Norm
UWG §2 D5Rechtssatz
Gehören neben dem drucktechnischen Vorgang auch zahlreiche andere, für das Zustandekommen des Endproduktes sehr wesentliche Produktionsvorgänge zum Herstellen von Ansichtskarten und Autogrammkarten in der Regel dazu, kann die Bezeichnung "Hersteller" nicht mit einem Druckereibetrieb gleichgesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0078418Dokumentnummer
JJR_19850514_OGH0002_0040OB00336_8500000_001