Norm: UWG §7 E2
Rechtssatz: Bei einer herabsetzenden vergleichenden Werbung hat der Werbende die Wahrheit seiner Behauptungen zu beweisen (zu bescheinigen), was bei geschäftsschädigenden Äußerungen über Mitbewerber schon aus § 7 Abs 1 UWG folgt. Entscheidungstexte 4 Ob 21/88 Entscheidungstext OGH 14.06.1988 4 Ob 21/88 4 Ob 67/88... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin betreibt in Altheim, Andorf, Ampflwang, Eggelsberg, Mattighofen, Neumarkt, Oberhofen/Irrsee, Ort, Raab, Riedau, Schärding, Schwand, Uttendorf, Wels und Vöcklabruck den Einzelhandel mit Waren aller Art; daß sie einen solchen Handel auch in Traun betreibt, ist ebensowenig bescheinigt wie der Umstand, daß das Handelsunternehmen "Plus-Kauf-Park" in Traun von der Zweitklägerin betrieben wird. Die Erstbeklagte betreibt den Einzelhandel mit Waren aller Art in... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile betreiben das Verlagsgewerbe. Der Kläger war vom 1.3.1980 bis zum 31.12.1985 bei der Beklagten angestellt. Jede der Parteien hat in ihrem Verlag eine "Feuerwehrchronik" herausgebracht (ON 1 und 2). Der Kläger beantragt zur Sicherung seines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, a) den Titel "Feuerwehrchronik" für die von ihr herausgegebenen Verlagswerke zu verwenden; b) zu behaupten, daß ihr se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes BGBl. 1975/404. Auf ihrem in der Zeit vom 12. bis zum 14. September 1986 in Innsbruck abgehaltenen Bundesparteitag wurde Dr. Jörg H*** anstelle Dr. Norbert S*** zu ihrem neuen Bundesparteiobmann gewählt. Der Beklagte war von etwa 1982 bis Mitte September 1986 Generalsekretär der Klägerin und bis zur Zurücklegung der Mitgliedschaft etwa Mitte November 1986 auch deren Mitglied. Am 23. November... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C5bUWG §7 A
Rechtssatz: Eine Wettbewerbshandlung erfordert auch die Absicht, den - eigenen oder fremden - Wettbewerb zum Nachteil eines anderen Mitbewerbers zu fördern. Beim Zusammentreffen mehrerer Beweggründe reicht es aus, daß die Absicht, eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern, nicht völlig zurücktritt. Entscheidungstexte 4 Ob 338/87 Entscheidungstext OGH 20.10.19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Wirkungsbereich des beklagten Gläubigerschutzverbandes erstreckt sich gemäß § 3 seiner Statuten auf die Wahrung der Gläubigerinteressen seiner Mitglieder im In- und Ausland; nach § 4 lit e dieser Statuten ist es unter anderem Zweck und Aufgabe des Beklagten, seine Mitglieder in Belangen des Kreditschutzes und der Betriebswirtschaft zu beraten, die Verwertung von Forderungen und Anlagekapitalien durchzuführen und Listen säumiger und in Zahlungsschwierigkeit... mehr lesen...
Norm: UWG §7 A
Rechtssatz: Aktivlegitimation des Rechtsnachfolgers des angegriffenen Unternehmers. Entscheidungstexte 4 Ob 360/87 Entscheidungstext OGH 15.09.1987 4 Ob 360/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0079004 Dokumentnummer JJR_19870915_OGH0002_0040OB00360_8700000_001 ... mehr lesen...
