Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid entscheid die belangte Behörde: "Herr XXXX haftet als unbeschränkt haftender Gesellschafter zusammen mit der Firma Restaurant XXXX KG, XXXX , XXXX , zur ungeteilten Hand für die von dieser Firma zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren für die Zeiträume April 2019, Mai 2019, Juni 2019, August 2019, September 2019, Oktober 2019, November 2019, Dezember 2019, Jänner 2020, Februar 2020, August 2020, September 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.04.2019 stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer (in der Folge: „BF“) als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH, gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Juni 2018 bis Oktober 2018 von EUR 448.910,68 zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 3,38% p.a. aus EUR 438.128,49 ab 29.04.2019 schulde. De... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde), vom 09.11.2020, Zahl: XXXX , wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als faktischer Geschäftsführer der XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG für auf dem Beitragskonto der Primärschuldnerin bei der belangten Behörde für den Zeitraum April 2015 bis September... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 05.08.2020, Zl. 18-2020-BE-VER10-0001Z, stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaber(in) XXXX GmbH in Liqu. der Österreichischen Gesundheitskasse gemäß § 67 Abs 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Juni 2018, Oktober 2018, November 2018, Dezember 2018, Jänner 2019, Feb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse, XXXX ol (in der Folge: belangte Behörde), vom 06.05.2021 wurde Frau XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) ersucht, die auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH (in der Folge: Primärschuldnerin) aushaftenden Beiträge samt Nebengebühren in der Höhe von € 3.804,54 zzgl. der gesetzlichen Verzugszinsen zu begleichen oder allenfalls alle Tatsachen vorzubringen, die ihrer Ansicht nach gegen eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse nunmehr der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX .2016, GZ: XXXX wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX , geb. XXXX (im Folgenden: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX , XXXX (im Folgenden: XXXX ), welche unbeschränkt haftende Gesellschafterin der XXXX , FN XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) war, der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16.07.2021 stellte diese die Haftung des Beschwerdeführers als Geschäftsführer für Beitragsrückstände auf dem Beitragskonto der „ XXXX “ gemäß § 67 Abs. 10 ASVG fest. 2. Der Bescheid wurde laut Rückschein am 19.07.2021 von der Gattin des Beschwerdeführers übernommen. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch die Höttinger Vlasich Partner Steuerberatung GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16.07.2021 stellte diese die Haftung des Beschwerdeführers als Geschäftsführer für Beitragsrückstände auf dem Beitragskonto der „ XXXX “ gemäß § 67 Abs. 10 ASVG fest. 2. Der Bescheid wurde laut Rückschein am 19.07.2021 von der Gattin des Beschwerdeführers übernommen. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch die Höttinger Vlasich Partner Steuerberatung GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 22.06.2021, GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Dezember 2018 bis Februar 2020 in der ... mehr lesen...