Norm: UWG §7 C
Rechtssatz: "Tatsachen" im Sinne des § 7 Abs 1 UWG sind nach ständiger Rechtsprechung - unabhängig von der im Einzelfall gewählten Formulierung - Umstände, Ereignisse oder Eigenschaften eines greifbaren, für das Publikum erkennbaren und von ihm an Hand bekannter oder zu ermittelnder Umstände auf seine Richtigkeit nachprüfbaren Inhalts. Entscheidungstexte 4 Ob 120/89 En... mehr lesen...
Norm: UWG §7 CUrhG §78
Rechtssatz: Der Eindruck, den das Publikum (oder bei mehrdeutigen Angaben ein noch erheblicher Teil des Publikums) bei flüchtiger Wahrnehmung von der Mitteilung gewonnen hat, ist auch bei der Beurteilung der Frage maßgebend, ob eine Tatsachenmitteilung im Sinne des § 7 UWG oder ein unüberprüfbares Werturteil vorliegt. Entscheidungstexte 4 Ob 128/89 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: UWG §7 AUWG §7 G
Rechtssatz: Sind mehrere Unternehmen von einer herabsetzenden Tatsachenmitteilung im Sinne des § 7 UWG betroffen, dann kann es ihnen nicht verwehrt werden, ihre Ansprüche gesondert geltend zu machen. Entscheidungstexte 4 Ob 128/89 Entscheidungstext OGH 10.10.1989 4 Ob 128/89 Veröff: MR 1989,219 (Korn) = ÖBl 1990,18 ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 C
Rechtssatz: Die Bezeichnung der Klägerin als "Mafiaprint" kann auf einen beweisbaren Tatsachenkern zurückgeführt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 128/89 Entscheidungstext OGH 10.10.1989 4 Ob 128/89 Veröff: MR 1989,219 (Korn) = ÖBl 1990,18 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079230 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist selbständiger Versicherungsmakler, Berater in Versicherungsangelegenheiten und Bausparberater. Vom Jahr 1979 bis zum Februar 1988 war er für die - eine "Abteilung" der Beklagten bildende - Bausparkasse der österreichischen Sparkassen als Vermittlungsvertreter tätig. Im April 1988 richtete die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen an alle ihre Kunden, die durch Vermittlung des Klägers Bausparverträge mit ihr abgeschlossen hatten, folgendes... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die einzige Gesellschafterin der M*** Zeitungsbeilagen-Verlagsgesellschaft mbH & Co KG; diese (Tochter-)Gesellschaft ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Programmvorschau "Fernseh- und Radiowoche", die jeweils der Freitagausgabe der Tageszeitungen "K***" und "N*** K***-Z***" beigelegt wird. Die Klägerin besorgt ua das Inseratengeschäft für diese von ihrer Tochtergesellschaft herausgegebene Programmzeitschrift. Gesellschafter der Klägerin sind ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Programmvorschau "Fernseh- und Radiowoche", die jeweils der Freitag-Ausgabe der Tageszeitungen "Kurier" und "Neue Kronen-Zeitung" beigelegt wird. Einziger Gesellschafter der Klägerin ist die M*** Zeitungs- und Zeitschriftenverlagsgesellschaft mbH & Co KG; sie besorgt das Inseratengeschäft für die von der Klägerin herausgegebene Programmzeitschrift. Die K*** Verlagsgesellschaft mbH & Co KG als Medieninhaberi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt auch im Bundesland Salzburg in mehreren Filialen den Einzelhandel mit Waren (insbesondere mit Lebensmitteln), darunter auch eine solche Filiale in Saalfelden neben dem "Shopping-Center" und eine andere in St.Johann im Pongau. Sie hielt diese beiden Filialen am 24.September 1987 (dem sogenannten "Rupertitag") offen und beschäftigte dabei Handelsangestellte, die bei der Salzburger Gebietskrankenkasse gemeldet waren; in beiden Filialen entfa... mehr lesen...
