Norm: UWG §7 F1
Rechtssatz: Der Begriff des Unternehmens umfaßt jede selbständig betriebene Tätigkeit, die auf Erwerb gerichtet ist oder die, ohne Erwerbszwecke zu verfolgen, wirtschaftlichen Zwecken dient. Die Tätigkeit kann auch durch einen Beauftragten entwickelt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 354/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 4 Ob 354/77 ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 A
Rechtssatz: Die Äußerung "solche Lebensmittelgroßdiskonter sind gesamtwirtschaftlich gesehen zutiefst unsozial und außerdem für die Zukunft äußerst gefährlich, wobei die letzte und größte Leidtragende am Ende die Bevölkerung ist", wird vom angesprochenen Publikum allgemein als Kundgebung der subjektiven Meinung des Erklärenden über die gesamtwirtschaftliche Nützlichkeit oder Schädlichkeit der Lebensmittelgroßdiskonter im allgemei... mehr lesen...
Der Beklagte richtete am 29. November 1972 folgendes Schreiben an Gertrude F, Vizebürgermeister und Stadtrat für Kultur und Volksbildung der Stadt Wien: "Sehr verehrte Frau BürgermeisterÜ Folgende Nachricht erhalte ich heute im Telegrammstil und möchte die Information an Sie weitergeben, weil doch dadurch verschiedene Dinge einen "transparenten" Hintergrund erhalten. P hat vor Zeugen gesagt, daß er für Vermittlung des ORF-Orchesters nach Holland Provisionen nimmt, und zwar von Her... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C5aUWG §7 A
Rechtssatz: Bei rein wissenschaftlichen oder fachlichen Äußerungen, welche die Förderung des Wettbewerbs nicht einmal als Nebenzweck verfolgen, mangelt es am Merkmal des Handelns zu Zwecken des Wettbewerbs im Sinne § 7 UWG selbst dann, wenn sich die Äußerungen auf den Wettbewerb objektiv auswirken und einen oder mehreren Mitbewerbern förderlich sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C5bUWG §7 A
Rechtssatz: Verbraucherverbände, die in Erfüllung ihres satzungsmäßigen Zweckes ihre Mitglieder durch Veröffentlichung von Warentests oder Preisvergleichen aufklären, üben damit eine Tätigkeit aus, die mit objektiven Auswirkungen auf den Wettbewerb fremder Unternehmen verbunden ist, ohne daß jedoch - mangels subjektiver Absicht - eine Wettbewerbshandlung vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 A
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 7 UWG verlangt neben dem objektiven Erfolg, wonach einem Mitbewerber Vorteile auf Kosten jenes Unternehmers zukommen, über den schädigende Tatsachen wahrheitswidrig behauptet werden, auch noch die subjektive darauf gerichtete Absicht des Täters. Die Mitteilung muß darauf abzielen, Kunden des betroffenen Unternehmens für seinen oder für einen anderen Kundenkreis zu gewinnen. Ent... mehr lesen...
Der Kläger begehrt, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Verbreitung folgender unwahrer Behauptungen zu unterlassen und diese Behauptungen zu widerrufen: 1. daß fast alle Plätze mit Sportgras nach dem System St. sehr unterschiedlich sind, 2. daß Unterschiede in der Drainagefunktion bestehen, 3. daß die Narbenzusammensetzung in keiner Weise einheitlich ist und daß keine bestimmte Entwicklungslinie in der Saatgutverwendung abzusehen ist, 4. daß durch die Verdichtung der... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C5cUWG §1 D1cUWG §7 AUWG §7 E1
Rechtssatz: Nützt ein Mitbewerber gegenüber einem anderen die Ähnlichkeit der beiderseitigen Bezeichnung zu seinem Vorteil aus und wurden Verwechslungen zumindest in Kauf genommen, verstößt ein Abwehrschreiben, worin das andere Unternehmen seinen langjährigen Abnehmerkreis auf angemessene Weise über die wahre Sachlage aufklärt und sich dabei von dem neu auf dem Markt erschienenen, unter ähnlicher Beze... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIdABGB §988ABGB §1090 IIeWGG 1940 §7
Rechtssatz: Dem Nutzungsberechtigten muß klar sein, daß eine endgültige Berechnung des Eigenmittelanteiles erst möglich ist, wenn die Höhe der Baukosten feststeht, die sich in der Regel zwischen der ersten Bekanntgabe des Eigenmittelanteiles und der Fertigstellung des Baues erhöht. Entscheidungstexte 7 Ob 620/76 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 CUWG §7 F1
Rechtssatz: Die Behauptung, jemand verletze ein Patent, ist eine Tatsachenbehauptung, deren Unterlassung gemäß § 7 UWG verlangt werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 320/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 4 Ob 320/76 Beisatz: Stahlkanalverbauten (T1) Veröff: ÖBl 1977,11 4 Ob 184/96x Entscheidungstext OGH 21.11.2... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C5cUWG §7 E1
Rechtssatz: Beim Verwarnungsschreiben sind dieselben Grundsätze zu beachten, die bei einer privaten Veröffentlichung einer in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs ergangenen gerichtlichen Entscheidung gelten, bei welcher den Parteien kein schrankenloses Recht auf Verbreitung des Inhaltes zukommt. Entscheidungstexte 4 Ob 308/76 Entscheidungstext OGH 06.0... mehr lesen...
