RS OGH 1963/1/16 7Ob353/62, 6Ob39/67, 6Ob246/69, 1Ob45/74, 4Ob576/74, 7Ob676/78, 6Ob767/78, 7Ob522/8

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Veröffentlicht am 16.01.1963
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Norm

ABGB §302 C
ABGB §1409 C
MG §19 Abs2 Z10
MRG §30 Abs2 Z4 C

Rechtssatz

Für die Übertragung eines lebenden Unternehmens ist es wesentlich, dass die ein Unternehmenszubehör bildenden Mietrechte im Zweifel als an Bedeutung gegenüber den übrigen Unternehmenswerten, insbesondere gegenüber den immateriellen Unternehmenswerten (good will) zurücktretend und daher nicht ins Gewicht fallend anzusehen sind (wie MietSlg 8980).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0010048

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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