Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 23.08.2018 teilte die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH (im folgenden Primärschuldnerin) ein Rückstand an Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von € 157.650,44 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen aushafte. Der BF sei Geschäftsführer und Vertreter der Primärschuldnerin. Die Beiträge seien trotz Fälligkeit nicht bezahlt word... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.03.2021, Zahl: XXXX, wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der „XXXX GmbH & Co KG“ (im Folgenden: GmbH & Co KG) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG aushaftende Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Zur Vorgeschichte: 1. Mit Schreiben vom 10.04.2018 hat die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK = belangte Behörde), nun Österreichische Gesundheitskasse, dem nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mitgeteilt, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) ein Rückstand iHv € 126.367,46 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen aushafte. Der nunmehrige BF hafte als ehemaliger handelsrechtlicher Ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.03.2021, Zahl: XXXX, wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der „XXXX GmbH & Co KG“ (im Folgenden: GmbH & Co KG) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG aushaftende Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 04.09.2020, Zl. XXXX , stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaber(in) XXXX GmbH der belangten Behörde gemäß § 67 Abs 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Dezember 2019, Jänner 2020 und März 2020 von EUR 999,79 zuzüglich Verzugszinsen in der sich nach § 59 Abs 1 ASVG jeweils erge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 27.08.2020, Zl. XXXX , verpflichtete die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX – im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet – den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaber(in) XXXX der belangten Behörde gemäß § 67 Abs 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume August 2014 bis April 2015 von EUR 2.1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, (im Folgenden "ÖGK"), hat am 26.05.2021 ein Ankündigungsschreiben hinsichtlich einer Haftung nach § 67 Abs. 10 ASVG an Herrn XXXX geschickt. Daraufhin hat die rechtsfreundliche Vertretung von Herrn XXXX mit Schreiben vom 18.06.2021 einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Mit Schreiben vom 23.06.2021 erfolgte ein Gegenvorschlag der ÖGK und ein neuerliches Schreiben der rechtsfreundlichen Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.09.2019 sprach die Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) aus, dass der Beschwerdeführer als Vertreter des Beitragsschuldners, XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) verpflichtet sei, der ÖGK rückständige Beiträge samt Nebengebühren im Betrage von EUR 63.536,22 zuzüglich Verzugszinsen zu zahlen. Gegen diesen Bescheid wurde binnen offener Beschwerdefrist kein Rechtsmitte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 16.12.2019 sprach die ÖGK aus, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) die zu entrichtenden Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume September 2017 bis Dezember 2017 von EUR 21.915,33 zuzüglich Verzugszinsen in der sich nach § 59 Abs. 1 ASVG jeweils ergebenden Höhe, das sind ab dem 16.12.2019 3,38 % p.a. aus EUR 19.499,03 schulde. Begründend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.06.2020 teilte die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH, XXXX , XXXX , (im Folgenden: Primärschuldnerin) ein Beitragsrückstand in Höhe von € 21.455,01 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen aushafte. Da der Beschwerdeführer Geschäftsführer der Gesellschaft gewesen sei und der offene Betrag trotz Fälligkeit bisher nicht eingebracht werden habe können,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.08.2016 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der „ XXXX “ (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit an XXXX (in der Folge „F.F.“) adressiertem Bescheid vom 16.01.2018, Zl. 17-2017-BE-VER10-00053, verpflichtete die Salzburger Gebietskrankenkasse (nachfolgend: belangte Behörde) F.F. zur Zahlung von € 6.667,27 zzgl. Verzugszinsen. Mit abermals an F.F. adressierter Beschwerdevorentscheidung vom 02.05.2018 wies die belangte Behörde die fristgerecht erhobene Beschwerde ab. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.09.2018, L521 2198879-1, wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde), vom XXXX , GZ: XXXX wurde ausgesprochen, dass DI XXXX (im Folgenden: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX , FN XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG der belangten Behörde für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge den Betrag von EUR 13.848,52 zuzüglich Verzugszinsen in dem gemäß § 59 Abs. 1 ASVG gültigen Satz von 3.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 17.04.2020 teilte die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, (im Folgenden: ÖGK) XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) ein Rückstand aus den Beiträgen samt Nebengebühren in der Höhe von € 1.610,17 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehen würde. Der Beschwerdeführer sei als Geschäftsführer Vertreter der Beitragsschuldne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 04.02.2021 wurde Frau XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) ersucht, die auf dem Beitragskonto der Firma XXXX (in der Folge: Primärschuldnerin) aushaftenden Beiträge samt Nebengebühren in der Höhe von € 11.646,40 zzgl. der gesetzlichen Verzugszinsen zu begleichen oder allenfalls alle Tatsachen vorzubringen, die ihrer Ansicht nach gegen eine Haftung g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2019, BZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (vormals: XXXX Gebietskrankenkasse) (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) aus, dass der von XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) auf die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 69 AVG gerichtete Antrag zurückgewiesen werde. In der
