Norm
UWG §7 E1Rechtssatz
Die Wahrheit des Vorwurfes, "die Firma" des Klägers habe die Redaktion einer Zeitung "hineingelegt" und den "kostenlosen Leserdienst" dieses Blattes "mißbraucht", ist dann erwiesen, wenn feststeht, daß ein Angestellter des Klägers die betreffenden Handlungen im Betrieb und im Interesse des Unternehmens gesetzt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0079709Dokumentnummer
JJR_19740514_OGH0002_0040OB00319_7400000_002