Norm
ABGB §914 IIIdRechtssatz
Dem Nutzungsberechtigten muß klar sein, daß eine endgültige Berechnung des Eigenmittelanteiles erst möglich ist, wenn die Höhe der Baukosten feststeht, die sich in der Regel zwischen der ersten Bekanntgabe des Eigenmittelanteiles und der Fertigstellung des Baues erhöht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0038182Dokumentnummer
JJR_19760701_OGH0002_0070OB00620_7600000_003