Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art119a Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde
Ersatzbescheid European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991050158.X01 Im RIS seit 24.03.1992 mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 24. Juni 1981 wurde das Ansuchen der erstmitbeteiligten Partei (Bauwerberin) um Erteilung der Widmungsbewilligung für die Gst. Nr.169/3, 169/6, 170/4 und 170/8, alle KG. A, zwecks Schaffung von Bauplätzen unter Auflagen bewilligt. Nach dem der Widmungsbewilligung zugrunde liegenden Plan handelte es sich um die Errichtung von sechs Wohnhausgruppen. Unter Punkt 8) wurde vorgeschrieben, die Errichtung von oberirdischen Garag... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 27. Dezember 1989 setzte der Bürgermeister der Marktgemeinde X gegenüber der Beschwerdeführerin für eine näher bezeichnete Liegenschaft den Grundsteuerjahresbetrag fest. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Berufung. Mit Bescheid vom 22. November 1990 wies der Gemeinderat der Marktgemeinde X als Abgabenbehörde zweiter Instanz diese Berufung als unbegründet ab. Diese... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs5;GdO NÖ 1973 §61;VwGG §27;
Rechtssatz: Ist die NÖ LReg mangels einer an sie gerichteten Vorstellung unzuständig, so besteht für sie keine Entscheidungspflicht. Da es damit dem Bf an der Berechtigung zur Erhebung der Säumnisbeschwerde mangelt, ist di... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 24. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführerin betreffend die Errichtung eines Flugdaches am Haus S-Straße 7 auf GstNr. 784/1, KG X, die beantragte Ausnahmegenehmigung vom gesetzlichen Bauabstand gemäß § 6 Baugesetz, LGBl. Nr. 39/1972 idgF nicht erteilt, ferner gemäß § 31 Abs. 5 und § 41 Baugesetz die Baubewilligung für das Flugdach versagt und die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes binnen einer Frist von drei Mon... mehr lesen...
Index: L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt VorarlbergL82000 Bauordnung10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: BauRallg;B-VG Art119a Abs5;GdG Vlbg 1985 §83 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Wendung des ersten Satzes des § 83 Abs 1 GdG Vlbg wird keine zusätzliche Anforderung an den Inhalt der Vorstellung gestellt, sondern lediglich verdeutlicht, daß die Möglichkeit einer Verletzung subjektiver Rec... mehr lesen...
Index: L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt VorarlbergL82000 Bauordnung10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: BauRallg;B-VG Art119a Abs5;GdG Vlbg 1985 §83 Abs2;
Rechtssatz: Dem Erfordernis des § 83 Abs 2 Satz 2 GdG Vlbg ist nur dann entsprochen, wenn dem Vorstellungsschriftsatz zumindest entnommen werden kann, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertrete... mehr lesen...
Index: L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt VorarlbergL82000 Bauordnung001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: BauRallg;B-VG Art119a Abs5;GdG Vlbg 1985 §83 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der als "Bitte" formulierte Antrag, "die ganze Angelegenheit nochmals zu überprüfen", würde schon für sich allein genommen als Vorstellungsantrag ausreichen. Im Zusammenhang mit de... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Juni 1990 erteilte der Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemeinde dem Erstbeschwerdeführer die Bewilligung zum Abbruch des auf Bp. 1153, KG A befindlichen Wohnhauses und zur Errichtung eines Neubaues an gleicher Stelle "im Ausmaß von 10,50 x 9,70 bzw. 8,40 m mit angebauter Garage im Ausmaß von 10,19 bzw. 5,85 x 6,80 m" unter zahlreichen Bedingungen und Auflagen. (Nach der Aktenlage war im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides der Abbruch bereits... mehr lesen...
Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt TirolL82000 Bauordnung001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;BauRallg;B-VG Art119a Abs5;B-VG Art119a;GdO Tir 1966 §113 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/06/0175
Rechtssatz:
Gründe: , aus denen kra... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 27. November 1984 beantragte die mitbeteiligte Gemeinde, vertreten durch den Vizebürgermeister, die Erteilung der straßenrechtlichen Baubewilligung für die Verbreiterung und Umlegung der G. Gemeindestraße. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung an Ort und Stelle erteilte der Bürgermeister die beantragte Bewilligung zum Umbau (zur Verlegung) der G.Gemeindestraße im unmittelbaren Einmündungsbereich in die I. Landesstraße unter Vorschreibung näher bezeichneter... mehr lesen...
