RS OGH 1980/11/11 5Ob15/80 (5Ob16/80)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1980
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Norm

WEG 1975 §13 Abs2 Z1
WEG 1975 §13 Abs2 Z2

Rechtssatz

Das Gericht kann unabhängig von baubehördlichen Bewilligungen oder Demolierungsaufträgen prüfen, welche einzelne bestimmte Zubauten schon an sich etwa stilistisch oder wegen der Verwendung unpassender Baustoffe störend wirken und daher auf jeden Fall beseitigt werden müssen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 15/80
    Entscheidungstext OGH 11.11.1980 5 Ob 15/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0083325

Dokumentnummer

JJR_19801111_OGH0002_0050OB00015_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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