RS OGH 1976/12/14 4Ob395/76, 4Ob391/86 (4Ob392/86)

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Veröffentlicht am 14.12.1976
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Norm

UWG §1 C5a
UWG §7 A

Rechtssatz

Bei rein wissenschaftlichen oder fachlichen Äußerungen, welche die Förderung des Wettbewerbs nicht einmal als Nebenzweck verfolgen, mangelt es am Merkmal des Handelns zu Zwecken des Wettbewerbs im Sinne § 7 UWG selbst dann, wenn sich die Äußerungen auf den Wettbewerb objektiv auswirken und einen oder mehreren Mitbewerbern förderlich sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0077753

Dokumentnummer

JJR_19761214_OGH0002_0040OB00395_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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