Norm
MG §19 Abs2 Z5 A2Rechtssatz
Kein dringender Eigenbedarf, wenn für den Mieter, seine Ehegattin und zwei erwachsene berufstätige Töchter eine Wohnung in der Größe von zwei Zimmern, ein Kabinett und einer Küche (letztere im Ausmaß von fünfundzwanzig Quadratmeter) zur Verfügung stehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0067926Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008