Norm
WEG 1975 §13 Abs2 Z2Rechtssatz
Ein wichtiges Interesse eines Wohnungseigentümers, der ein eigenes, sodann zerstörtes Gebäude benützte, kann unter Umständen auch darin bestehen, daß ein schon zuvor vorhanden gewesener Ersatzbau - hier:
ein Holzkiosk - aufgestellt werden darf, auch wenn er vom allgemeinen Teil der Liegenschaft (unbebaute Grundfläche) um einige Quadratmeter mehr in Anspruch nimmt als das zerstörte Gebäude.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0083406Dokumentnummer
JJR_19801202_OGH0002_0050OB00022_8000000_002