Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangten Behörde) vom 09.08.2016, Zl. XXXX, Beitragskontonummer XXXX, hat diese festgestellt, dass Herr XXXX, geboren am XXXX(in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX GmbH, FNXXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 58 Abs. 5 ASVG sowie § 83 ASVG aushaftende Sozialversicherungsbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.10.2015, Zl. XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz StGKK) aus, dass XXXX, geb. XXXX, (in der Folge Beschwerdeführer oder kurz: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der Firma XXXX, (in der Folge: Primärschuldnerin oder kurz: GmbH) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für auf dem Beitragskonto Nr. XXXXaushaftende Sozialversicherungsbeiträge den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangten Behörde) vom 26.07.2011, Zl. XXXX, hat diese festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) als Geschäftsführer der (mittlerweile aufgelösten XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 59 Abs. 5 und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR XXXX zuzüglich Verzugszinsen sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.07.2016, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) aus, dass XXXX, geb. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als Obmann des Vereins XXXX (in der Folge so oder kurz Verein) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG auf dem Beitragskonto XXXX des Vereins aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf Grund von Meldeverstößen gemäß § 111 ASVG den Betrag vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX (in der Folge Beschwerdeführer) war vom 25.11.2003 bis zum 13.02.2008 zur selbstständigen Vertretung als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XXXX berufen, welche seit 23.02.1984 die selbstständig vertretungsbefugte unbeschränkt haftende Gesellschafterin der XXXX (in der Folge Primärschuldnerin) war. 2. Aufgrund von Rückständen an Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von seinerzeit € 55.919,18 beantragte die belangte Behörde 08.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.04.2014, Zl. 090930, stellte die belangte Behörde fest, dass XXXX (in der Folge Beschwerdeführer) wegen uneinbringlich gewordener Sozialversicherungsbeiträge der Firma XXXX (in der Folge Primärschuldnerin) für nachstehende Sozialversicherungsbeiträge der Primärschuldnerin hafte: Wegen schuldhafter Meldepflichtverletzung: € 1.208,83 a. Beitragsnachverrechnung vom 23.10.2013 (Beitragszeitraum von 07/2001 bis 05/201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 11.05.2017 teilte die belangte Behörde (im Folgenden die Gebietskrankenkasse) dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH offene Dienstnehmer-Beitragsanteile sowie Beiträge und Beitragszuschläge in Höhe von € 7.129,07 aushaften würden. Da der Beschwerdeführer Geschäftsführer der Gesellschaft gewesen sei und der offene Betrag trotz Fälligkeit bisher nicht eingebracht werden habe können, hafte er daf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 11.05.2017 teilte die belangte Behörde (im Folgenden die Gebietskrankenkasse) dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH offene Dienstnehmer-Beitragsanteile sowie Beiträge und Beitragszuschläge in Höhe von € 7.129,07 aushaften würden. Da der Beschwerdeführer Geschäftsführer der Gesellschaft gewesen sei und der offene Betrag trotz Fälligkeit bisher nicht eingebracht werden habe können, hafte er daf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid (im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung) der Wiener Gebietskrankenkasse (in Folge: WGKK) vom XXXX , wurde die fristgerechte Beschwerde des XXXX (in Folge: BF) gegen den Bescheid der WGKK vom XXXX , mit dem die Haftung des BF gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in den genannten Zeiträumen und der genannten Höhe festgestellt wurde, abgewiesen. 2. Der Bescheid wurde dem Rechtsvertreter des BF ausweislich des Verwaltungsaktes am 02.03.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28.3.2014 hat die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) ausgesprochen, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) für Sozialversicherungsbeiträge der XXXX GmbH (in der Folge: Beitragsschuldnerin) in Höhe von Euro 101.056,82 haftet (Spruchpunkt 1.) und sie verpflichtet ist, den Betrag von Euro 101.056,82 zuzüglich Verzugszinsen ab Zustellung des Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Mit Schreiben vom 03.07.2015, Zahl XXXX, teilte die SGKK dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH, aus den Beiträgen März 2011, April 2011, Mai 2011, Juni 2011, August 2011, September 2011, Oktober 2011, Dezember 2011, Jänner 2012, Februar 2012, März 2012 und April 2012 ein Rückstand in der Höhe von € 3.648,37 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehe. Dem Schreiben war ein Rückstandsausweis gemäß § 64 AS... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse vom 11.08.2015, Zl. XXXX, wurde die Haftung des Beschwerdeführers gemäß §§ 67 Abs. 10 und 83 ASVG in Höhe von ?€ 2.465,36 (incl. Verzugszinsen) für Beitragsrückstände festgestellt und er zur Zahlung binnen 14 Tagen verpflichtet. Begründend wurde ausgeführt, dass auf dem Beitragskonto der XXXX, FN XXXX, nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, Abzug der Quote und der Zahlung des Insolve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Mit Schreiben vom 19.06.2015, Zahl XXXX, teilte die SGKK der Beschwerdeführerin (nachfolgend auch: "BF") mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX, aus den Beiträgen Mai 2010 bis August 2011 und Dezember 2011 ein Rückstand in der Höhe von € 29.449,22 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehe. Dem Schreiben war ein Rückstandsausweis gemäß § 64 ASVG vom selben Tag beigelegt. Nach Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 14.08.2015, Zl. XXXX verpflichtete die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) den Beschwerdeführer (im Folgenden auch BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX m.b.H. (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 83 ASVG, die von dieser Firma zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für den Zeitraum "Jänner 2014 bis Jänner 2015" in Höhe von EUR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: XXXXGKK) aus, dass XXXX, geb. am XXXX, (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als Geschäftsführer der Firma XXXX. SXXXX GmbH mit Sitz in XXXX (in der Folge: GmbH) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für auf dem Beitragskonto zu Nr. XXXX aushaftende Sozialversicherungsbeiträge den Betrag von EUR XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 21.10.2016, BZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH verpflichtet ist, der WGKK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s. Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträume November 2014, Jänner 2015, März 2015, April 2015, Mai 2015, Juni 2015 u... mehr lesen...