Begründung: Ing. Martin K*** - der Rechtsvorgänger der Klägerin - betrieb am Standort 4060 Leonding, Schafferstrasse 37, einen Kaminfach- und feuerungstechnischen Betrieb, einschließlich aller damit zusammenhängenden Hilfstätigkeiten, sowie den Handel mit Bau- und Betriebsmaterialien. Mit Kaufvertrag vom 3.Dezember 1986 verkaufte er der Klägerin das zum Stichtag 31.Dezember 1986 vorhandene 1) gesamte Anlagevermögen, 2) Umlaufvermögen, jedoch ohne Kassabestand, Bankguthaben und son... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile betreiben in Linz konzessionierte Steinmetzbetriebe. Die Klägerin unterhält beim Urnenhain eine Filiale in einem mit Rundumverglasung ausgeführten Verkaufsraum; die Beklagte hat in unmittelbarer Nähe davon ihre weitläufige Betriebsstätte. Weitere Steinmetzbetriebe sind im Einzugsbereich des Urnenhains nicht ansässig. Die Beklagte wirbt für ihre Grabanlagen mit gedruckten Faltblättern und vervielfältigten Schreiben, denen Preislisten und Antwo... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin verschiedener Gewerbeberechtigungen, darunter jener der Gold- und Silberschmiede und Juweliere sowie des Antiquitäten- und Kunstgegenständehandels. Diese Gewerbe übt sie in Graz aus. Die Beklagte, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Hebung des Geschäftslebens, vornehmlich durch Abhaltung der regelmäßig zu bestimmten Terminen stattfindenden Grazer Frühjahrs- und Herbstmesse, ferner durch Abhaltung anderer Messen, Durchführung von Ausstellung... mehr lesen...
Norm: UWG §7 G
Rechtssatz: Positive Angaben des Schädigers darüber, wie sich im Gegensatz zu der von ihm zu widerrufenden unrichtigen Äußerung der Sachverhalt tatsächlich verhält, kann der Widerrufsberechtigte in aller Regel nicht verlangen. Ein begehrter öffentlicher Widerruf, der derartige Angaben enthält, ist daher unter Abweisung des Mehrbegehrens neu zu fassen. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 GUWG §25 Abs4
Rechtssatz: Die Verurteilung zum öffentlichen Widerruf einer herabsetzenden Tatsachenbehauptung und die Ermächtigung zur Veröffentlichung des über dieselbe Tatsachenbehauptung ergangenen, zur Unterlassung verpflichtenden Urteils in denselben Medien kommt nicht in Betracht, wenn für die Veröffentlichung zweier fast gleichlautenden Verpflichtungen (Unterlassung und Widerruf der selben Äußerung) kein Aufklärungsbedürfnis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsanwalt in Ried im Innkreis. Der Erstbeklagte ist Versicherungsberater und Geschäftsführer der zweitbeklagten Partei, die außergerichtlich Unfallgeschädigte berät und vertritt ("Schadenshelfer"). Zwischen dem Kläger (sowie anderen Rieder Anwälten) und dem Beklagten war ua ein Vorprozeß anhängig, in dem es im wesentlichen um den Umfang der Berechtigung des Erstbeklagten ging, als "Schadenshelfer" und "Fachmann in Schadenersatzangelegenheiten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIIUWG §7 C
Rechtssatz: Der Begriff der "Tatsachenbehauptung" ist weit auszulegen; als Tatsachenmitteilungen gelten auch Verdächtigungen oder das Weglassen aufklärender Umstände, durch das der Sachverhalt so entstellt wird, dass die Äußerung geeignet ist, den Adressaten in einem wichtigen Punkt irrezuführen (ÖBl 1980,130; ÖBl 1984,130 ua). Entscheidungstexte 4 Ob 391/86 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIVUWG §7 GUWG §7 H
