Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. Norbert M*****, 2. Monika M*****, beide vertreten durch Dr. Johannes Roilo, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die Antragsgegner 1. Dr. Klau... mehr lesen...
Begründung: Die beiden klagenden Ehegatten sind je zur Hälfte Wohnungseigentümer der hier maßgeblichen, von der Erstklägerin an den Beklagten vermieten Eigentumswohnung. Der Zweitkläger hat sowohl der Vermietung als auch der Räumungsklage, der von den Vorinstanzen übereinstimmend stattgegeben wurde, zugestimmt. Der Beklagte releviert im Wesentlichen ausschließlich die Frage, inwieweit dies deshalb unberechtigt sei, weil vorerst nur einer der beiden Ehegatten die Räumungsklage ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungseigentümer der Wohnung top 2 samt Stellplatz top 10 der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Die F***** OEG ist bücherliche Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals top 3 auf dieser Liegenschaft. Der Erstbeklagte hat am 21. 11. 1997 nach Auflösung der OEG das von dieser geführte Gastwirtschaftsunternehmen im Wege der Anwachsung gemäß § 142 HGB als Gesamtrechtsnachfolger übernommen. Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Außerstreitssache des Antragstellers Ing. Herbert S*****, vertreten durch Dr. Bernd Schmidhammer, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die Antragsgegner, 1.) Christine B*****, 2.) Vje... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus dem Grundstück 337/5. Die Rechtsvorgänger der Streitteile habe am 11. 12. 1958 im Verfahren C 119/58 des Bezirksgerichtes Mondsee folgenden Vergleich abgeschlossen: 1.) Die Klägerin und die beiden Beklagten sind Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****, zu deren Gutsbestand das Waldgrundstück 330/3 gehört, auf dem das Haus Nr 189 errichtet ist. Die Beklagten... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem Haus *****. Die Antragstellerin betreibt in ihrer Wohnungseigentumseinheit W2 in diesem Haus eine Apotheke. Die eigentlichen Apothekenräumlichkeiten sind südseitig ausgerichtet, sodass es den ganzen Tag über zu einer Sonneneinstrahlung kommt. Das bewirkt ein Ansteigen der Raumtemperatur bei Sonnenschein. Ohne Klimaanlage entstehen dabei in der Apotheke Raumte... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2
Rechtssatz: Die Montage einer Satellitenantenne mittels eines Metallwinkels am Innenrahmen des Fensters, der durch den aufgebogenen Fensterrahmen nach außen geführt wird, ohne die Fassade zu berühren und den Schließmechanismus des Fensters zu beeinträchtigen, stellt ebenso eine Veränderung iSd § 13 Abs 2 WEG 1975 dar wie die Befestigung einer Satellitenantenne am äußeren Fensterrahmen oder an der Fassade. Ausschlaggebend... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, ein Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft mit dem Haus *****, will gerichtlich festgestellt haben, dass die Antragsgegner, die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft, die Anbringung einer Satellitenantenne (Parabolantenne) bei einem Fenster seiner Wohnung zu dulden haben. Das Erstgericht hat dieses Begehren (auf Grund sehr ausführlicher Feststellungen, die hier nicht interessieren) abgewiesen, weil die Antenne die äußere Erschei... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2WEG 1975 §19WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Kommen Änderungen an gemeinsamen Teilen der Liegenschaft (Zubauten, Umbauten oder Neubauten) nur einem einzigen Miteigentümer oder Wohnungseigentümer zugute, so hat dieser die diesbezüglichen Kosten zu tragen. Das ergibt sich aus § 13 Abs 2, insbesondere Z 2 WEG. Entscheidungstexte 5 Ob 277/01y Entschei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 26 Abs 2 WEG, § 37 Abs 3 Z 16 MRG, § 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Das Rekursgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig erklärt, weil eine gefestigte Judikatur des Obersten Gerichtshofs zur Frage fehle, ob die Errichtun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Schon die Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Miteigentümer verpflichtet den änderungswilligen Wohnungseigentümer, die Zustimmung der anderen Miteigentümer oder die Genehmigung des Außerstreitrichters einzuholen. Tut er dies nicht oder setzt er sich über den Widerspruch eines anderen Miteigentümers hinweg, handelt er in unerlaubter Eigenmacht und kann im streitigen Rechtsweg zur Beseitigung d... