Norm
WEG 1975 §13 Abs2Rechtssatz
§ 13 Abs 2 WEG 1975 berechtigt den einzelnen Wohnungseigentümer nicht, die Außenmauer der in seinem Wohnungseigentum stehenden Räumlichkeiten zu durchbrechen, um ein Garageneinfahrtstor anzubringen; wichtige Veränderung gemäß § 834 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0083122Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.11.2019