Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, Liegenschaftsadresse *****, befindet sich ein im Wohnungseigentum stehendes Büro- und Geschäftshaus mit 13 Objekten, die sämtliche nach der gemeinschaftlichen Widmung ausschließlich als Büro- und Geschäftsräume gewidmet sind. Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer von insgesamt vier Objekten, die alle mit der Widmung Büro- bzw Geschäftsräumlichkeit versehen sind. Bisher wurden die Büros B8 und B10 (B-LNR 9 und B-LNR 10) al... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. A*****, 2. D*****, beide vertreten durch Dr. Ulrich Sinnißbichler, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die Antragsgegnerin E*****, vertreten durch Dr. Johannes Hirtzberger, Rechtsanwalt in Salzburg, und der weitere... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in Abänderung des erstgerichtlichen Sachbeschlusses den Sachantrag des Antragstellers auf Ersetzung der Zustimmung der Antragsgegnerin (1.) zur (bereits vorgenommenen) Vertiefung eines zu seinem Wohnungseigentumsobjekt gehörenden Balkons und (2.) zur (erst vorzunehmenden) Verglasung dieses Balkons wegen des vermeintlichen Fehlens der Voraussetzungen des § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 abgewiesen. Das Rekursgericht hat in seinem Sachbeschluss ausgesprochen, ... mehr lesen...
Begründung: Den Gegenstand des Verfahrens bildet der Antrag auf Verpflichtung der Antragsgegner, eine Änderung der Widmung zweier Wohnungseigentumsobjekte von Wohnungen in eine Arztpraxis zu dulden, dem beide Vorinstanzen stattgaben. Das Rekursgericht ließ den ordentlichen Revisionsrekurs zur Klärung der Fragen zu, ob bei schlüssiger Zustimmung zu einer Widmungsänderung von Wohnung auf Arztpraxis dann keine genehmigungsbedürftige weitere Widmungsänderung mehr vorliege, wenn bisher ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. Michael M*****, 2. Beate M*****, beide *****, beide vertreten durch Stock ? Rafaseder ? Gruszkiewicz Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Christa H*****, 2. Gottfried S*****, 3. Nicola K*****, ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Die beiden Antragsteller sind jeweils Wohnungseigentümer nebeneinander liegender Wohnungen, und zwar der Erstantragsteller der Wohnung top Nr 5 und die Zweitantragstellerin der Wohnung top Nr 4. Zwischen diesen beiden Wohnungen besteht ein Wanddurchbruch im Ausmaß von 58 x 190 cm, wodurch eine Verbindungstüre geschaffen wurde. Die Stärke der Wand, in der sich der Tür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: An der Liegenschaft EZ ***** GB S***** mit der Grundstücksadresse W***** Straße ***** ist Wohnungseigentum begründet. Der Kläger ist Wohnungseigentümer der Wohnung Top 1, der Erstbeklagte der Wohnungen Top 2, 3 und 5 und die Zweitbeklagte der Wohnung Top 4. Die Schwägerin des Klägers, C***** (in der Folge immer: Verpflichtete) ist Wohnungseigentümerin der Wohnungen Top 6 und 7 im Haus. Nach dem Ankauf der Dachgeschosswohnungen Top 6 und 7 im Juni 1983 ließen die... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat über Antrag des Beklagten nach § 508 Abs 1 ZPO seinen ursprünglichen Ausspruch dahin abgeändert, dass die ordentliche Revision doch nach § 502 Abs 1 ZPO zulässig sei, weil mittlerweile ein baubehördlicher Bescheid vom 11. 10. 2010 ergangen sei, der die Entfernung jenes Mauerteils untersage, der dem Beklagten urteilsmäßig aufgetragen worden sei. Der Beklagte habe bereits im erstinstanzlichen Verfahren seiner Verpflichtung zur Beseitigung einer eig... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind - mit Ausnahme der 29.-Antragsgegnerin, die Fruchtgenussberechtigte von Miteigentumsanteilen ist, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist - Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem darauf errichteten Haus mit der Liegenschaftsadresse *****. In der Wohnung top Nr 14 des Antragstellers befinden sich acht Fenster. Zwei dieser Fenster wurden bereits ausgetauscht, wofür der Hausverwaltung 2.020,80 EUR netto („Sondernettopreis zu Hausv... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit seinem Sachbeschluss das Begehren der Antragstellerin, die Zustimmung der Antragsgegner zu der von der Antragstellerin angestrebten Bauführung zu ersetzen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Jener Gartenteil, auf welchem die Antragstellerin ihren Zubau errichten wolle, sei im Grundbuch nicht als das von der Antragstellerin reklamierte Zubehör-Wohnungseigentum ausgewiesen und daher als allgemeiner Teil der Liegenschaft zu werten.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. Eva B*****, 2. Dr. Wolfgang B*****, beide *****, beide vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Brigitte A*****, 2. Univ.-Prof. Dr. Hans S*****, beide vertreten durch Karase... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Hurch, Dr. Lovrek, Dr. Höllwerth und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** B*****-S*****, vertreten durch Dr. Michael Jöstl, Rechtsanwalt in Innsbruck, und des Nebenintervenienten auf Seiten der klagenden Partei Ing. F***** O*****, vertreten durch Dr. Johannes Roilo, Rechts... mehr lesen...
