RS OGH 1976/12/14 4Ob395/76, 4Ob13/90, 4Ob64/14m

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Veröffentlicht am 14.12.1976
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Norm

UWG §7 A

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 7 UWG verlangt neben dem objektiven Erfolg, wonach einem Mitbewerber Vorteile auf Kosten jenes Unternehmers zukommen, über den schädigende Tatsachen wahrheitswidrig behauptet werden, auch noch die subjektive darauf gerichtete Absicht des Täters. Die Mitteilung muß darauf abzielen, Kunden des betroffenen Unternehmens für seinen oder für einen anderen Kundenkreis zu gewinnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0079062

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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