Index: L85004 Straßen Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;B-VG Art18 Abs2;LStVwG OÖ 1975 §57 Abs1;LStVwG OÖ 1975 §59;TrassenV Aistersheim Gehberg 1984;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn die Bf die Bindung des Gemeinderates als Straßenbaubehörde zweiter Instanz an die Trassenverordnung aus der Erwägung heraus in Abr... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. April 1988 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde Tobaj dem Beschwerdeführer für die Zeit vom 1. November 1987 bis 31. März 1988 gemäß §§ 10 Abs. 2, 11 und 12 des Burgenländischen Lustbarkeitsabgabegesetzes 1969, LGBl. Nr. 40 idF LGBl. Nr. 29/1983 iVm der Verordnung des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 18. Dezember 1987 als "Besitzer" des Spielapparates "POD BILLIARD" (richtig wohl: "Pool Billard") im Gastgewerbebetrieb des J in D eine ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der beschwerdeführenden Stadtgemeinde vom 15. Dezember 1988 wurde die von der mitbeteiligten Partei zu entrichtende Getränkesteuer für den Zeitraum vom 1. Jänner 1983 bis 31. März 1988 festgesetzt und eine Getränkesteuernachforderung in der Höhe von S 521.987,-- vorgeschrieben. Mit Bescheid des Gemeinderates der beschwerdeführenden Partei vom 23. November 1989 wurde die Berufung der mitbeteiligten Partei als unbegründet abgewiesen. Mit Besc... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 14. Juni 1984 trug der Bürgermeister der beschwerdeführenden Marktgemeinde dem Mitbeteiligten gemäß §§ 3 und 5 des Kanalisationsgesetzes, Vorarlberger LGBl. Nr. 33/1976 (im folgenden: Vlbg KanalG 1976), und dem § 3 der Kanalordnung der Marktgemeinde Lustenau vom 21. Dezember 1976 auf, die Bauwerke und befestigen Flächen auf dem Grundstück nn1, KG L, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Bescheides, getrennt nach Regenwasser (Niederschlagswässer) und Schmutzwas... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der beschwerdeführenden Marktgemeinde vom 25. Juni 1981 wurde der Mitbeteiligten unter Hinweis darauf, daß ihre Liegenschaft in Schwertberg, Z-Straße 10, im März 1981 an die gemeindeeigene Ortskanalisationsanlage angeschlossen worden sei, auf Grund der Bestimmungen des § 5 der Kanalgebührenordnung der beschwerdeführenden Marktgemeinde vom 20. Juni 1975 die Anschlußgebühr einschließlich Umsatzsteuer in Höhe von S 79.266,60 festgesetzt. Unter Berücksichti... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art119a Abs5;
Rechtssatz: Die Gemeinde ist an den von der Aufsichtsbehörde festgestellten Sachverhalt insoweit gebunden, als dieser die Grundlage der rechtlichen Beurteilung der Aufsichtsbehörde bildet. Schlagworte Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;VwGG §41 Abs1; Beachte Vorgeschichte:
90/17/0162 E 28. September 1990;
Fortgesetztes Verfahren:
93/17/0174 E 27. April 1995;
Rechtssatz: Nur die die Aufhebung tragenden
Gründe: in der kassatorischen Entscheidung einer Gemeindeaufsichtsbehörde oder des VwGH vermögen ... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVG Vlbg 1984;AVG §42 Abs1;BAO;B-VG Art119a Abs5;
Rechtssatz: Dem Gemeindeaufsichtsrecht ist im Zusammenhalt mit dem Abgabenverfahrensrecht eine Präklusion von Einwendungen fremd. Schlagworte Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgab... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Hat es die Vorstellungsbehörde unterlassen, entweder die fehlenden Feststellungen selbst zu treffen oder den Bescheid der obersten Gemeindeinstanz aufzuheben und den Gemeindebehörden die erforderlichen Sachverhaltsermittlungen aufzutragen (Hinweis E 14.3.1980, 1515/78, VwSlg 10067 A/1980; ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind an einen nicht angefochtenen, aufhebenden Bescheid der Vorstellungsbehörde sowohl die Gemeinde als in der Folge auch die Vorstellungsbehörde und der VwGH gebunden, und zwar nicht nur etwa an den
Spruch: , sondern auch an die diesen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;
Rechtssatz: Der Vorstellungsbehörde steht es zu, zur Erfüllung ihrer Aufgabe den von ihr angefochtenen Bescheid der Gemeindebehörde auf seine Übereinstimmung mit der Rechtsordnung insoweit zu prüfen, ob er subjektive Rechte des Vorstellungswerbers verletzt, durch eigene Ermittlungen den Sachverhalt klarzust... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs5;GdO OÖ 1979 §102;VwGG §41 Abs1; Beachte Vorgeschichte:
90/17/0162 E 28. September 1990;
Fortgesetztes Verfahren:
93/17/0174 E 27. April 1995;
Rechtssatz: Im Vorstellungsverfahren nach der OÖ GdO 1979 besteht kein Neuerungsverbot, wie ... mehr lesen...