Begründung: Ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer errichteten die Antragsteller aus Anlass des Austausches einer Löffelsteinmauer durch eine Stahlbetonmauer als Hangstütze daran anschließend einen Zubau in der Größe von ca 23 m². Er besteht aus zwei Räumen (Sauna und Ruheraum einschließlich Kücheneinheit) und ist mit einem Glasportal nach Norden versehen. Der Zubau ist von Norden (Seeseite) her über eine Länge von ca 6,5 m erkennbar, im Süden (Straßenseite) geht sein Flachd... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin Dr. Nicole G*****, vertreten durch Dr. Friedrich Petri, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin Agnes S*****-S*****, vertreten durch Marschall & Heinz Rechtsanwalts-Partnerschaft in Wien, wegen §§ 16 Ab... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 69/179-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit denen Wohnungseigentum an der im Erdgeschoß gelegenen Wohnung W 1 verbunden ist. Mit diesem Wohnungseigentumsobjekt ist als Zubehör-Wohnungseigentum die im Nutzflächenplan als „Garten 1 West" bezeichnete und auch als Garten gewidmete Fläche von 37,70 m² verbunden. Die Antragsgegnerin ist Miteigentümerin von 110/179-Anteilen der bezeichneten Liegenschaft, mit denen Wohnungseig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für die Kläger ist an den Wohnungen Top Nr 4 und 5 im Haus ***** Wohnungseigentum begründet. Der Nebenintervenient ist Wohnungseigentümer der im ersten und zweiten Untergeschoß dieses Hauses befindlichen Räumlichkeiten, die im Wohnungseigentumsvertrag als „Einstellraum, Laden, Magazine, Vorraum, Abstellraum, Waschraum und Klosett" gewidmet sind. Im Jahr 2001 vermietete der Nebenintervenient diese Räumlichkeiten an die L***** GmbH, die dort einen Kaffeehausbetr... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 6/10-Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, womit das Wohnungseigentum an W2 (der Wohnung im ersten Stock) verbunden ist. Die Antragsgegner sind zu je 2/10-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft und Wohnungseigentümer der Wohneinheit W1, der im Erdgeschoss gelegenen Wohnung. Der Antragsteller begehrt, die Antragsgegner zur Duldung folgender folgenden Änderungen zu verpflichten: Aufstockung der Wohnungseigentumseinheit durch Errichtung ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses *****, L*****gasse 9/W*****gasse 15. Balkone bzw Terassen gibt es nur im 7. Stock des Hauses. Die Antragstellerin ist Wohnungseigentümerin von Top Nr 32, gelegen im (obersten) 7. Stock des Hauses. Zu dieser Wohnung gehört eine Terrasse im Ausmaß von etwa 60 m². Die Wohnung der Antragstellerin hat Fenster auf die L*****gasse; das ist die West- und Wetterseite. Zur W*****gasse weist nur das kleine Badezimmerfenster... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer einer an den Klopeiner See angrenzenden Liegenschaft, auf der zwei baulich getrennte, eingeschossige Häuser errichtet sind. Der Antragsteller verfügt über 3578/1000 Anteile, verbunden mit Wohnungseigentum an „Haus A", die Antragsgegnerin über 6422/1000 Anteile, verbunden mit Wohnungseigentum an „Haus B". Der allgemeinen Benützung dienende Teile der Liegenschaft im Sinne des § 2 Abs 4 WEG gibt es nicht, beide Gebäude sind... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer. Der Erstantragsteller begehrte mit seinem Sachantrag, die Antragsgegner zu verpflichten, die seitliche Abwandung seines Kfz-Abstellplatzes samt Anbringung eines Sektionaltores an der Stirnseite zu dulden. Das Erstgericht wies den Sachantrag mit der wesentlichen
Begründung: ab, die Drittantragsgegner dürften - sei es aufgrund einer analogen Anwendung des nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots im Sinn des § 364 Abs 1 ABGB id... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerinnen 1. Mag. Sandra M*****, 2. Anneliese W*****, beide vertreten durch Dr. Matthias Paul Hagele, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1. Gemeinde S****... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage, welche an drei Seiten von einem Golfplatz umgeben ist. Die einzelnen Wohnungseigentumsobjekte sind nicht Teil eines Gesamtgebäudes, sondern selbstständige, freistehende und durch Wege sowie Hausgärten getrennte, sogenannte Atriumhäuser. Der zum jeweiligen Atriumhaus gehörige Garten steht im Zubehör-Wohnungseigentum des betreffenden Wohnungseigentümers. Der Anlage liegt das architektonische Kon... