RS OGH 1976/4/6 4Ob308/76, 4Ob248/05g, 4Ob175/06y, 4Ob82/17p, 4Ob12/18w, 4Ob119/18f

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Veröffentlicht am 06.04.1976
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Norm

UWG §1 C5c
UWG §7 E1

Rechtssatz

Beim Verwarnungsschreiben sind dieselben Grundsätze zu beachten, die bei einer privaten Veröffentlichung einer in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs ergangenen gerichtlichen Entscheidung gelten, bei welcher den Parteien kein schrankenloses Recht auf Verbreitung des Inhaltes zukommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0077806

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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