Norm
MG §19 Abs2 Z11 D1Rechtssatz
Bei der Erörterung der Frage, wieviel Wohnraum eine Person benötigt, darf heute nicht mehr der strenge Maßstab angewendet werden, der in den Nachkriegsjahren wegen der damals besonders großen Wohnungsnot angewendet werden mußte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0068542Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008