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht ersetzte die allein fehlende Zustimmung der Erstantragsgegnerin zur Durchführung einer Baumaßnahme, mit der die im Wohnungseigentum der Antragsteller stehenden Wohnungen top Nr 5 und 6 durch eine gemeinsame, vorversetzte Wohnungseingangstür verbunden werden. Dazu wurden bestimmte Auflagen zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Gestaltung des Stiegenhauses erteilt und ausgesprochen, dass die Arbeiten so durchzuführen seien, dass eine Wiederherstellung d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller Robert D***** und seine geschiedene Ehegattin Maria D***** sind zu je 11.682/44968 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft. Mit diesen Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung W2 untrennbar verbunden. Zu TZ 2572/2007 ist bei beiden Miteigentumsanteilen die Rangordnung für die Veräußerung bis 4. 9. 2008 angemerkt. Im Lastenblatt ist bei beiden Miteigentumsanteilen zu C-LNR 8a (TZ 2955/2007) und zu C-LNR 9a (TZ 2963/2007) jeweils die E... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die 1. bis 23. Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****, P*****gasse *****/B*****gasse 41. Die 24. Antragsgegnerin ist die Verwalterin der Liegenschaft. Die Antragsteller begehrten, die 24. Antragsgegnerin (= Verwalterin) zur Legung einer richtigen Abrechnung für das Jahr 2005 zu verhalten, in welcher die Ausgaben aus der Reparaturreserve für das Kalenderjahr 2005 lediglich 9.317,63 EUR an Stelle bisher 55.427,36 E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf einer Liegenschaft, die im Alleineigentum des Bauträgers und Wohnungseigentumsorganisators steht, ist die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 für unter anderem fünf Wohnungen angemerkt, und zwar zu Gunsten der Kläger für die Wohnungen Top Nr 2 und Top Nr 4, zu Gunsten des Beklagten für die Wohnung Top Nr 1. Sowohl die Wohnung Top Nr 2 als auch die Wohnung Top Nr 4 wurden bereits übergeben und bezogen. Der Beklagte hat sein... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, die Antragsgegnerin und die weiteren Verfahrensbeteiligten sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundstücksadresse H*****. Das Haus steht teilweise im Wohnungseigentum, teilweise im schlichten Miteigentum. An jenen Wohnungen, an denen kein Wohnungseigentum begründet ist, sind durch Benützungsregelungen diversen Wohnungseigentümern, betreffend die Wohnungen top Nr 11 und 12 aber auch bloß schlichten Miteigentümern ausschließliche Benützungsre... mehr lesen...
Begründung: Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus mehreren getrennten Doppelhäusern; die Wohnungen der Antragsteller und der Erstantragsgegnerin sind im selben Doppelhaus. Die Antragsteller ließen im Juni 2006 den 1,30 Meter tiefen Balkon auf 3 Meter Tiefe ausbauen. Die übrigen Balkone der Wohnhausanlage sind um einiges schmäler. Das Rekursgericht wies den Antrag auf Genehmigung der Änderung ab und qualifizierte den durch den Balkonausbau verursachten Verlust an Privatsphäre der E... mehr lesen...
Begründung: Antragsgegner und Antragsteller sind jeweils Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****. Die Erstantragsgegnerin ist unter anderem Miteigentümerin von 1440/140190-tel Anteilen verbunden mit dem Wohnungseigentum an W8 im Haus II im dritten und letzten Stock. Sie beabsichtigt, an der Straßenseite des Hauses II einen Personenaufzug mit Ausstieg nur im Erdgeschoß und im dritten Stock für ihren ausschließlich eigenen Gebrauch bei Übernahme sämtlicher Kosten für ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt als Wohnungseigentümer eines ebenerdig gelegenen, als „Geschäftslokal" gewidmeten Objekts die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu diversen baulichen Änderungen am Objekt gerichtlich zu ersetzen sowie die Widmungsänderung als gastgewerbliches Vereinslokal laut behördlichem Bescheid zu genehmigen. Die Arbeiten wurden bereits durchgeführt, der Betrieb aufgenommen. Im Haus befindet sich bereits seit seiner Errichtung ein Gastgewerbebetrie... mehr lesen...