RS OGH 1985/5/14 4Ob336/85

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Veröffentlicht am 14.05.1985
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Norm

UWG §2 D5

Rechtssatz

Gehören neben dem drucktechnischen Vorgang auch zahlreiche andere, für das Zustandekommen des Endproduktes sehr wesentliche Produktionsvorgänge zum Herstellen von Ansichtskarten und Autogrammkarten in der Regel dazu, kann die Bezeichnung "Hersteller" nicht mit einem Druckereibetrieb gleichgesetzt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0078418

Dokumentnummer

JJR_19850514_OGH0002_0040OB00336_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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