Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 1975 §13 Abs2 Z2WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Zu den in § 13 Abs 2 Z 1 WEG geforderten negativen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme müssen kumulativ auch die Voraussetzungen des § 13 Abs 2 Z 2 WEG erfüllt sein, nämlich daß die geplante Maßnahme entweder der Übung des Verkehrs entspricht oder einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dient. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z2WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Herstellung eines Durchbruches von der im obersten Stock gelegenen Wohnung auf das darüber befindliche Flachdach und die Einbeziehung eines Teiles desselben als Terrasse in den Wohnungsverband entspricht nicht der Übung des Verkehrs. Die damit verbundene Steigerung der Lebensqualität und des Wertes stellt kein wichtiges Interesse dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z2
Rechtssatz: Das Bestehen eines (kündbaren) Mietverhältnisses mit einer dritten Person kann niemals das wichtige Interesse eines Wohnungseigentümers an der unwiderruflichen Einbeziehung von allgemeinen Teilen des Hauses in seine Eigentumswohnung rechtfertigen. Entscheidungstexte 5 Ob 92/94 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 5 Ob 92/94 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z2
Rechtssatz: Das Änderungsrecht eines Wohnungseigentümers, dem ein wichtiges Interesse an der geplanten Änderung zugebilligt wurde, ist nämlich im anzuwendenden Fall des § 13 Abs 2 Z 2 WEG nur dadurch beschränkt, daß die Änderung weder eine Schädigung des Hauses noch eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Miteigentümer noch eine Gefahr für die Sicherheit von Personen des Hauses oder von anderen Sac... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs1 Z2WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Auf befürchtete Beispielsfolgen ist nicht einzugehen, weil jede weitere Änderung, die nicht die Zustimmung aller Miteigentümer findet, einem alle Umstände berücksichtigenden Genehmigungsverfahren nach § 13 Abs 2 WEG in Verbindung mit § 26 Abs 1 Z 2 WEG zu unterziehen wäre. Entscheidungstexte 5 Ob 88/94 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der Errichtung eines Wintergartens auch an den Kriterien des § 13 Abs 2 WEG zu messen, also nicht schlechthin zu verneinen (vgl auch 5 Ob 36/90). Entscheidungstexte 5 Ob 88/94 Entscheidungstext OGH 21.10.1994 5 Ob 88/94 5 Ob 212/01i Entscheidungstext OGH 15.01.2002 5 Ob 212/01i ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §4 Abs2WEG 1975 §13 Abs2
Rechtssatz: Die in § 4 Abs 2 WEG für eine erzwungene Änderung der Miteigentumsanteile normierte Ausgleichspflicht nimmt dem in diesem Zusammenhang vorgetragenen Argument, es könnte zu einer Bereicherung des Antragstellers kommen, jegliche Relevanz. (hier: durch Änderung der Nutzwerte). Entscheidungstexte 5 Ob 88/94 Entscheidungstext OGH 21.1... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1
Rechtssatz: Daß ein späterer Dachbodenausbau mit den übrigen Miteigentümern ursprünglich nicht erörtert, vertraglich vereinbart oder vorbehalten wurde, reicht als Versagungsgrund nicht aus. Ausschlaggebend sind nicht Verminderungen des Nutzwertes, sondern des Verkehrswertes anderer Wohnungseigentumseinheiten. Entscheidungstexte 5 Ob 86/94 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z2WEG 1975 §26 Abs1 Z2WEG 2002 §16 Abs2 Z2WEG 2002 §52 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Interessen anderer Miteigentümer besteht schon dann, wenn Fenster geändert werden sollen, weil Fenster ein wesentliches Gestaltungselement der Fassade eines Hauses sind und ihre Änderung daher immer auch die äußere Erscheinung beeinträchtigen kann (hier: Ersatz einflügeliger Fenster durch zweiflügelige); ... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 AWEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Schon die Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Miteigentümer verpflichtet den änderungswilligen Wohnungseigentümer, die Zustimmung der anderen Miteigentümer oder die Genehmigung des Außerstreitrichters einzuholen (so schon 5 Ob 25/90 MietSlg 42434/31). Tut er dies nicht, oder setzt er sich über den Widerspruch eines anderen Miteigentümers hinweg, han... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §9 Abs1WEG 1975 §9 Abs2WEG 2002 §5 Abs3WEG 2002 §13 Abs2WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Werden von Ehegatten Miteigentumsanteile vom Rechtsvorgänger, mit denen Wohnungseigentum bereits verbunden war, je zur Hälfte erworben, so ist damit auch die Voraussetzung des § 9 Abs 1 WEG erfüllt, wonach Ehegatten, Miteigentümer je eines halben Mindestanteiles sein müssen. Ipso iure tritt dann durch diesen Erwerb die in § 9 Abs 2 Satz 1 WEG ge... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4 Z2WEG §1WEG §13 Abs2 Z1
Rechtssatz: Weder baulich abgeschlossen noch deutlich abgegrenzt sind zwei Wohnungsobjekte die mittels einer durch die Geschoßdecke führenden Stiege verbunden werden sollen (mit eingehender Auseinandersetzung zum Wohnungsbegriff Krizizek, System des österreichischen Baurechts I 16; Meinhart, Wohnungseigentumsgesetz 1975, 59; Würth in Rummel, ABGB, Rz 3 zu § 1 WEG; Feil, Wohnungseigentum 46, sowie 7 Ob 5... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Miteigentümer kann auch darin bestehen, dass rechtliche Probleme mit der beabsichtigten Veränderung erwachsen; dies wäre dann der Fall, wenn durch nachträgliche bauliche Veränderungen ein mit den Grundsätzen des WEG unvereinbarer Zustand - zB durch Aufhebung der Selbstständigkeit der betroffenen Wohnungen - geschaffen würde (hier: beabsichtigte Ve... mehr lesen...
Norm: GBG §94 AWEG §13 Abs2WEG §26 Abs1 Z2
Rechtssatz: Um das Grundbuchsgesuch bewilligen zu können, muß der urkundliche Nachweis erbracht werden, daß alle Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage mit der beabsichtigten oder bereits durchgeführten Bestandsänderung einverstanden sind oder die fehlende Zustimmung durch einen Beschluß des Außerstreitrichters gemäß § 26 Abs 1 Z 2 WEG ersetzt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist mit einem Mindestanteil von 453/4350 Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** der KG I*****; damit verbunden ist Wohnungseigentum an der Wohnung VI des Hauses M*****straße 1. Unter Berufung auf eine rechtskräftige Entscheidung der Schlichtungsstelle der Stadt Innsbruck vom 8.April 1991, die auf Grund einer beabsichtigten Teilung des Wohnungseigentumsobjektes in zwei selbständige Einheiten für top VIa einen Jahresmietwert 1914 von 2.650 Kronen u... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs1 Z2WEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §52 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die von § 13 Abs 2 WEG dem Wohnungseigentümer als Folge seines Verfügungsrechtes im Sinne der §§ 828 und 829 ABGB eingeräumten Individualrechte stehen bei gemischten Objekten (= Miteigentümer sind zum Teil Wohnungseigentümer, zum Teil bloß schlichte Miteigentümer) den schlichten Miteigentümern nicht zu. Schlichte Miteigentümer können daher auch nicht An... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2WEG 1975 §13 Abs2 Z2WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: "Wichtiges Interesse" ist nicht jeder bloße - wenn auch verständliche oder sogar von achtenswerten Motiven getragene - Wunsch. Entscheidungstexte 5 Ob 116/92 Entscheidungstext OGH 02.02.1993 5 Ob 116/92 5 Ob 2334/96p Entscheidungstext OGH 30.09.1997 5 Ob 2334/96... mehr lesen...