Begründung: Unbestritten ist, daß die Beklagte Mineralwasser aus der "Severin-Quelle" nicht nur in 1 l-Glasflaschen, sondern auch in 1,5 l-Plastikflaschen abfüllt und letztere an die Catering-Gesellschaft der A*** A*** Österreichische Luftverkehrs-Aktiengesellschaft (im folgenden kurz "AUA" genannt) verkauft und liefert. Die AUA schenkt daraus im Rahmen ihres Bordservices bei Auslandsflügen Mineralwasser an Passagiere ihrer Luftfahrzeuge aus. Mit der Behauptung, daß die Beklagte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Verein mit dem Sitz in Salzburg; zu seinen Mitgliedern gehören die Landesgremien des Brennstoffhandels in Salzburg und Vorarlberg sowie eine Anzahl von Brennstoffhändlern. Vereinszweck ist unter anderem die Wahrung und Förderung der Interessen der in Österreich tätigen Gewerbetreibenden und die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte hat keine Gewerbeberechtigung für den Handel mit Brennstoffen. Sie gibt seit rund 80 Jahren Brenn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sämtliche Streitteile betreiben den Handel mit Orientteppichen. Mit gerichtlichem Vergleich vom 29.April 1987, 4 C 786/87 des Bezirksgerichtes Hall i.T., verpflichtete sich die Klägerin, der T*** Im- und Export Türker KG, Karlsruhe, Bundesrepublik Deutschland (im folgenden: Firma T***) 1,540.000 S sA zu zahlen. Auf Betreiben der Firma T*** wurden am 21.Juli 1987 zur Hereinbringung der genannten Forderung in den Geschäftsräumen der Klägerin in Innsbruck, Merane... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIIUWG §7 BUWG §7 G
Rechtssatz: Auch das Weitergeben fremder Behauptungen ist "Verbreiten" im Sinne des § 7 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 114/88 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 4 Ob 114/88 Veröff: SZ 62/20 = MR 1989,61 4 Ob 30/94 Entscheidungstext OGH 14.12.1993 4 Ob 30/94 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §1 D2dUWG §7 C
Rechtssatz: Eine objektiver Nachprüfung entzogene, mit Schlagworten operierende - und deshalb dem Wahrheitsbeweis entzogene - Pauschalabwertung eines Konkurrenten, die den Boden einer sachlichen Aufklärung des Publikums verlässt, verstößt deshalb gegen § 1 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 114/88 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 4 Ob 114/88 Veröff: SZ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1bUWG §1 D1cUWG §1 EUWG §7 A
Rechtssatz: Auch im Pressewesen besteht kein schutzwürdiges Informationsbedürfnis an der pauschalen Herabsetzung von Mitbewerbern, auch nicht zum Zweck der Information über die Meinung maßgeblicher Mitglieder einer bestimmten Branche betreffend die Berichterstattung eines unmittelbaren Konkurrenten. Für die Annahme, dass ein solches Informationsbedürfnis die Absicht, den eigenen Wettbewerb zu fördern, ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 C
Rechtssatz: Der Begriff der Tatsachenbehauptung wird von Lehre und Rechtsprechung zum Schutze des Verletzten seit jeher weit ausgelegt und darin jede Äußerung über Vorgänge oder Zustände objektiv nachprüfbaren Inhalts erblickt. Entscheidungstexte 4 Ob 114/88 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 4 Ob 114/88 Veröff: SZ 62/20 = MR 1989,61 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1bUWG §1 D1cUWG §7 AUWG §7 B
Rechtssatz: Handelt es sich weder um weltanschauliche Auseinandersetzungen noch um eine sachliche Kritik, sondern um Äußerungen, die den unmittelbaren Mitbewerber pauschal herabsetzen und in seinem Kredit schädigen ist stets ein strenger Maßstab anzulegen. Entscheidungstexte 4 Ob 114/88 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 4 Ob 114/88 V... mehr lesen...
Norm: UWG §7 C
Rechtssatz: Soweit herabsetzende Äußerungen auch einen Tatsachenkern enthalten, verstoßen sie gegen § 7 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 114/88 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 4 Ob 114/88 Veröff: SZ 62/20 = MR 1989,61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079529 Dokumentn... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Medieninhaberin (Verlegerin) einer Fachzeitschrift für den Elektrohandel und das Gewerbe mit dem Titel "E & W". Im Verlag der Erstbeklagten erscheint die Fachzeitschrift "ERH-Elektro Radio Handel". Die Zweitbeklagte organisiert Fachausstellungen, insbesondere eine Fachmesse für Installations- und Elektrotechnik unter der Bezeichnung "IET". Der Drittbeklagte ist Angestellter der Zweitbeklagten. In den Nummern 1 bis 2, 4 und 5/1988 der Zeitschrif... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat einen Gewerbeschein für das Anmeldungsgewerbe des "Werbungsvertreters". Er war für die Erstbeklagte, welche die Medieninhaberin und Verlegerin der Zeitschrift "Fremdenverkehr (FM)" ist, fast zehn Jahre hindurch bis Mai 1988 als selbständiger Anzeigenvermittler tätig. Die Zweitbeklagte ist die Komplementärgesellschaft der Erstbeklagten, der Drittbeklagte Geschäftsführer der Zweitbeklagten sowie Herausgeber und Chefredakteur der genannten Zeitung. In der A... mehr lesen...
