Norm
UWG §7 CRechtssatz
Die Behauptung, daß ein Mitbewerber eine in bestimmten Ländern der freien Welt verbotene Geschäftsmethode anwende und verteidige, ist geeignet, das Vertrauen der Kunden des Mitbewerbers und der Interessenten für seinen Betrieb zu untergraben und damit den Betrieb zu schädigen (Vertretereinsatz durch Fernlehrinstitut).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0079456Dokumentnummer
JJR_19741015_OGH0002_0040OB00340_7400000_002