RS Vwgh 1991/12/5 89/17/0245

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Veröffentlicht am 05.12.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Die Gemeinde ist an den von der Aufsichtsbehörde festgestellten Sachverhalt insoweit gebunden, als dieser die Grundlage der rechtlichen Beurteilung der Aufsichtsbehörde bildet.

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989170245.X04

Im RIS seit

24.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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