Begründung: Rechtliche Beurteilung In der hier zu beurteilenden Rechtssache geht es darum, daß die Neuerrichtung von Versorgungsleitungen nur deshalb notwendig ist, weil Büroräumlichkeiten in den obersten beiden Stockwerken eines Hauses in acht Wohneinheiten umgewidmet und umgebaut werden sollen. Es steht zwar fest, daß die beabsichtigte Änderung einem wichtigen Interesse der sie anstrebenden Wohnungseigentümerin dient, weil sie die Büroräumlichkeiten ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z2WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat bei den verkehrsüblichen Änderungen an die heute selbstverständlichen Versorgungseinrichtungen moderner Wohnungen und nicht an die doch eher der Befriedigung von Luxusbedürfnissen dienende Ausstattung von Wohnungen oder Geschäftsräumen mit Dachterrassen gedacht. Entscheidungstexte 5 Ob 269/98i Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2WEG 1975 §13 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bloße Zweckmäßigkeitserwägungen sind nicht mit einem wichtigen Interesse gleichzusetzen. Der Vorteil, den andere Wohnungseigentümer aus der Änderung ziehen könnten (hier die Befreiung von den Kosten einer Dachsanierung bzw Dacherhaltung für alle Zukunft), hat ebenfalls nichts mit den in § 13 Abs 2 Z 2 WEG geforderten wichtigen Interessen gemein, da es um wichtige Interessen des änderungswilli... mehr lesen...
Der Antragsteller ist zu 839/1000 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit Sondernutzungsrechten an den Objekten top 1 bis top 4; die restlichen Anteile (mit Sondernutzungsrechten am Objekt top 5) stehen im Mit- und Wohnungseigentum der Antragsgegnerin. Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Dach der Werkstätte, die zu seiner Wohnungseigentumseinheit top 2 gehört, eine Terrasse im Ausmaß von 30,3 m2 und einen überdachten Abstellraum im Ausmaß von 28 m2 z... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Wohnungseigentumsänderungsvertrages vom 9. 3. 1998, des Sachbeschlusses des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 8. 1. 1998, 3 Msch 27/97b-3, sowie der Bescheinigung des Stadtamtes Kitzbühel vom 3. 2. 1997 begehrten die Antragsteller die Änderung der Mindestanteile bzw Neubildung von Wohneinheiten betreffend die EZ 646 Grundbuch 82107 Kitzbühel-Land. Die im Wohnungseigentum der Erstantragstellerin gestandene Wohnung top III sei "entsprechend der derzeitigen N... mehr lesen...
Norm: ABGB §854ABGB §855WEG 1975 §13 Abs1WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Außenmauern, Scheidewände (auch Decken) zwischen einzelnen Wohnungseigentumsobjekten, Bauteile mit allgemeinen Versorgungsleitungen und tragende Innenwände unterliegen (mit den Modifikationen des § 13 WEG) den Regeln der gemeinschaftlichen Nutzung (§§ 854, 855 ABGB). Die Nutzung nichttragender Innenwände, deren Veränderung zu keiner Beeinträchtigung sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus D*****. Der Klägerin ist zur alleinigen Verfügung und Nutzung die Wohnung Top Nr. 7 zugewiesen, der Beklagten die unmittelbar angrenzende Wohnung Top Nr. 6. Zu den Wohnungen gehören Dachbodenabteile, die (laut Bauplänen über eigene Treppen von den Wohnungen aus erreichbar) für einen späteren Ausbau vorgesehen sind und jeweils im Zubehörwohnungseigentum stehen. Die Kläger... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Alleineigentümerin einer Liegenschaft mit einem Haus. Mit Kaufvertrag vom 25.11.1982 erwarb die Beklagte einen Miteigentumsanteil von 6/100. Es wurde ihr vorläufig (bis zur Schaffung von Wohnungseigentum) das nur obligatorische ausschließliche Verfügungs- und Nutzungsrecht an einer Wohnung eingeräumt und die
Begründung: von Wohnungseigentum auf Kosten der Klägerin vereinbart. P. V. des Kaufvertrages (Beil I) lautet: P. römisch fünf. des Kaufvertrag... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Die Interessenabwägung gemäß § 13 Abs 2 WEG hat stets, auf den Einzelfall sowie auf die Benützungssituation der gesamten Liegenschaft bezogen, die Änderung in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Daher ist nicht schon jede bauliche Veränderung, die eine Änderung der Nutzwerte nach sich zieht, als empfindlicher Eingriff in die Rechtssphäre der übrigen Miteigentümer anzusehen (WoBl 199... mehr lesen...
