Begründung: Die Antragsteller, die Antragsgegnerin und die übrigen am Verfahren beteiligten Personen sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, auf der sich eine Wohnhausanlage ***** befindet. Mit den Miteigentumsanteilen der Antragsteller ist das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 1 Stiege I (Zweitantragstellerin) und der Wohnung Nr. 2 Stiege I (Erstantragsteller) und mit jenen der Antragsgegnerin Christine T***** das Wohnungseigentum am Keller Stiege I und dem Geschäft Erdgesc... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2WEG 1975 §4 Abs2WEG 1975 §13 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 3 Abs 2, 4 Abs 2 WEG 1975 regeln nur die Voraussetzungen der Neuparifizierung (Neufestsetzung der Nutzwerte), nicht aber auch die baurechtlichen und privatrechtlichen Voraussetzungen der Änderungen, die zu einer solchen führen, letztere sind vielmehr im § 13 Abs 2 WEG 1975 normiert. Entscheidungstexte 5... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z3WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Sanierungsarbeiten an der Feuermauer einer Eigentumswohnung sind nicht als Änderungen an dieser Eigentumswohnung, für welche auch Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden sollen, die im Wohnungseigentum eines anderen Miteigentümers stehen, sondern als der ordnungsgemäßen Erhaltung der gemeinsamen Teile und Anlagen der Liegenschaft einschlie... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs1 Z2WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Um die vom Gericht zu treffende Entscheidung der privatrechtlichen Frage, ob die übrigen Miteigentümer einer Liegenschaft bestimmte Änderung eines Wohnungseigentümers an seiner im Wohnungseigentum stehenden Wohnung im Sinne der §§ 13 Abs 2 und 26 Abs 1 Z 2 WEG zu dulden und bejahendenfalls, wenn für diese Änderung eine behördliche Bewilligung erforderlich ist, die zu deren... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs1 Z2
Rechtssatz: Erfordert die maßgebliche Bauordnung für die Bewilligung einer Änderung nach § 13 Abs 2 WEG die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zum Ansuchen um Baubewilligung bzw die Unterfertigung der zugehörigen Urkunden und Pläne durch die übrigen Wohnungseigentümer, so gilt § 26 Abs 1 Z 2 WEG auch für den Antrag auf Erwirkung der diesbezüglichen Zustimmungserklärungen. En... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z2WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes, "der Übung des Verkehrs entsprechend" in § 13 Abs 2 Z 2 WEG (Umgestaltung einer großen Eigentumswohnung in drei Kleinwohnungen entspricht nicht der Übung des Verkehrs). Entscheidungstexte 5 Ob 47/81 Entscheidungstext OGH 22.12.1981 5 Ob 47/81 Veröff: EvBl 1982/60 S 211 = MietSlg 33466 = MietSlg 33... mehr lesen...
Norm: WEG §1 Abs2WEG §13 Abs2 Z1WEG §24 Abs1ZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Wenn das zum Ausbau bestimmte Dachgeschoß im (akzessorischen) Wohnungseigentum des klagenden Wohnungseigentumsorganisators steht, dann hat dieser die von ihm behauptete Zustimmung des beklagten Wohnungseigentumsbewerbers und jetzigen Miteigentümers zu der geplanten Maßnahme zu beweisen; Sache des beklagten Miteigentümers ist es hingegen nachzuweisen, daß eine solche Baufüh... mehr lesen...
