RS OGH 1981/12/22 5Ob47/81, 5Ob9/91, 5Ob241/97w, 5Ob11/04k, 5Ob84/04w, 5Ob145/17k, 5Ob119/20s

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Veröffentlicht am 22.12.1981
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Norm

WEG 1975 §13 Abs2
WEG 1975 §26 Abs1 Z2

Rechtssatz

Erfordert die maßgebliche Bauordnung für die Bewilligung einer Änderung nach § 13 Abs 2 WEG die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zum Ansuchen um Baubewilligung bzw die Unterfertigung der zugehörigen Urkunden und Pläne durch die übrigen Wohnungseigentümer, so gilt § 26 Abs 1 Z 2 WEG auch für den Antrag auf Erwirkung der diesbezüglichen Zustimmungserklärungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0083093

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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