Norm
MG §19 Abs2 Z11 D1Rechtssatz
Die Frage, ob die vermieteten Wohnräume einem dringenden Wohnungsbedürfnis der im § 19 Abs 2 Z 11 MG genannten nahen Angehörigen dienen, ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Todes des bisherigen Mieters zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0068545Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008