Begründung: Die von den Rechtsmittelwerbern aufgezeigten Mängel des Rekursverfahrens bzw die dem Rekursgericht angeblich unterlaufene Aktenwidrigkeit liegen nicht vor: Entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelwerber geht das Rekursgericht von den Feststellungen des Erstgerichtes aus, wonach in den Dachschrägen die Einschnitte für fünf zukünftige Fenster ersichtlich, die Anschlüsse für Heizungs- und Wasserinstallationen hochgezogen, Leerrohre für Elektroinstallationen vorhanden... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16
Rechtssatz: Das Vorliegen einer "Änderung" im Sinn des § 13 Abs 2 WEG an sich kann nur für bagatellhafte Umgestaltungen verneint werden. Entscheidungstexte 5 Ob 402/97x Entscheidungstext OGH 09.12.1997 5 Ob 402/97x 5 Ob 50/02t Entscheidungstext OGH 12.03.2002 5 Ob 50/02t Vgl auch; Beisatz: Das... mehr lesen...
Begründung: Am 8.10.1996 kaufte die Antragstellerin von Voreigentümern die im zweiten Stock des Hauses T*****weg Nr. 3 in T***** gelegene Wohnung top 7 und vermietete sie ihrem Ehemann, der dort seit 4.11.1996 eine Praxis für Allgemeinmedizin betreibt. Der Wohnungseigentumsvertrag vom 5.7.1982 sieht vor, daß das betreffende Objekt ausschließlich für Wohnzwecke oder zusätzlich für eine solche geschäftliche Tätigkeit benützt werden darf, "die üblicherweise in einer Wohnung ausgeüb... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus ***** in Graz, die Beklagte ist Wohnungseigentümerin des Parterre dieses Hauses gelegenen Geschäftslokals. Das fragliche Geschäftslokal war weder im Baubewilligungsbescheid vom 4.12.1969 noch im Parifizierungsbescheid vom 3.8.1973 mit einer bestimmten Zweckwidmung versehen. Auch der Wohnungseigentumsvertrag enthält diesbezüglich keine Festlegung. Es war zwar einigen Wohnungseigentumsbewe... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2
Rechtssatz: Eine Widmungsänderung wird mit dem Betrieb einer Arztpraxis (Ordination eines praktischen Arztes) nicht vorgenommen, wenn die Wohnungseigentumsverträge die Klausel "eine solche geschäftliche Tätigkeit, die üblicherweise in einer Wohnung ausgeübt wird" beinhalten. Entscheidungstexte 5 Ob 380/97m Entscheidungstext OGH 11.11.1997 5 Ob 380/97m ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem Wohnhaus T*****weg 3. Mit ihren Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an bestimmten Objekten verbunden. Keiner der im Hause T*****weg Nr. 3, aber auch im anrainenden Haus T*****weg Nr. 1 gelegenen Wohnungen war bisher als Geschäftsraum oder als Arztordination benutzt worden. In den bezughabenden Kauf- und Wohnungseigentumsverträgen hatten sich die damaligen Wohnungseigentumsbewerber g... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z2WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: In einer - nur unwesentlichen - Vergrößerung eines Vorraumes und in einer Erhöhung der Lärm- und Wärmedichtung liegt nicht bereits ein wichtiges Interesse des Wohnungseigentümers an der beabsichtigten Änderung. Entscheidungstexte 5 Ob 2334/96p Entscheidungstext OGH 30.09.1997 5 Ob 2334/96p ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 440/10.000stel Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** A*****, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung 2 im Haus A*****verbunden ist. Die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer dieser Liegenschaft, mit deren Anteilen ebenfalls das Wohnungseigentum an bestimmten Objekten verbunden ist. Die Wohnung des Antragstellers liegt im Erdgeschoß des Hauses am Ende eines Ganges. Die Wohnung des 23.Antragsgegners befinde... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 B1MRG §8 Abs2WEG §9WEG §9 Abs3WEG §13 Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei Wohnungseigentum von Ehegatten kann nur gemeinsam über die Wohnung verfügt werden; die von einem allein getroffene Maßnahme ist für den anderen nicht verbindlich; auch die Individualrechte des Wohnungseigentümers stehen den Ehegatten nur gemeinsam zu; lediglich zur Abwehr rechtswidriger Eingriffe Dritter in das Wohnungseigentumsrecht ist jeder Ehegatte allein befugt. Be... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2 Z1WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §14WEG 1975 §19WEG 1975 §20WEG 2002 §32 Abs1
