Norm: ABGB §448GBG §13GBG §94 AWEG §8WEG §9WEG 2002 §13 Abs2WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Ebenso wie die Anteile von Ehegatten am Mindestanteil nicht verschieden belastet sein dürfen, um die Grundlage für ein gleiches rechtliches Schicksal der verbundenen Anteile zu schaffen, steht auch die verschiedene Belastung von Miteigentumsanteilen eines Miteigentümers, die zu einem Mindestanteil vereinigt werden sollen, der
Begründung: von Wohnungseigentu... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer der aus den Grundstücken 610/20 und 1134/2 (jeweils Garten) sowie 891 und 1901 (jeweils Baufläche) bestehenden Liegenschaft EZ 944 Grundbuch 75454 Villach mit dem darauf befindlichen Wohnhaus in Villach, Kanaltaler Straße 4. Dabei handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit einem mansardenartig ausgebauten Satteldach, dessen First in Nord-Süd-Richtung verläuft. Im Bereich des Satteldaches sind keine Fenster vorhande... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2
Rechtssatz: Bei Prüfung der Zulässigkeit der Aufstellung einer aus Holz hergestellten Saunakabine auf der im Wohnungseigentum stehenden Terrasse innerhalb einer Wohnhausanlage, deren äußeres Erscheinungsbild von ausschließlich weißem Mauerwerk geprägt ist, darf auch die Beispielswirkung einer gerichtlichen Entscheidung nicht gänzlich außer Betracht bleiben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 620 Grundbuch 81.121 Mühlau mit der Wohnanlage Anton-Rauch-Straße 8 a bis 8 e. Dabei handelt es sich um eine große gegliederte Terrassen-Wohnanlage, die von der Anton-Rauch-Straße her über einen Privatweg erreichbar ist. Der im 6. (letzten) Obergeschoß des Hauses Anton-Rauch-Straße 8 d gelegenen Wohnung des Antragstellers W 75 ist eine nach Südwesten gerichtete, ca.70 m2 große ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs1 Z2
Rechtssatz: Einer Stattgebung des Antrages steht der Umstand nicht entgegen, daß ein Miteigentümer im Verfahren weder auf Seite der Antragsteller noch auf Seite der Antragsgegner als Partei auftrat, wenn ihm Gelegenheit zur Teilnahme am Verfahren gegeben war. Entscheidungstexte 5 Ob 92/89 Entscheidungstext OGH 07.11.1989 5 Ob 92/89 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind gemeinsam Ehegattenwohnungseigentümer der im 1. Stock des Hauses Wien 19., Himmelstraße 73 B gelegenen Wohnung top. Nr. 4 sowie einer Garage in dessen Erdgeschoß samt Nebenräumen in dessen Dachgeschoß und in dessen Keller (top. Nr. 5). Darüber hinaus sind sie ebenfalls Ehegattenwohnungseigentümer an einer Schwimmhalle samt Sauna und Nebenräumen im Keller des Hauses. Schließlich ist die Erstantragstellerin auch noch Wohnungseigentümerin einer Gara... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs1 Z2
Rechtssatz: Wird die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung der AG im Sinne des §§ 13 Abs 2, 26 Abs 1 Z 2 WEG - wenn auch unter Bedachtnahme auf die maßgebliche Vertragslage - begehrt, bestehen gegen die Zulässigkeit des Außerstreitverfahrens keine Bedenken. Entscheidungstexte 5 Ob 92/89 Entscheidungstext OGH 07.11.1989 5 Ob 92/89 ... mehr lesen...
