Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, hat mit Bescheid vom 08.02.2024 festgestellt, dass Frau XXXX , geb. XXXX , als Geschäftsführerin der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume April 2021 bis November 2021 von € 70.322,70 zuzüglich Verzugszinsen i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.10.2023, zugestellt am 27.10.2023, sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien (im Folgenden: „ÖGK“, „belangte Behörde“), aus, dass XXXX , geboren am XXXX , (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX GmbH (im Folgenden: „Primärschuldnerin“, „E. GmbH“) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 83 ASVG die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 11.05.2023, GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträu... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Burgenland (in der Folge kurz als „belangte Behörde“ bezeichnet) informierte XXXX (im folgenden als „Beschwerdeführer“ bezeichnet) mit Schreiben vom 21.01.2021 darüber, dass er als Geschäftsführer zur Haftung nach § 67 Abs. 10 ASVG herangezogen werde und übermittelte den Rückstandsausweis vom 21.01.2021. 1. Die Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstell... mehr lesen...