Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.08.2016, wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder BF) als ehemaliger Geschäftsführer derXXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Abs. 5 und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf den Beitragskonten Nr. XXXX und XXXX den Betrag von EUR 45.173,06 zu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 20.10.2015, wurde ausgesprochen, dass XXXX(im Folgenden: Beschwerdeführerin oder BF) als Geschäftsführerin der XXXXGmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Abs. 5 und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf dem Beitragskonto Nr.XXXX den Betrag von EUR 16.016,63 zuzüglich Verz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") ist ehemaliger handelsrechtlicher Geschäftsführer der (mittlerweile in Liquidation befindlichen) C. GmbH. 2. Mit Schreiben vom 21.3.2017 (Titel: "Haftung für Beiträge gemäß § 67 Abs 10 ASVG") und beigefügtem Rückstandsausweis vom selben Tag wies die OÖGKK den BF darauf hin, dass auf dem Beitragskonto der C. GmbH aus den Beiträgen April bis September 2016 ein Rückstand in Höhe von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1 Am 12.09.2013 hat die belangte Behörde beim Landesgericht Korneuburg einen Insolvenzantrag zur XXXX gestellt, unter Bezugnahme auf den vollstreckbaren Rückstandsausweis vom 12.09.2013 mit einem Betrag in der Höhe von 26.830,51 Euro. 1.2 Mit Eingabe vom 04.02.2014 an das Landesgericht hat die belangte Behörde eine Forderung in der Höhe von 31.306,16 Euro nachträglich angemeldet. Diese Forderung wurde vom Masseverwalter anerkannt. Das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 04.12.2007 den nunmehrigen Beschwerdeführer, ehemaliger Geschäftsführer der Firma XXXX GmbH XXXX , gem. § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG verpflichtet, ihr die auf dem Beitragskonto der Beitragsschuldnerin prot. Firma XXXX GmbH aushaftenden Forderungen aus Meldeverstößen gem. § 111 ASVG samt Nebengebühren (Verzugszinsen berechnet bis 04.12.2007) im Betrage vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 30.01.2014, Zl. 14-2014-BE-VER10-0000K, zu Beitragskontonummer XXXX, teilte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden belangte Behörde) der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden bP) mit, dass auf dem Beitragskonto der Firma XXXX (im Folgenden GmbH) aus den Beiträgen Juni 2011, August 2011, September 2011, November 2011, Dezember 2011, Jänner 2012 und Februar 2012 ein Rückstand in der Höhe von EUR 21.745,2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 12.05.2016, wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder BF) als Geschäftsführer der XXXX Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Abs. 5 und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf dem Beitragskonto Nr. XXXX im Betrag von EUR 3.335,91 zuzü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 27.12.2016, wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder BF) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Abs. 5 und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf dem Beitragskonto Nr. 812.643-36 im Betrag von EUR 90.091,61 zuzüglich Verzugszinsen gemäß § 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.11.2015 wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer oder BF1) als Vertreter der "XXXX" (im Folgenden: Komplementär-GmbH), welche unbeschränkt haftende Gesellschafterin der "XXXX" (im Folgenden: Primärschuldnerin) sei, der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Abs. 5 und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.11.2015 wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer oder BF1) als Vertreter der "XXXX" (im Folgenden: Komplementär-GmbH), welche unbeschränkt haftende Gesellschafterin der "XXXX" (im Folgenden: Primärschuldnerin) sei, der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Abs. 5 und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.11.2015 wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer oder BF1) als Vertreter der "XXXX" (im Folgenden: Komplementär-GmbH), welche unbeschränkt haftende Gesellschafterin der "XXXX" (im Folgenden: Primärschuldnerin) sei, der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Abs. 5 und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 08.09.2016 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Geschäftsführer der "XXXX GmbH" (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Abs. 5 und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf dem Beitragskonto Nr. XXXX im Betrag von EUR 34.488,31 zuzüglich Ve... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.8.2012, XXXX, wurde Herr XXXX (in der Folge BF) als Geschäftsführer von der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangten Behörde) gemäß §§ 67 Abs. 10 i.V.m. 83 ASVG verpflichtet, die auf dem Beitragskonto der Beitragsschuldnerin XXXX, rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren (Verzugszinsen berechnet bis 19.6.2012) in der Höhe von Euro 26.942,99 zuzüglich Verzugszinsen seit 20.6.2012 mit derze... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 11.04.2012 wurde XXXX (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) verpflichtet, einen Betrag in der Höhe von € 266.135,24 binnen 15 Tagen ab der Zustellung des Bescheides gemäß § 67 Abs. 10 ASVG zu leisten. 