Begründung: Die B*** Wohnbaugesellschaft mbH errichtete auf der Liegenschaft EZ 277 GB 57315 Schmitten mit dem Grundstück 116/5 in Zell am See ein Wohnhaus zur Schaffung von Wohnungseigentum. Die Wohnungseigentumsorganisatorin hatte der Stadtgemeinde Zell am See am 15. Juni 1982 erklärt, im Bauvorhaben keine Zweitwohnungen im Sinne des Salzburger Raumordnungsgesetzes zu schaffen. Die Stadtgemeinde schrieb in ihrem Baubewilligungsbescheid vom 21. Juli 1982 unter anderem vor, der Au... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Eine Abwägung der Interessen des die Änderung beabsichtigenden Wohnungseigentümers gegen die Interessen der übrigen Wohnungseigentümer an der Unterlassung der Änderung ist nicht vorzunehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 53/88 Entscheidungstext OGH 23.05.1989 5 Ob 53/88 Veröff: ImmZ 1989,412 = MietSlg XLI/22 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 414 des Grundbuches der KG Josefstadt in Wien 8., Laudongasse 29/31; Lederergasse 25-29; mit den Miteigentumsanteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an Geschäftsräumlichkeiten in der Laudongasse sowie an einigen Parkplätzen verbunden. Mit Mietvertrag vom 11.9.1984 und 20.9.1984 vermietete der Antragsteller der Republik Österreich (Post- und Telegraphenverwaltung) die i... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei Änderungen, für die auch Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden müssen, die im Wohnungseigentum eines anderen Miteigentümers stehen, hängt aber deren Zulässigkeit davon ab, daß die Änderung keine wesentliche und dauernde Beeinträchtigung des Wohnungseigentums des betreffenden Miteigentümers zur Folge hat und sie ihm bei billiger Abwägung aller Interessen auch zumutbar ist. ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Auch die Änderung des in dem Geschäftslokal betriebenen Unternehmensgegenstandes und seiner Betriebsform ist dem sehr weit auszulegenden Begriff der Änderung am Objekt des Wohnungseigentums im Sinne des § 13 Abs 2 WEG zu unterstellen. Entscheidungstexte 5 Ob 73/87 Entscheidungstext OGH 26.04.1988 5 Ob 73/87 Veröff: ImmZ 1988,332... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der auf der Liegenschaft EZ 1.658 des Grundbuches über die Kat.Gem.Rudolfsheim errichteten und von der Hollergasse im Westen, der Siebeneichengasse im Süden und der Anschützgasse im Osten begrenzten Wohnungseigentumsanlage im 15. Wiener Gemeindebezirk. Der Baustil der Anlage entspricht jenem der 50er-60er-Jahre und weist keinerlei architektonische Besonderheiten auf, die bemerkenswert wären. Die antragstel... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1
Rechtssatz: Aus der vorübergehenden - mehr oder weniger lang dauernden - Nichtausübung des sich aus der vertraglichen Widmung des Wohnungseigentumsobjektes für Geschäftszwecke ergebenden Verwendungsanspruches erwachsen den übrigen Gemeinschaftsmitgliedern keinerlei Rechte auf Einengung des Nutzungsrechtes des betroffenen Miteigentümers und Wohnungseigentümers (hier: Umwandlung eines vor etwa sechs Jahren stillgelegten... mehr lesen...
Begründung: An der Liegenschaft EZ 299 KG Villach mit den auf ihr errichteten beiden Häusern Widmanngasse 28 und Ringmauergasse 10 besteht für den Antragsteller und die 44 Antragsgegner Mit- und Wohnungseigentum, wobei dieses Wohnungseigentum in Ansehung der in den beiden Häusern gelegenen Wohnungen, Büros, Geschäftslokale, der zugehörigen Tiefgarage, der Garagenboxen und der befestigten Autoabstellplätze noch auf der Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes 1948 begründet worden ist... mehr lesen...
Norm: ABGB §828WEG §13 Abs2
Rechtssatz: § 13 Abs2 WEG regelt nur, unter welchen Voraussetzungen der Wohnungseigentümer berechtigt ist, auf seine Kosten Änderungen an der im Wohnungseigentum stehenden Wohnung oder sonstigen Räumlichkeiten vorzunehmen - bezieht sich daher als Individualrecht nur auf Wohnungseigentümer. Entscheidungstexte 5 Ob 24/87 Entscheidungstext OGH 03.03.1987 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf der Liegenschaft EZ 717 KG Währing in 1180 Wien, Schulgasse 43 a, wurde der Vordertrakt nach Zerstörung im zweiten Weltkrieg wieder aufgebaut. Das Hintergebäude blieb bestehen. Im Jahre 1955 wurde an Anteilen der Liegenschaft das Wohnungseigentum an den im Neubau vorgesehenen selbständigen Wohnungen und Geschäftsräumen begründet. Mit 8584/19224 Anteilen, mit denen Wohnungseigentum nicht verbunden wurde, blieb der frühere Eigentümer Miteigentümer der Liegen... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 2278 KG Favoriten Haus Wien 10., Favoritenstraße 142/Schröttergasse 1 a. Der Antragsteller ist Eigentümer von 211/2860 und 275/2860 Anteilen an dieser Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum an den "Wohnungen" top.Nr. 1 und 2 untrennbar verbunden ist. Mit dem am 2. Juli 1985 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz begehrte der Antragsteller gemäß § 26 Abs.1 Z 2 (§ 13... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §19 Abs1
Rechtssatz: Die Kosten der Wiederherstellung der (von einem Wohnungseigentümer gemäß § 13 Abs 2 WEG durchgeführten) Verfliesung des Terrassenbodens, die zum Zwecke der Instandsetzung der Terrassenisolierung abgetragen werden musste, sind in Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung aller Miteigentümer (§ 19 Abs 1 Z 2 WEG) von diesen nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu tragen. ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z2WEG 1975 §26 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Antrag auf Ausspruch der Duldungspflicht der die Zustimmung verweigernden Wohnungseigentümer zur Vornahme von Änderungen an der im Wohnungseigentum stehenden Wohnung unter Inanspruchnahme von gemeinsamen Teilen der Liegenschaft (hier die Anbringung einer Öffnung in der Außenwand für die Außenwandtherme der Etagenheizung der Wohnung) ist, zumal erhebliche Beeinträchtigungen anderer M... mehr lesen...