Norm: EO §389 VCUWG §7 E2UWG §24
Rechtssatz: 1.) Dem Gegner der gefährdeten Partei kann es grundsätzlich nicht verwehrt werden, den von der gefährdeten Partei behaupteten Anspruch durch geeignete Bescheinigungsmittel unglaubhaft zu machen (RSpr 1929/19 = JBl 1929,374 und 1 Ob 171/63), soweit dies mit den Mitteln des Bescheinigungsverfahrens möglich ist (4 Ob 307/59 ua). 2.) Aus der Beschränkung des Bescheinigungsverfahrens auf parate Beweismitt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IcABGB §1090 IIeABGB §1393 CaWGG §1WGG §7
Rechtssatz: Der Inhaber einer Genossenschaftswohnung kann auch durch Erklärung gegenüber der Genossenschaft auf seine Rechte an der Wohnung zugunsten eines bestimmten Dritten verzichten, wobei freilich der beabsichtigte Erfolg - nämlich der Abschluß eines Nutzungsvertrages mit dem begünstigten Dritten - auch hier gegen den Willen der Genossenschaft und ohne deren Mitwirkung nicht erreic... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IcABGB §1090 IIeABGB §1393 CaWGG §1WGG §7
Rechtssatz: Mangels abweichender Satzungsbestimmungen oder Vertragsbestimmungen können Nutzungsrechte von zunächst Berechtigten vertraglich einem Dritten abgetreten werden. Die "Vertragsübernahme" wird erst voll wirksam, wenn auch die Genossenschaft der Vereinbarung zwischen dem ursprünglichen Berechtigten und seinem Rechtsnachfolger zugestimmt hat. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ABGB §1090 IIeWGG §1 ffWGG §7
Rechtssatz: Die weitergehende Ähnlichkeit des Nutzungsvertrages über eine Genossenschaftswohnung ( WGG ) mit einem Bestandvertrag rechtfertigt es, die bestandrechtlichen Vorschriften sinngemäß anzuwenden, soweit das Gesetz, die Satzung oder der einzelne Nutzungsvertrag nichts anderes bestimmen und die gleichlaufende Interessenlage eine solche Anwendung gestattet ( hier Übertragung der Nutzungsrechte ).... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 JUWG §1 BUWG §7 A
Rechtssatz: Bei einer wettbewerbswidrigen Täuschung ist jener Ort maßgebend, an dem das Publikum über den Preis, die Waren oder den Betrieb irregeführt wird. Bei einer als wettbewerbswidrig beanstandeten schriftlichen Behauptung ist jener Ort als Begehungsort anzusehen, wo die durch den Inhalt des Schreibens berührten Interessen der Mitbewerber aufeinandertreffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 CUWG §7 D
Rechtssatz: Die Behauptung, daß ein Mitbewerber eine in bestimmten Ländern der freien Welt verbotene Geschäftsmethode anwende und verteidige, ist geeignet, das Vertrauen der Kunden des Mitbewerbers und der Interessenten für seinen Betrieb zu untergraben und damit den Betrieb zu schädigen (Vertretereinsatz durch Fernlehrinstitut). Entscheidungstexte 4 Ob 340/74 En... mehr lesen...
Norm: EO §389 IIIAUWG §7 C
Rechtssatz: Überprüfbare Tatsachenbehauptung, daß eine Geschäftsmethode (Vertretereinsatz) in bestimmten Ländern verboten sei. Entscheidungstexte 4 Ob 340/74 Entscheidungstext OGH 15.10.1974 4 Ob 340/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0005265 Im RIS seit ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 E1UWG §7 F1UWG §18
Rechtssatz: Die Wahrheit des Vorwurfes, "die Firma" des Klägers habe die Redaktion einer Zeitung "hineingelegt" und den "kostenlosen Leserdienst" dieses Blattes "mißbraucht", ist dann erwiesen, wenn feststeht, daß ein Angestellter des Klägers die betreffenden Handlungen im Betrieb und im Interesse des Unternehmens gesetzt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 319/74 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C5bUWG §7 AUWG §14 C
Rechtssatz: Auch wer fremden Wettbewerb fördert, handelt zu Zwecken des Wettbewerbes. Entscheidungstexte 4 Ob 313/74 Entscheidungstext OGH 07.05.1974 4 Ob 313/74 Beisatz: Skiwelt (T1) Veröff: ÖBl 1975,33 4 Ob 319/75 Entscheidungstext OGH 10.06.1975 4 Ob 319/75 Beisatz: Allgemeine Unfallversicherungs... mehr lesen...