Rechtssatz: Werden in der Klage nicht die Publikationen bezeichnet, in denen der öffentliche Widerruf zu erfolgen hat, hat eine Anleitung zur Berichtigung und Ergänzung des Begehrens stattzufinden; es handelt sich dabei nicht um einen Übergang von einem Widerrufsantrag auf einen anderen im Sinne einer Änderung der Klage, sondern um eine zwingend erforderliche Ergänzung des ursprünglich erhobenen Begehrens (Ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein verlegt und vertreibt Bücher und Schriften, die sich mit Heilkräutern befassen. Die Beklagte ist Medieninhaberin der illustrierten Wochenschrift "B***E", die sie auch in Österreich vertreibt. Im Heft Nr. 45 dieser Zeitschrift vom 30. Oktober 1985 werden unter der Schlagzeile "Ich und meine Gesundheit" auf den Seiten 160 bis 171 "ganz persönliche Ratschläge für Körper, Geist und Seele" erteilt. Auf Seite 168 wirbt ein Bestellkupon für ein Sond... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §39 Abs8WGG 1940 §7WGG 1940 §8WGG 1940 §9WGG 1940 §10WGG 1940 §11WGG 1940 §12WGG 1940 §13WGG 1940 §14
Rechtssatz: Ist infolge der Übergangsbestimmung des § 39 Abs 8 WGG der § 14 Abs 1 WGG 1979 nicht anwendbar, gelten die Bestimmungen des WGG 1940, und sind Bewirtschaftungskosten im allgemeinen, und Kosten für den Betrieb der gemeinschaftlichen Anlage (zB Heizkosten) nach dem Verhältnis der "Wohnflächen" auf die einzelnen Mieter a... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sowie die Revisionsrekurswerber sind Mieter in Häusern der der Antragsgegnerin gehörigen in Linz gelegenen Wohnanlage "Binderbauer" (auch Binderbauerngründe genannt), die erstmalig vor dem Inkrafttreten des WGG 1979 (1. Jänner 1980) bezogen wurden. Die Wärmeversorgung dieser Häuser erfolgt durch das Fernheizwerk Linz. Nach dem Verrechnungszeitraum 1982 wurden in die einzelnen Häuser Subwärmezähler eingebaut, sodaß für den genannten Verrechnungszeitrau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei (abgekürzt auch: E***) erzeugt und vertreibt Betonwaren aller Art, unter anderem auch Schächte und Schachtböden für Kanalisationsanlagen. Der Beklagte war nie selbständiger Unternehmer; er ist seit 1966 in einem Planungsbüro beschäftigt. Er entwickelte einen neuen Schachtboden, der dadurch gekennzeichnet ist, daß ein Betonkern an der Oberfläche mit einem glasfaserverstärkten Kunststoff fugenlos überzogen wird. Dieser Schachtboden wird in de... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Inhaberin der österreichischen Wort-Bild-Marke Nr. 72.447 "A***" (Priorität vom 26.4.1972), deren Warenverzeichnis "flüssige Brennstoffe für Motoren, Benzin, Dieselöl, Mineralöl, Heizöl, technische Öle und Fette, Schmiermittel, Schmieröl und Schmierfett" umfaßt; sie erzeugt und vertreibt unter der Bezeichnung "A***" Mineralölprodukte, insbesondere Treibstoffe. Gegenstand des Unternehmens der Zweitklägerin ist (ua) die Ausübung des Mineralölgroß- un... mehr lesen...
Norm: UWG §7 G
Rechtssatz: Wird die Veröffentlichung des Widerrufes gemäß § 7 UWG verlangt, dann ist sie von der beklagten Partei in der Form vorzunehmen, wie sie das Gericht auf Antrag der klagenden Partei bestimmt hat (so schon SZ 25/201). Entscheidungstexte 4 Ob 1301/87 Entscheidungstext OGH 17.02.1987 4 Ob 1301/87 European Case Law... mehr lesen...