Die Behörde erster Instanz (der Bürgermeister der Gemeinde S) hat mit "Ladung und Kundmachung" vom 6. November 1987 "über Ansuchen" von Franz B. für die Grundstücke Nr. n1 und n2, KG. S, gemäß den "Bestimmungen der Bauordnung für das Land Steiermark vom 25. Oktober 1968, LGBl. Nr. 145/1986, in der derzeit geltenden Fassung" eine Widmungs- und Bauverhandlung bezüglich Ausbau der Gaststätte, Erweiterung des Parkplatzes und Errichtung eines Gastgartens und im Anschluß daran "gemäß den Be... mehr lesen...
Index: L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SteiermarkL70706 Theater Veranstaltung SteiermarkL70716 Spielapparate Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19;AVG §42;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;GdO Stmk 1967 §94 Abs5;VeranstaltungsG Stmk 1969 §1;VeranstaltungsG Stmk 1969 §21;VeranstaltungsG Stmk 1969 §36;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1; ... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid vom 24. Juli 1991 gab die NÖ Landesregierung der Vorstellung der Beschwerdeführer Folge, behob den bei ihr angefochtenen Berufungsbescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Stadtgemeinde und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeinde zurück. Die beschwerdeführenden Nachbarn haben richtig erkannt, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch dann eine Verletzung ihrer Rechte gegeben sein ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs5;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde
Ersatzbescheid European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991050188.X01 Im RIS seit 29.10.1991 mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 23. März 1990 wurde dem Beschwerdeführer die Baubewilligung zum Abbruch und zur Neuherstellung eines Gebäudes unmittelbar an der Grundgrenze zur Zweitmitbeteiligten bewilligt. Bei der der Erteilung dieser Baubewilligung vorangegangenen mündlichen Verhandlung wurde folgendes protokolliert: "Für das Bauvorhaben ist eine Neuplanung vorzulegen, wobei die derzeitige Bauhöhe unverändert bleibt. Nach Vorliegen der Planung wird (... mehr lesen...
Mit den gleichlautenden Säumnisbeschwerden machten die beiden Beschwerdeführer geltend, daß die belangte Behörde über die am 16. November 1990 erhobene Berufung auch nach sechs Monaten noch nicht entschieden habe. Diese Beschwerden wurden am 21. Mai 1991 zur Post gegeben und langten am 23. Mai 1991 beim Verwaltungsgerichtshof ein. Die belangte Behörde legte ihren am 10. Mai 1991 beschlossenen, am 16. Mai 1991 ausgefertigten und am 22. Mai 1991 durch Hinterlegung zugestellten Besch... mehr lesen...
Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;B-VG Art119a Abs5;GdO Tir 1966 §112 Abs2;
Rechtssatz: Die Bezeichnung "Gemeinde" ist kein Hindernis dafür, den Bescheid des Gemeindevorstandes als bekämpft anzusehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990060220.X03... mehr lesen...