Begründung: Die bisher im Verfahren als Antragsteller und als Antragsgegner aufgetretenen Personen sind Wohnungs- und Miteigentümer der Eigentumswohnungsanlage Salzburger Straße 239 in Linz. Die Antragstellerin Hannelore R*** ist Eigentümerin der im Erdgeschoß gelegenen Wohnung Nr 2 und ließ dort durch einen dazu befugten Gewerbsmann eine Gasetagenheizung einbauen, deren Abluft über eine sogenannte Außenwandtherme mittels einer Öffnung durch die Hausaußenwand ins Freie führt. Zu d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat auf Antrag einer Mit- und Wohnungseigentümerin gemäß § 19 Abs 2 Z 1 WEG festgestellt, daß die von der Anteilsmehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer der Eigentumswohnungsanlage Flotowgasse 18 im 19.Wiener Gemeindebezirk geschlossene Vereinbarung, "die Instandsetzung der auf Kosten eines Terrasseneigentümers angebrachten Terrassenbeläge (Fliesen, Steinplatten etc) durch die Hausgemeinschaft wird unter Hinweis auf die Bestimmung des § 13 Abs 3 WEG ab... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erwarb mit Kaufvertrag vom 27.Februar 1975 die Liegenschaft EZ 2803 KG Aigen, für die die Voreigentümerin eine Bewilligung zur zweigeschoßigen Verbauung erwirkt hatte. Auf dieser Liegenschaft errichtete sie die Wohnanlage Guggenbichlerstraße 8, wobei sie schon bei Erwerb der Liegenschaft die Absicht hatte, auch das Dachgeschoß des Wohnhauses auszubauen und dort Wohnungen zu errichten. In der Folge verkaufte sie den Antragsgegnern und anderen Interes... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegnerin sind (neben anderen Personen) Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1185 KG Mariahilf mit dem Haus Wien 6., Linke Wienzeile 94. Mit den 35/1371 Miteigentumsanteilen des Antragstellers ist das Wohnungseigentum unter anderem an den im Keller des Hauses (Straßentrakt) gelegenen Räumlichkeiten Kellerlokal top. Nr. 28 und 29 sowie am sogenannten Magazin samt Vorraum im Ausmaß von 50,56 m 2 verbunden. Darüber hinaus ist der Antragsteller auf Gr... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs1WEG 2002 §52 Abs2 Z1
Rechtssatz: Durch die Veräußerung des Miteigentumsanteils samt Wohnungseigentum geht die Legitimation zur Antragstellung nach §§ 13 Abs 2, 26 Abs 1 Z 2 WEG verloren. Der Außerstreitrichter ist im Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 2 WEG verpflichtet, von Amts wegen alle jeweiligen Miteigentümer und Wohnungseigentümer beizuziehen. Dem Käufer des Miteigentumsanteiles des Antragsteller, der sei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die 46 Antragsgegner, darunter jedoch nicht mehr der Viertantragsgegner Komm.Rat Josef J, sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 299 KG Villach mit den beiden Häusern Widmanngasse 28 und Ringmauergasse 10. An diesen beiden Häusern ist bereits nach dem Wohnungseigentumsgesetz 1948 Wohnungseigentum begründet worden. Die Wohnungseigentumseinheiten waren ursprünglich in beiden Häusern jeweils in den unteren drei Geschoßen (Erdgeschoß, er... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Nicht jede Beeinträchtigung von Interessen der Miteigentümer steht der Änderung entgegen, sondern nur eine wesentliche Beeinträchtigung, die die Interessen der anderen Miteigentümer am Unterbleiben der Änderung so schutzwürdig erscheinen lässt, dass das Verfügungsrecht des Wohnungseigentümers über Änderung der im Wohnungseigentum stehenden Räumlichkeit hat zurückzustehen. ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1
Rechtssatz: Da in jedem einzelnen Fall das Vorliegen der Hinderungsgründe zu untersuchen ist, kann die Widmungsänderung auch nicht entgegenstehen, daß bisher die Wohnungswidmung der übrigen Wohnungseigentumsobjekte unverändert geblieben war und sich sonst in der Anlage nur zu Wohnzwecken benützte Wohnungen befinden. Entscheidungstexte 5 Ob 20/84 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs1 Z2WEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §52 Abs1 Z2
Rechtssatz: Im Konfliktsfall hat über die Verpflichtung zur Duldung einer Änderung der Außerstreitrichter zu erkennen. Entscheidungstexte 5 Ob 39/82 Entscheidungstext OGH 29.11.1983 5 Ob 39/82 5 Ob 20/84 Entscheidungstext OGH 27.11.1984 5 Ob 20/84 Veröff:... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1
Rechtssatz: Durch die Umwidmung der bis dahin als Wohnung für eine Familie benützten Räumlichkeit in als Büro eines Zivilingenieurs verwendete Geschäftsräumlichkeiten an einem Wohnungseigentumsobjekt wurde eine Änderung vorgenommen, die die anderen Miteigentümer dann zu dulden hatten, wenn sie weder zu einer Schädigung des Hauses, noch zu einer Beeinträchtigung ihrer schutzwürdigen Interessen führte. ... mehr lesen...