Norm
UWG §1 C5cRechtssatz
Beim Verwarnungsschreiben sind dieselben Grundsätze zu beachten, die bei einer privaten Veröffentlichung einer in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs ergangenen gerichtlichen Entscheidung gelten, bei welcher den Parteien kein schrankenloses Recht auf Verbreitung des Inhaltes zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0077806Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.03.2019