Mit dem Schriftsatz ON 1 begehrte Dipl.-Kfm. Werner M, der sich als "Antragsteller" bezeichnete: 1. den "Antragsgegnern" A und B "aufzutragen, auf der Liegenschaft EZ 764 KG den früheren Zustand durch entsprechende Ersatzpflanzungen von Bäumen wiederherzustellen", 2. diesen "Antragsgegnern" und den "Antragsgegnern" C, D und E "zu verbieten, die auf der Liegenschaft EZ 764 KG vorhandenen alten Bäume zu fällen oder sonst in ihrem Bestand zu verändern", und 3. sämtlichen "Antragsge... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ein wichtiges Interesse eines Wohnungseigentümers, der ein eigenes, sodann zerstörtes Gebäude benützte, kann unter Umständen auch darin bestehen, daß ein schon zuvor vorhanden gewesener Ersatzbau - hier: ein Holzkiosk - aufgestellt werden darf, auch wenn er vom allgemeinen Teil der Liegenschaft (unbebaute Grundfläche) um einige Quadratmeter mehr in Anspruch nimmt als das zerstörte Gebäude. ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 1975 §13 Abs2 Z2
Rechtssatz: Das Gericht kann unabhängig von baubehördlichen Bewilligungen oder Demolierungsaufträgen prüfen, welche einzelne bestimmte Zubauten schon an sich etwa stilistisch oder wegen der Verwendung unpassender Baustoffe störend wirken und daher auf jeden Fall beseitigt werden müssen. Entscheidungstexte 5 Ob 15/80 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: JN §1 DVe1WEG §13 Abs2WEG §26 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auch über die Verpflichtung des Wohnungseigentumsorganisators und grundsätzlichen Eigentümers zur Unterlassung von Veränderungen im Sinn des § 13 Abs 2 WEG (Trennmauern in der Kellergarage, an der er sich selbständiges Wohnungseigentum vorbehalten hatte) ist nach § 26 Abs 1 Z 2 WEG im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §1 DVe1WEG §13 Abs2WEG §26 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ist das Begehren nicht auf Prüfung der in § 13 Abs 2 WEG 1975 genannten Kriterien für die Bewilligung oder Ablehnung einer Rechtsgestaltung gemäß § 13, sondern bloß auf Beseitigung (Abwehr) einer Maßnahme eines Miteigentümers gerichtet, so gehört es in das streitige Verfahren. Entscheidungstexte 1 Ob 701/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 13 Abs 2 Z 1 WEG 1975 zählt demonstrativ Kriterien auf, die eine Änderung unzulässig machen, gleichgültig, welche Teile der Liegenschaft davon nachteilig betroffen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 15/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 5 Ob 15/78 Veröff: ImmZ 1978,362 = MietSlg 30561/28 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1
Rechtssatz: Bei der Interessenabwägung nach § 13 Abs 2 Z 1 WEG 1975 ist nicht nur auf die Interessenlage einzelner Miteigentümer untereinander, sondern auf die Benützungssituation der Gesamtliegenschaft abzustellen. Entscheidungstexte 5 Ob 15/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 5 Ob 15/78 Veröff: ImmZ 1978,362 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Nicht jede Veränderung an den zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Teilen einer gemeinschaftlichen Sache stellt schon einen empfindlichen Eingriff in die Rechtssphäre der übrigen Miteigentümer und damit eine Beeinträchtigung ihrer schutzwürdigen Interessen im Sinne des § 13 Abs 2 Z 1 WEG dar. Entscheidungstexte 5 Ob 15/78 Ents... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Bei der Zulässigkeit von Änderungen ist auf den Einzelfall abzustellen, wobei alle in Betracht kommenden Umstände der Interessenbeeinträchtigung zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 5 Ob 15/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 5 Ob 15/78 Veröff: MietSlg 30561/28 = ImmZ 1978,362 5 O... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2
Rechtssatz: Wenn die Zustimmung der Gemeinschaft zu Änderungen nicht vertraglich bereits im voraus eingeräumt wird, kann sie auch nach deren Vornahme eingeholt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 15/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 5 Ob 15/78 Veröff: ImmZ 1978,362 = MietSlg 30561/28 5 Ob 15/80 Entscheid... mehr lesen...
Der Kläger ist der Vater der Erst- und des Drittbeklagten und der bei ihm wohnhaften Herlinde G sowie der Schwiegervater des Zweitbeklagten. Siglinde G. die Gattin des Klägers und Mutter der drei vorgenannten Kinder, ist am 1. März 1975 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorben. Sie war u. a. zu 1133/1280 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 3658 der KG D mit dem Baugrundstück 2379 Wohnhaus Nr. 120, W-Hof mit Gasthaus, Wirtschaftsgebäude und Hofraum sowie lan... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BcWEG 1975 §9WEG 1975 §25WEG 2002 §13 Abs2WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Die besondere Ausformung des gemeinsamen Wohnungseigentums von Ehegatten, insbesondere die Untrennbarkeit der Anteile der Ehegatten und das im § 9 WEG sichergestellte gemeinsame rechtliche Schicksal dieser Anteile führen zu dem Ergebnis, dass die Ehegatten eine auf den § 25 WEG gestützte Klage gemeinsam als einheitliche Streitpartei einbringen müssen. ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs2 Z1WEG 2002 §10 Abs1WEG 2002 §37 Abs5WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Antragslegitimation richtet sich nicht nach der verfahrensrechtlichen Bestimmung des § 26, sondern nach den materiellrechtlichen Bestimmungen des WEG 1975 (hier: § 13 WEG). Entscheidungstexte 5 Ob 26/77 Entscheidungstext OGH 11.10.1977 5 Ob 26/77 Veröff: EvBl 1978/85 S 24... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs2 Z1
Rechtssatz: Dem Wohnungseigentumsbewerber kommt im Verfahren über Anträge nach § 13 Abs 2 WEG 1975 allein für sich keine Parteistellung zu. Entscheidungstexte 5 Ob 26/77 Entscheidungstext OGH 11.10.1977 5 Ob 26/77 Veröff: EvBl 1978/85 S 241 = MietSlg 29502/26 = ImmZ 1978,312 5 Ob 18/78 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: § 13 Abs 2 WEG 1975 berechtigt den einzelnen Wohnungseigentümer nicht, die Außenmauer der in seinem Wohnungseigentum stehenden Räumlichkeiten zu durchbrechen, um ein Garageneinfahrtstor anzubringen; wichtige Veränderung gemäß § 834 ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 564/76 Entscheidungstext OGH 07.04.1976 1 Ob 564/76 Veröff: SZ 4... mehr lesen...
Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 380 II des Grundbuchs der KG V. Diese Liegenschaft besteht aus einem Wohnhaus samt daran im Norden und Süden anschließendem Hofraum. Mit dem zwischen den Parteien am 19. Dezember 1967 abgeschlossenen Wohnungseigentumsvertrag teilten die beiden Miteigentümer das Wohnhaus, das über zwei getrennte Eingänge verfügt, vertikal und räumten sich gegenseitig Wohnungseigentum ein, wobei die Klägerin den östlichen Teil und der Bek... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z3
Rechtssatz: Diese Bestimmung berechtigt nicht den einzelnen Wohnungseigentümer, bauliche Veränderungen die einer baubehördlichen Bewilligung bedürfen, außerhalb der von ihm benützten Räumlichkeit eigenmächtig und ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer vorzunehmen. Es bedarf der Zustimmung der Gemeinschaft bzw der Gestaltungsbefugnis des Außerstreitrichters für wichtige Veränderungen (§§ 26 Abs 1 Z 2 und 3 WEG 1975)... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1WEG 1975 §13 Abs2
Rechtssatz: Haben die Miteigentümer eines Hauses einander in einem Wohnungseigentumsvertrag gegenseitig das Recht auf ausschließliche Nutzung und alleinige Verfügung über bestimmte Wohnungen eingeräumt, so kann darunter nach den Kriterien des § 914 ABGB nicht auch das Recht zu einer Umwidmung dieser Wohnungen in Hotelzimmer (hier durch Vermietung von Ledigenwohnungen zum Betrieb eines Hotel garni) verstanden w... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2dWEG 1948 §8 Abs3WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §14 Abs1
Rechtssatz: In der Auffassung, Mauerdurchbrüche von Wohnräumen des Wohnungseigentümers zu allgemein benützbaren Teilen des Hauses (Keller) seien keine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung (§ 8 Abs 3 WEG), kann mangels einer ausdrücklichen gegenteiligen Bestimmung keine offenbare Gesetzwidrigkeit erblickt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §828WEG 1948 §1WEG 1975 §13 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 828 ABGB darf kein Miteigentümer gegen den Willen der übrigen an der gemeinschaftlichen Sache Veränderungen vornehmen, wodurch über den Anteil der anderen verfügt würde. Dies hat auch für Veränderungen zu gelten, die der Miteigentümer an den ihm zur ausschließlichen Benützung überlassenen Teilen des gemeinsamen Gutes vornimmt, wenn dadurch in die Rechtssphäre der übrigen Miteigentü... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §833 AWEG 1948 §2WEG 1975 §13 Abs2
Rechtssatz: Bauliche Veränderungen und Umwidmungen, die rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf die Parifizierung haben, stellen einen empfindlichen Eingriff in die Rechtssphäre der übrigen Wohnungsmiteigentümer dar. Entscheidungstexte 1 Ob 246/70 Entscheidungstext OGH 12.11.1970 1 Ob 246/70 Veröff: MietSlg 22044 = ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1098 IIaWEG 1948 §1WEG 1975 §1WEG 1975 §13 Abs2
Rechtssatz: Das dem Mieter zustehende Recht auf Anbringung von Firmentafeln, Geschäftsankündigungen und dergleichen an der Außenfläche der von ihm gemieteten Räume, aber unter Umständen auch auf anderen Flächen der Bestandsache, sofern das Haus nicht verunstaltet oder andere Mieter belästigt werden, muß auch dem Wohnungseigentümer zustehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1WEG 1948 §8 Abs3WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §1 Abs3WEG 1975 §13 Abs2
Rechtssatz: Lehre und Rechtsprechung gehen davon aus, daß die eigenmächtige Verwaltung des Wohnungseigentums dort ihre Grenze findet, wo ihre Wirkungen die Interessen der anderen Miteigentümer berühren, etwa die Veränderung des Anstrichs, die das Aussehen des ganzen Hauses beeinflußt und deshalb in den Bereich der gemeinsamen Verwaltung gehört (§ 8 Abs 3 WEG 1948... mehr lesen...