RS OGH 1983/3/15 5Ob6/83, 5Ob185/09f, 6Ob101/18y

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Veröffentlicht am 15.03.1983
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Norm

WEG 1975 §13 Abs2 Z3
WEG 1975 §14 Abs1 Z1
WEG 2002 §16 Abs2
WEG 2002 §28 Abs1 Z1

Rechtssatz

Sanierungsarbeiten an der Feuermauer einer Eigentumswohnung sind nicht als Änderungen an dieser Eigentumswohnung, für welche auch Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden sollen, die im Wohnungseigentum eines anderen Miteigentümers stehen, sondern als der ordnungsgemäßen Erhaltung der gemeinsamen Teile und Anlagen der Liegenschaft einschließlich der baulichen Änderungen, die über den Erhaltungszweck nicht hinausgehen, dienende Maßnahmen zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0083421

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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