RS OGH 1977/6/28 4Ob354/77

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Veröffentlicht am 28.06.1977
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Norm

UWG §7 F1

Rechtssatz

Der Begriff des Unternehmens umfaßt jede selbständig betriebene Tätigkeit, die auf Erwerb gerichtet ist oder die, ohne Erwerbszwecke zu verfolgen, wirtschaftlichen Zwecken dient. Die Tätigkeit kann auch durch einen Beauftragten entwickelt werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 354/77
    Entscheidungstext OGH 28.06.1977 4 Ob 354/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079786

Dokumentnummer

JJR_19770628_OGH0002_0040OB00354_7700000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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