Norm: UWG §7 A
Rechtssatz: Gutgläubigkeit entschuldigt bei Verstößen gegen § 7 UWG nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 99/88 Entscheidungstext OGH 10.01.1989 4 Ob 99/88 4 Ob 163/89 Entscheidungstext OGH 20.02.1990 4 Ob 163/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile vertreiben die für die Herstellung von Schutzraumbauten erforderlichen technischen Bestandteile und stehen bei dieser Tätigkeit zueinander in einem Wettbewerbsverhältnis. Im Februar 1988 hat die Beklagte in drei Rundschreiben (Beilagen ./A bis ./C) über die Klägerin unter anderem folgende Behauptungen aufgestellt: 1. im Rundschreiben Beilage ./A, das an alle etwa 300 Baumeister (Bauunternehmer) sowie etwa 100 Architekten, Ziviltechniker und Planungsbüro... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, Nutzungsberechtigter der Genossenschaftswohnung 1100 Wien, Grenzackerstraße 17/1/12, deren Eigentümerin die Antragsgegnerin ist, begehrt die Feststellung, die Vorschreibung der Heizkosten durch die Antragsgegnerin habe nach dem tatsächlichen Verbrauch zu erfolgen, die Antragsgegnerin sei verpflichtet, rückwirkend ab Oktober 1983 über die Heizkosten nach dem Verbrauch Rechnung zu legen und die Überzahlung des Antragstellers samt Kapitalmarktzinsen bin... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt am Standort Zollfreie Zone, T*** B*** mbH, Hall, Löfflerweg 36, mit Lagerungsmöglichkeiten im Bereich der Spedition W*** auf Grund einer Gewerbeberechtigung den Handel gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973, beschränkt auf den Import- und Exporthandel mit Teppichen. Sie meldete am 15.April 1988 beim Gewerbeamt des Magistrates G*** eine weitere Betriebsstätte für das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 für den Standort Graz, Alte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte betreiben den Handel mit Orientteppichen; beide Parteien haben Niederlassungen in Wien und in Innsbruck, die Klägerin außerdem noch in Salzburg. In der "Tiroler Tageszeitung" vom 19./20. September 1987 erschien folgende Werbeeinschaltung der Beklagten: "Zu unserer Hausmesse vom 19. bis 30. September 1988 in unseren Verkaufsräumlichkeiten Meraner Straße 5 möchten wir Sie herzlich einladen." Unterhalb einer Abbildung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIIUWG §7 C
Rechtssatz: Auch "Urteile" sind dann objektiv nachprüfbar, wenn sie greifbare, dem Beweis zugängliche Vorgänge zum Gegenstand haben und in diesem Sinne von einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Empfänger aufgefasst werden. Entscheidungstexte 4 Ob 80/88 Entscheidungstext OGH 27.09.1988 4 Ob 80/88 Veröff: MR 1989,64 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIIUWG §7 C
Rechtssatz: Sofern ihre objektive Richtigkeit überprüfbar ist, sind auch bewertende Einschätzungen Tatsachenbehauptungen gleichzusetzen. Entscheidungstexte 4 Ob 80/88 Entscheidungstext OGH 27.09.1988 4 Ob 80/88 Veröff: MR 1989,64 1 Ob 41/91 Entscheidungstext OGH 18.12.1991 1 Ob 41/91 Auch; Veröff: SZ ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIIUWG §7 C
Rechtssatz: Daß eine bewertende Äußerung allgemein gefaßt ist, bedeutet nicht, daß ihr der Tatsacheninhalt fehlte; in einem solchen Fall ist nur der Nachweis der Wahrheit schwerer, und zwar umso schwerer, je allgemeiner die Äußerung ist. Entscheidungstexte 4 Ob 80/88 Entscheidungstext OGH 27.09.1988 4 Ob 80/88 Veröff: MR 1989,64 ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 C
Rechtssatz: Bei der Äußerung, die Klägerin "mache in ganz Österreich Schweinereien", handelt es sich um eine bewertende allgemeine Tatsachenbehauptung; diese Aussage kann nur dahin verstanden werden, daß sich die Klägerin in ganz Österreich unseriös, ja sogar rechtswidrig verhalte. Ob das zutrifft, ist einer objektiven Prüfung zugänglich. Es liegt daher ein Verstoß gegen § 7 UWG vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIUWG §7 C
Rechtssatz: Für den Schutz des wirtschaftlichen Rufes ist es - anders als nach § 1330 Abs 2 ABGB und § 7 UWG - nicht erforderlich, daß die Gefährdung des Kredites, des Erwerbes oder des Fortkommens eines anderen durch die Verbreitung von Tatsachen erfolgt, die Umstände voraussetzen, die ihrer allgemeinen Natur nach objektiv überprüfbar sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin mehrerer österreichischer Wortmarken und Wort-Bild-Marken, die aus dem Schriftzug "C***" bzw. zusätzlich im wesentlichen aus der Darstellung eines Kamels bestehen; die Marken sind unter anderem für Rohtabake und Tabakerzeugnisse eingetragen. Wegen des staatlichen Tabakmonopols in Österreich vertreibt die Klägerin die Tabakwaren hier nicht selbst; sie hat der A*** T*** AG die Lizenz zur Herstellung und zum Vertrieb von Zigaretten der Marke "C*... mehr lesen...