Rechtssatz: Eine Neufestsetzung der Nutzwerte müsste nach § 3 Abs 2 Z 1 WEG automatisch zu einer Änderung des Verteilungsschlüssels nach § 19 Abs 1 WEG führen, weil sich Anteile der Miteigentümer und Wohnungseigentümer geändert haben; nach Ansicht des erkennenden Senates gebieten es jedoch Argumente der Rechtssicherheit, den Verteilungsschlüssel - au... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1WEG §13 Abs2 Z2
Rechtssatz: Es ist nicht von gleicher Wertigkeit, ob ein Wohnungseigentümer in sein Objekt eine der in § 13 Abs 2 Z 2 WEG genannten Anlagen oder ähnliche Einrichtungen einbaut oder ob ein im Keller des Hauses gelegener Lagerraum nunmehr nur noch einen nur über die allgemeinen Teile des Hauses zugänglichen Sanitärraum darstellt; daher kann die "Errichtung" einer solchen Anlage untersagt werden, weil dies nicht de... mehr lesen...
Norm: WEG §13 Abs2 Z2
Rechtssatz: Wohl ist es richtig, daß nach § 13 Abs 2 Z 2 WEG die Errichtung bestimmter Einrichtungen (so auch sanitäre Anlagen) nicht deswegen untersagt werden kann, weil dies nicht der Übung des Verkehrs entspricht oder nicht einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dient; wird aber eine sanitäre Anlage dergestalt verlegt, daß diese abgebrochen und ein bisher als Lagerraum gewidmetes Objekt umgewidmet werden muß,... mehr lesen...
Norm: WEG §13 Abs2 Z1WEG §13 Abs2 Z2
Rechtssatz: Müssen für die Herstellung des Anschlusses der im Keller errichteten sanitären Anlagen an den bestehenden Hauskanal allgemeine Teile der Liegenschaft, nämlich die an den Lagerraum angrenzenden Kellerteile samt Abwasseranlage in Anspruch genommen werden, so hat dies zur Folge, daß dem Antrag der Antragstellerin nur dann stattgegeben werden kann, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen des § 13 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 1975 §13 Abs2 Z2WEG 1975 §13 Abs2 Z3WEG 2002 §16 Abs2 Z1
Rechtssatz: Für jede von einem Wohnungseigentümer betriebene Änderung seines Objektes (und damit auch für die Änderung des Gegenstandes oder der Betriebsform seines Unternehmens) gilt, dass sie nur abgewehrt werden kann, wenn sie mit wesentlichen Interessen der anderen Miteigentümer und Wohnungseigentümer kollidiert. Änderungen unter Beibehaltung des Geschäft... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Widmungsänderung (die gemäß § 13 Abs 2 Einleitungssatz WEG wie jede andere Änderung eines Wohnungseigentumsobjektes zu behandeln ist) kann nur beurteilt werden, wenn man die gültige Widmung des betreffenden Objekts der beabsichtigten Verwendung (gemessen an den typischen Auswirkungen einer solchen Änderung) gegenüberstellt. Ansatzpunkt der Überlegung hat daher zu ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 1975 §13 Abs2 Z2WEG 1975 §13 Abs2 Z3
Rechtssatz: Das Änderungsrecht bezieht sich regelmäßig auf die Umgestaltung eines zunächst akzeptierten Zustandes. Es ist daher an Hand der Kriterien des § 13 Abs 2 Z 1 (ob schutzwürdige Interessen der anderen Miteigentümers und Wohnungseigentümer beeinträchtigt werden) und Z 2 WEG (ob die Änderung der Übung des Verkehrs entspricht oder einem wichtigen Interesse des Antragstelle... mehr lesen...