Begründung: heißt es im Wesentlichen kurz zusammengefasst, dass die Wiederaufnahme des ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: ÖGK) vom 23.09.2019 stellte die ÖGK fest, dass XXXX als Geschäftsführerin von Beitragskontoinhaber(in) XXXX , der ÖGKK gem § 67 Abs 10 ASVG in Verbindung mit § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge aus den Vorschreibungen für die im Bescheid angegebenen Zeiträume in Höhe von EUR 68.696,39 schulde. Dagegen richtete sich die Beschwerde von XXXX vom 23.12.2020, in dem er vorbrachte, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 09.09.2016 teilte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in Folge: belangte Behörde) dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX gesellschaft mbH (in Folge auch: Primärschuldnerin) Beiträge aus dem Zeitraum Juni 2014 bis November 2014 aushaftend seien und der Beschwerdeführer als Vertreter der Primärschuldnerin in diesem Zeitraum die erwähnten Rückstände zu begleichen bzw. allenfalls darzulegen habe, wa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) vom 27.12.2016 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der „ XXXX “ (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbe... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 06.05.2020 teilte die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) ein Rückstand an offenen Beiträgen samt Nebengebühren in der Höhe von € 36. 155,33 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehen würde. Sie sei als Geschäftsführerin Vertreterin der Beitragsschuldnerin und hafte die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 23.09.2019 sprach die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) aus, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG für die von der XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume August 2017 bis Februar 2018 in Höhe von € 23.268,90 zuzüglich Verzugszinsen in der sich nach § 59 Abs. 1 ASVG ergebenden Höhe, das se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 23.09.2019 sprach die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) aus, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG für die von der XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume August 2017 bis Februar 2018 in Höhe von € 23.268,90 zuzüglich Verzugszinsen in der sich nach § 59 Abs. 1 ASVG ergebenden Höhe, das se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: 1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist seit 14.04.2015 Geschäftsführer der Firma H XXXX Z XXXX GmbH (in Folge auch: Primärschuldnerin). Über diese Gesellschaft wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 03.01.2018, 7 S XXXX das Konkursverfahren eröffnet und die Gesellschaft infolge Eröffnung des Konkursverfahrens aufgelöst. 2. Mit Bescheid vom 22.03.2017, 18-2017-BE-VER10-0000E, verpflichtete die belangte Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.01.2020 teilte die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) der Beschwerdeführerin mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX Ges.m.b.H. (im Folgenden: Primärschuldnerin) aus den (zu entrichten gewesenen) Beiträgen samt Nebengebühren ein Rückstand in der Höhe von € 316,12 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen aushafte. Die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen würden im Rahmen ihrer Vertretungsmacht neben... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) vom 30.09.1997 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer gemäß § 67 Abs. 10 ASVG verpflichtet ist, der BGKK die auf dem Beitragskonto der Beitragsschuldnerin XXXX rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren im Beitrag von S 1.830.272,78 zuzüglich Verzugszinsen zu bezahlen. Dieser Bescheid wurde am 01.10.1997 vom Beschwerdeführer persönl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2020, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge kurz: ÖGK) aus, dass der am XXXX geborene XXXX (in der Folge: Mitbeteiligter oder kurz: MB) als Obmann der Beitragskontoinhaberin XXXX gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume März 2018 und Juni 2019 in Höhe von EUR 730,99 zzgl. Verzugsz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid 28.01.2019, BZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für den Zeitraum August 2017 in der Höhe von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschwerdevorentscheidung vom XXXX .03.2019, Zl. XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge kurz: ÖGK) (vormals: XXXX ) gegenüber XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) aus, dass seine am XXXX .03.2019 bei ihr im Wege seiner ausgewiesenen steuerlichen Vertretung gegen den Bescheid vom XXXX .02.2019 erhobene Beschwerde als verspätet zurückgewiesen werde. 2. Gegen die dem BF im Wege s... mehr lesen...