2. Mit dem am 11.05.2012 bei der belangten Behörde eingelangten Anbringen erhob die damals rechtsfreundlich vertretene Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.07.2015 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) festgestellt, dass XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführer bezeichnet) für im bekämpften Bescheid näher aufgeschlüsselte Sozialversicherungsbeiträge der XXXX AG (im Folgenden: Primärschuldnerin) hafte, die sich aus schuldhaften Meldepflichtverletzungen abzüglich einer Zahlung des Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH ergeben ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 29.09.2017, Bezugszeichen: XXXX, festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Geschäftsführerin (nunmehr Liquidatorin) der Beitragskontoinhaberin XXXX (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der WGKK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Juni 2016 bis Ok... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid 31.03.2014, BZ: XXXX, festgestellt, dass Mag.XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der Firma XXXX Gesellschaft m. b.H. (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der WGKK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. für die Monate Dezember 2011 - September 2013 im Betrage von € 11.773,05 zuzüglich Verzugszi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 10.04.2014 sprach die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als VGKK bezeichnet) gegenüber XXXX (in der Folge als Beschwerdeführer bezeichnet) die Haftung für die sich aus einer schuldhaften Meldepflichtverletzung, einer (Gläubiger-) Ungleichbehandlung, den Antragskosten sowie Verzugszinsen ergebenden Sozialversicherungsbeiträge der XXXX(in der Folge als Primärschuldnerin bezeichnet) in ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 25.3.2016 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") als Geschäftsführer der T. GmbH der SGKK gem. § 67 Abs 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Juni 2015 bis Jänner 2016 in Höhe von € 2.328,94 zuzüglich Verzugszinsen schulde. Dieser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 28.02.2013, BZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der Firma XXXX GmbH in Liquidation (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der WGKK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. für die Monate März 2010 - November 2011 und weitere bis Jänner 2013 im Betrage von € 55.019... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Mit Schreiben vom 01.08.2017, Zl. XXXX, teilte die SGKK dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH, aus den Beiträgen Juli 2015 bis November 2015 ein Rückstand in der Höhe von € 3.064,09 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehe. Dem Schreiben war ein Rückstandsausweis gemäß § 64 ASVG vom selben Tag beigelegt. Auf dem Beitragskonto der XXXX, FN XXXX, bei welcher der BF laut Firmenbuch ab dem XXXX2014 Gesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 25.09.2017 erging ein Bescheid der Burgenländische Gebietskrankenkasse, in welchem dem Beschwerdeführer Haftungsbeiträge nach §§ 67 Abs. 10 i.V.m 83 ASVG und Verzugszinsen vorgeschrieben wurden. 2. Dagegen hat der Beschwerdeführer fristgerecht am 09.10.2017 Beschwerde eingebracht. Er habe stets die Voranmeldungen für die Krankenkassenbeiträge eingereicht. Diese seien auch bei der Kasse eingegangen, würden aber aus nicht bekannten Grün... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei wurde mit Schreiben der Salzburger Gebietskrankenkasse vom 21.12.2017 zur Kenntnis gebracht, dass sie als zur Vertretung der XXXX berufe Person für Beitragsrückstände dieser Gesellschaft zur Sozialversicherung gemäß § 67 Abs. 10 ASVG haften würde. Der beschwerdeführenden Partei wurde eine Frist von 14 Tagen zur Stellungnahme eingeräumt. Eine Reaktion der beschwerdeführenden Partei auf die Note der Salzburge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.04.2017, Zl. XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz StGKK) aus, dass XXXX, geb. XXXX, (in der Folge Beschwerdeführer oder kurz: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der Firma XXXX (in der Folge: Primärschuldnerin oder kurz: GmbH) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für auf dem Beitragskonto Nr. XXXX aushaftende Sozialversicherungsbeiträge sam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 03.07.2017, Zl. XXXX, Beitragskontonummer: XXXX, festgestellt, dassXXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als ehemaliger Geschäftsführer der im Firmenbuch bereits gelöschten XXXX (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der BGKK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die auf dem Beitragskonto der Beitragsschuldnerin infolge schuldhafter Verletzung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.02.2017, rechtswirksam zugestellt am 24.02.2017, teilte die belangte Behörde (im Folgenden die Gebietskrankenkasse) dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH mit Sitz in XXXX aus den Beiträgen Dezember 2015, Oktober 2016, November 2016, Dezember 2016 und Jänner 2017 ein Beitragsrückstand in Höhe von € 9.594,55 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen aushafte. Da der Beschwerdeführer Geschäfts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 17.05.2017, BZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der WGKK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Jänner bis Dezember 2010, Jänner bis Septe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer war von 09.01.2015 bis zum 22.03.2016 Company Director der am 22.03.2016 gelöschten XXXX, welche persönlich haftende Gesellschafterin der XXXX war. 2. Mit Bescheid vom 13.02.2017, Zl. XXXX, stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX, Bludenz, gemäß § 67 Abs 10 ASVG in Verbindung mit § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren... mehr lesen...