Norm: UWG §7 G
Rechtssatz: Die Angabe von Publikationen, in denen die Urteilsveröffentlichung erfolgen soll, ersetzt nicht die Angabe der Publikationen, in denen der Widerruf erfolgen soll (so schon 4 Ob 354/77). Entscheidungstexte 4 Ob 1301/87 Entscheidungstext OGH 17.02.1987 4 Ob 1301/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die klagende Partei meint, ihr Begehren, sie zu ermächtigen, das Urteil auf Kosten der beklagten Partei in verschiedenen Zeitungen zu veröffentlichen, stelle sich als solches auf öffentlichen Widerruf dar, kann ihr nicht beigepflichtet werden. Wird die Veröffentlichung des Widerrufes gemäß § 7 UWG verlangt, dann ist sie von der beklagten Partei in der Form vorzunehmen, wie sie das Gericht auf Antrag der klagenden Part... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien erzeugen und vertreiben Büro- und Kopierpapier. Die Klägerin stellt es aus Altpapier her. Der Produktmanager der Beklagten, Ing. Peter A***, verfaßte am 12.9.1985 ein Schriftstück, in welchem er unter der Überschrift: "Gefahren im Recyclingpapier - Altpapier nutzt nicht dem Wald" ua nachstehende Behauptungen aufstellte (Beilage A): "Die Bezeichnung 'umweltfreundliches Papier' für Schreib-, Druck- und Kopierpapiere, die durch Recycling von Altpapier herge... mehr lesen...
Norm: UWG §7 CUWG §7 DUWG §7 F3
Rechtssatz: Der Vorwurf des Eingriffs in die Urheberrechte an einem Softwarepaket ist eine Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, den Betrieb des Unternehmens und den Kredit zu schädigen. Entscheidungstexte 4 Ob 324/86 Entscheidungstext OGH 22.04.1986 4 Ob 324/86 Veröff: ÖBl 1987,21 European Case Law... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Schutzverband der österreichischen Lebensmittelindustrie bezweckt (ua) die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auf den Gebieten des Lebensmittelrechtes, insbesondere auch durch Geltendmachung des Unterlassungsanspruches nach § 14 UWG; ihm gehören auch die vier größten Bierproduzenten Österreichs als Mitglieder an (Beilagen A, B, C). Die beklagte OHG wirbt seit geraumer Zeit für das von ihr vertriebene EGGER-Bier massiv mit dem Schlagwort "Naturbräu" sowie mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BIVUWG §7 H
Rechtssatz: Der von der Rechtsprechung in verfahrensrechtlicher Hinsicht zum Widerrufsbegehren nach § 7 Abs 1 UWG vertretene
Leitsatz: , daß der Kläger - bei sonstiger zur Klageabweisung führenden Unbestimmtheit des Begehrens - anzugeben habe, wem der Widerruf zu erklären sei, ist wegen der Gleichartigkeit der Probleme auch auf ein Widerrufsbegehren nach § 1330 Abs 2 ABGB anzuwenden. Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagte) ist zu 1/3-Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 477 KG Oberlaa-Land. Mit Kaufvertrag vom 1. Oktober 1982 verkaufte sie ihre Miteigentumsanteile der klagenden und gefährdeten Partei (im folgenden nur Klägerin). Nach Punkt XII des Kaufvertrages erteilte die Beklagte im Hinblick auf die Dauer der Einverleibung des Eigentumsrechtes der Klägerin ihre Einwilligung zur Einverleibung eine... mehr lesen...
Norm: UWG §7 DZPO §502 Abs4 Z1 HIII5
Rechtssatz: Ob die beanstandete Äußerung geeignet war, das Unternehmen oder den Kredit zu schädigen, ist keine über den konkreten Einzelfall hinausreichende, "erhebliche" Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 1302/85 Entscheidungstext OGH 02.04.1985 4 Ob 1302/85 4 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf die Frage, ob die Wiederholungsgefahr dann zu verneinen ist, wenn der Inhaber des Unternehmens von den beanstandeten öusserungen seines Handelsvertreters erst nach der Auflösung der Geschäftsverbindung mit diesem Vertreter Kenntnis erlangt hat, kann nicht eingegangen werden, weil der Beklagte in erster Instanz kein Vorbringen in dieser Richtung erstattet hat. Im übrigen entspricht das angefochtene Urteil der ständigen Re... mehr lesen...