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1998 wurde an der Liegenschaft EZ *****, GB ***** Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer. In den Kaufverträgen der heutigen Wohnungseigentümer mit dem Wohnungseigentumsorganisator N***** GmbH, die vor dem Juni 1996 geschlossen wurden, ist vereinbart, dass die Käufer der Verkäuferin Auftrag und Vollmacht zur Verwaltung der Wohnhausanlage für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Rechtskraft der Benützungsbewilligung erteilen. Die Verkäu... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt, um die vom Obersten Gerichtshof bislang nicht beantwortete Frage zu klären, ob die zu § 13 Abs 2 Z 2 WEG bestehende Rechtsprechung hinsichtlich eines wichtigen Interesses bei der Herstellung von Dachterrassen oder Dachbodenausbauten auch auf Balkonausbauten anzuwenden sei. Doch liegen die in § 528 Abs 1 ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG und § 26 Abs 2 WEG normierten Voraussetzungen für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in*****. Die erstbeklagte Partei ist Mit- und Wohnungseigentümerin zu 867/7218 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum am gesamten, sich über alle vier Stiegen des Hauses erstreckenden Erdgeschoß sowie an einem Teil des Kellergeschosses untrennbar verbunden ist. Das Objekt der Erstbeklagten weist eine Gesamtnutzfläche von 1.278,9 m**2 auf. Im Wohnungseigentumvertrag des Jahres 1977... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1992 verrichtete die beklagte Partei im Auftrag der Eigentümer einer Liegenschaft Bauarbeiten, wodurch Risse und Setzungen am Nachbarhaus, in dem die Klägerin seit 1. 3. 1977 eine Wohnung gemietet hat, entstanden. Mit der am 18. 12. 1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Zahlung von S 192.177,05 sA. Sie müsse für die Sanierung der in ihrer Mietwohnung aufgetretenen Schäden insgesamt S 160.288 aufwenden, und zwar für Maurera... mehr lesen...
Norm: WEG §13 Abs2 Z2
Rechtssatz: Auch wenn ein Dachbodenausbau heute als weitgehend verkehrsüblich anzusehen ist, können die örtlichen Gegebenheiten oder eine besondere Art der Bauausführung gegen eine solche Annahme sprechen. Nicht alles, was den Bauvorschriften entspricht (von der Baubehörde also nicht untersagt werden kann) ist per se verkehrsüblich. Bewusst hat der Gesetzgeber die Genehmigungsfähigkeit einer dem § 13 Abs 2 Z 2 WEG unterlie... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****. Er beabsichtigt, den in seinem Wohnungseigentum stehenden Dachboden unter gleichzeitiger Aufstockung des Hauses auszubauen und verfügt über bereits bewilligungsfähige Baupläne, doch verweigert ihm die Antragsgegnerin als einzige der übrigen Miteigentümer die Liegenschaft die Zustimmung zur Bauführung. Sie wendet sich nicht gegen den Dachbodenausbau an sich, wohl aber gegen eine vorgesehene Übe... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem beim Erstgericht am 26. 8. 1999 überreichten Sachantrag strebt die Antragstellerin im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren nach § 26 Abs 1 Z 2 WEG die Beseitigung einer von der Antragsgegnerin angeblich eigenmächtig und bauordnungswidrig an der Fassade des Hauses *****, angebrachten Parabolspiegelantennte an. Das Erstgericht gab diesem Begehren statt; aus Anlass eines Rekurses der Antragsgegnerin gegen diesen Sachbeschluss hob jedoch das Rekursgericht das d... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3. WÄG §26 Abs2WEG §13 Abs2
Rechtssatz: § 13 Abs 2 WEG ist auf Fragen der Zustimmung zur Errichtung eines Schanigartens auf einer öffentlichen Verkehrsfläche nicht analog anzuwenden, weshalb ein diesbezügliches ausserstreitiges Verfahren gemäß § 26 Abs 2 WEG nicht möglich ist. Entscheidungstexte 5 Ob 334/99z Entscheidungstext OGH 25.01.2000 5 Ob 334/99z Veröff: ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses ***** in*****. Der Antragsteller begehrt, die Zustimmung der Antragsgegner zum Betrieb eines Gastgartens, der auf öffentlichem Grund betrieben werden soll, zu ersetzen. Er brachte im wesentlichen vor, dass mit seinem Mit- und Wohnungseigentumsanteil an der Liegenschaft das Wohnungseigentum am Geschäftslokal (Gassenladen = GR II) verbunden sei, in dem seit Anfang der 80iger Jahre ein Kaffeehaus betrieben werde.... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, eine Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, hat beantragt, die Zustimmung der Antragsgegner zum Ausbau des Dachbodens nach Maßgabe einer vorgelegten Planskizze zu ersetzen. Sie begründete diesen Antrag wie folgt: Mit ihren 46/620 Miteigentumsansteilen sei Wohnungseigentum an der im Dachgeschoß gelegenen Wohnung W 6 verbunden. Zubehör dieser Wohnung sei ein nicht ausgebauter Dachboden mit einer Fläche von 82,... mehr lesen...
