Norm
MG §19 Abs2 Z11 D1Rechtssatz
Hat der Eintrittsberechtigte im Zeitpunkt des Todes des bisherigen Mieters die ernstliche Absicht, nicht mehr in die Ehewohnung zurückzukehren und dort die häusliche Gemeinschaft mit seiner Gattin aufzunehmen, dann kann ihm ein dringendes Wohnungsbedürfnis an der aufgekündigten Wohnung nicht abgesprochen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0068321Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008