Norm: UWG §7 B
Rechtssatz: Während das "Behaupten" die einem anderen gegenüber aus eigenem Wissen herrührende Mitteilung darstellt, ist unter "Verbreiten" die Weitergabe des von anderer Seite Gehörten an Dritte zu verstehen. Entscheidungstexte 4 Ob 313/74 Entscheidungstext OGH 07.05.1974 4 Ob 313/74 Beisatz: Skiwelt (T1) Veröff: ÖBl 1975,33 ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 BUWG §7 G
Rechtssatz: Die Angabe der Quelle, aus der die Nachricht stammt, vermag den Eintritt der sich aus § 7 Abs 1 UWG ergebenden Rechtsfolgen nicht zu verhindern. Entscheidungstexte 4 Ob 313/74 Entscheidungstext OGH 07.05.1974 4 Ob 313/74 Beisatz: Skiwelt (T1) Veröff: ÖBl 1975,33 4 Ob 354/86 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 BUWG §7 GUWG §25
Rechtssatz: Da die Angabe der Quellen das Verbreiten kreditschädigender Behauptungen nicht rechtfertigt, ist im Urteilsspruch auch nur der Inhalt der zu unterlassenden Behauptungen anzuführen, nicht aber die Quellen, aus denen sie bezogen wurden. Entscheidungstexte 4 Ob 313/74 Entscheidungstext OGH 07.05.1974 4 Ob 313/74 Beisatz: Skiwelt (T1) Veröf... mehr lesen...
Norm: UWG §7 G
Rechtssatz: Das Widerrufsbegehren kann auch für sich allein geltend gemacht werden und ist kein Nebenanspruch des Unterlassungsbegehrens oder Schadenersatzbegehrens. Entscheidungstexte 4 Ob 305/74 Entscheidungstext OGH 05.03.1974 4 Ob 305/74 Beisatz: Brillenmacher im Wunderland. (T1) Veröff: SZ 47/23 = ÖBl 1974,111 ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 G
Rechtssatz: Wo ein öffentlicher Widerruf nicht in Frage kommt, weil die beanstandete Äußerung nur einem bestimmten Personenkreis gegenüber gemacht wurde, hat das Begehren des Klägers diejenigen Personen zu bezeichnen, denen gegenüber jetzt widerrufen werden soll (vgl ÖBl 1961,71; ÖBl 1957,73 ua). Entscheidungstexte 4 Ob 305/74 Entscheidungstext OGH 05.03.1974 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 GUWG §20
Rechtssatz: Der Widerrufanspruch, gleich ob er ein Schadenersatzanspruch, oder - so die neuere Rechtsprechung und Lehre - ein mit dem Unterlassungsanspruch verbundener (§ 15 UWG) Beseitigungsanspruch ist, unterliegt der Verjährung nach § 20 Abs 1 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 305/74 Entscheidungstext OGH 05.03.1974 4 Ob 305/74 Beisatz: Brillenmacher im W... mehr lesen...
Norm: UWG §7 GZPO §235 D
Rechtssatz: Geht der Kläger vom öffentlich in Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen zu verbreitenden Widerruf zum Widerruf einer Behauptung gegenüber bestimmten, einzeln anzusprechenden Personen oder Personengruppen über, ist das eine Klagsänderung. Entscheidungstexte 4 Ob 305/74 Entscheidungstext OGH 05.03.1974 4 Ob 305/74 Veröff: ÖBl ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 GUWG §25 Abs6
Rechtssatz: Beim Widerrufsanspruch (§ 7 Abs 1 UWG) ist - anders als bei der Urteilsveröffentlichung, wo gemäß 25 Abs 6 UWG die Art der Veröffentlichung auch ohne Parteienantrag vom Gericht bestimmt wird, die Angabe des Personenkreises, dem gegenüber der Widerruf erklärt werden soll, ein notwendiger Bestandteil des betreffenden Klagebegehrens. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Die Klägerin und die zweitbeklagte KG stehen auf dem Gebiet der Erzeugung von Brillen und Brillenfassungen miteinander in Wettbewerb. Der Erstbeklagte ist geschaftsführender Gesellschafter der A-Werke GmbH, welche wiederum Komplementarin der Zweitbeklagten ist. Im April-Heft 1972 des Österreichischen Wirtschaftsmagazins "trend" erschien auf S. 56 ff unter dem Titel "Brillenmacher im Wunderland" ein mehrseitiger Artikel über das Produktions- und Vertriebssystem des Erstbeklagten sowie ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §7 AUWG §7 C
Rechtssatz: Eine Aufklärung, die sich im Rahmen der Sachlichkeit hält, jede unnötige Bloßstellung von Mitbewerbern unterlässt und frei von persönlichen Angriffen auf die Konkurrenz bleibt, ist zulässig. Durch die Bestimmungen des UWG soll nur ein unfaires Verhalten im Wettbewerb verhindert werden; es soll aber nicht der Leistungswettbewerb und die Aufklärung des Publikums verhindert werden. E... mehr lesen...