Norm
WEG 1975 §13 Abs2 Z3Rechtssatz
Sanierungsarbeiten an der Feuermauer einer Eigentumswohnung sind nicht als Änderungen an dieser Eigentumswohnung, für welche auch Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden sollen, die im Wohnungseigentum eines anderen Miteigentümers stehen, sondern als der ordnungsgemäßen Erhaltung der gemeinsamen Teile und Anlagen der Liegenschaft einschließlich der baulichen Änderungen, die über den Erhaltungszweck nicht hinausgehen, dienende Maßnahmen zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0083421Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.08.2018