Norm: WEG §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Für den Sachverhalt, dass ein Wohnungseigentümer einen ihm durch eine Benützungsregelung in Sondernutzung überlassenen allgemeinen Teil der Liegenschaft baulich verändern will, ist im Gesetz keine besondere Regelung vorgesehen. Ob ein solcher Anspruch besteht und wie er durchzusetzen ist, kann nur durch die analoge Anwendung des § 13 Abs 2 WEG beantwortet werden. Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 504/542 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** , wobei mit ihren Anteilen Wohnungseigentum an den Einheiten Top 1, 2, 3, 4, 5, W und G1 verbunden ist. Die Antragsgegnerin ist zu 20/524 Anteilen Miteigentümerin der genannten Liegenschaft; mit ihren Anteilen ist untrennbar das Wohnungseigentum an den Einheiten Top G2 und L verbunden. Das Erstgericht traf mit Sachbeschluss vom 24.5.1998, Msch 862/96, hinsichtlich der allgemeinen Te... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist zwar richtig, dass die für eine gerichtliche Benützungsregelung unerlässliche Verfügbarkeit des beanspruchten allgemeinen Teils der Liegenschaft (WoBl 1997, 108/25 uva) nicht schon dann fehlt, wenn dieser Teil nicht notwendigerweise, sondern nur auf Grund einer tatsächlichen Gebrauchsordnung als Verkehrsweg dient (vgl 8 Ob 513/95 mwN). Selbst wenn man hinsichtlich der Terrassenfläche vor dem Geschäftslokal des An... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Anlage***** in EZ***** Grundbuch*****. Die Klägerin behauptet, durch erhebliche Lärmeinwirkungen aus anderen Wohnungen (Trittschallimmissionen), insbesondere aus der Wohnung des Antragsgegners beeinträchtigt zu sein. Diese seien darauf zurückzuführen, daß der in den Wohnungen verlegte Estrich starr mit den Heizkörperkonsolen und den in den Wohnräumen befindlichen statischen Stahlbetonsäulen verbun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist zu 93/2084-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ*****, *****. Der Erstbeklagte ist zu 32/2084-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft, womit das Wohnungseigentum am Geschäftsraum "Kiosk" verbunden ist. Die Zweitbeklagte hat diesen Kiosk vom Erstbeklagten im Bestand genommen. Die Klägerin begehrt - gestützt auf den Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 22. 3. 1977, in dem dem Eigentümer des Kiosk ausdrücklich unter... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 26 Abs 2 WEG iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG sowie §§ 528a, 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das gilt selbst dann, wenn das Rekursgericht in Abänderung seines zunächst gegenteiligen Ausspruchs den ordentlichen Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2a iVm § 508 Abs 3 ZPO für zulässig erklärte (vgl 5 Ob 337/98i). Gem... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und die Beklagten sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft V*****gasse ***** in ***** W*****. Die Beklagten sind zu insgesamt 236/2676tel Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an den Wohnungen top Nr 6 und 7 verbunden ist. Obwohl es sich bei der Wohnung top Nr 6 um eine Substandardwohnung handelt, wurde entgegen der Bestimmung des § 1 Abs 3 WEG daran im Jahr 1995 Wohnungseigentum verbüchert. Obwohl es sich bei der Wohn... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag, die beabsichtigte Bauführung zur Errichtung eines Wintergartens auf der Terrasse der Wohnung *****, gerichtlich zu genehmigen und die erforderlichen Zustimmungen der Antragsgegner zu ersetzen bzw ihnen aufzutragen, den vorliegenden Einreichplan mitzuunterfertigen, ab. Es ging davon aus, daß im Verfahren gemäß § 26 Abs 1 Z 2 WEG auch die privatrechtliche Zulässigkeit der geplanten Umbauarbeiten im Innenverhältnis zu prüfen sei. Aufgru... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 1480/20200-stel Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft W*****straße 9 in ***** W*****, mit welchen Eigentumsanteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 28 untrennbar verbunden ist. Darüber hinaus ist er zu 438/20200-stel Anteilen Miteigentümer der gegenständlichen Liegenschaft, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum "am Laufgang" untrennbar verbunden ist. Diese Anteile erwarb er im Erbweg nach seinem am 9. 4. 1992 verstorbenen Vater O... mehr lesen...