Klinikvorstandes durch die Klinikkonferenz bestätigenden Bescheid des zuständigen Bundesministers subjektive Rechte eines bei dieser Wahl nicht zum Zuge gekommenen Leiters einer Klinischen Abteilung begründet (verändert) oder festgestellt würden.

Entscheidungstexte

  • B 591/96
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 14.06.1999 B 591/96

Schlagworte

VfGH / Legitimation, Hochschulen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:B591.1996

Dokumentnummer

JFR_10009386_96B00591_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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