Norm: HGB §17 Abs1UWG §2 D10
Rechtssatz: Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter "Firma" in erster Linie ein kaufmännischer Betrieb oder ein gewerbliches Unternehmen verstanden. In der Wortzusammensetzung "Firmenleitung" kommt überhaupt nur diese Bedeutung des Wortes "Firma" in Frage; die Bezeigung als "Firmenleitung" verstößt daher selbst dann nicht gegen § 2 UWG, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das nicht nach Art und Umfang einen in... mehr lesen...
Norm: HGB §17 Abs1UWG §2 D10
Rechtssatz: Daß jemand eine Firma in Sinne der Begriffsbestimmung des § 17 Abs 1 HGB führt, obwohl diese trotz des Vorhandenseins der gesetzlichen Voraussetzungen nicht protokolliert ist, kann für sich allein einen Unterlassungsanspruch nach § 2 UWG nicht rechtfertigen, weil der dadurch allenfalls hervorgerufene unrichtige Eindruck, die Firma sei registriert, nicht geeignet ist, den Entschluß des angesprochenen Inte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile beschäftigen sich mit der gewerbsmäßigen Akquisition von Werbeaufträgen. Hiezu stehen folgende vertragliche Berechtigungen der Parteien außer Streit (ON 4 S 17 f): Der Kläger ist berechtigt, Reklame auf den offiziellen Ankunfts- und Abfahrtsplänen der ÖSTERREICHISCHEN BUNDESBAHNEN sowie auf den Fahrplantafeln des Kraftwagendienstes der ÖSTERREICHISCHEN BUNDESBAHNEN anzubringen; der Beklagte ist berechtigt, Taschenfahrpläne der ÖSTERREICHISCHEN ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien üben den Handel mit Kosmetika im "Direktvertrieb" aus. Die Beklagte betreibt ihr Unternehmen als Einzelkaufmann; sie ist (noch) nicht im Handelsregister eingetragen. Die Beklagte war schon in den Jahren 1981 und 1982 bei der Firma AMC tätig, einem Direktvertriebsunternehmen, das Edelstahlgeschirr erzeugt und vertreibt. Schon dabei wurde sie sehr intensiv mit dem Direktvertriebssystem bekannt; sie verkaufte auch einige Produkte. Im Jahre 1982 ler... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH mit dem Sitz in Langenzersdorf betreibt den Großhandel mit Lebensmitteln und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs, darunter auch mit Pelzen und Pelzwaren. Sie versendet an die in ihre Kundenliste aufgenommenen Kunden - ausschließlich Wiederverkäufer und gewerbliche Verbraucher - regelmäßig alle 14 Tage in geschlossenen Kuverts die sogenannte "Metro-Post", um ihnen einen Überblick über das gesamte Angebot zu verschaffen; dabei wird den K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind industrielle Erzeuger - u.a. - von Rindsuppen und klaren Suppen (Bouillons) in Würfelform (Suppenwürfel). Die Klägerin vertreibt ihre Rindsuppenwürfel unter der Bezeichnung "M*** Rindfleischsuppe", die Beklagte unter der Bezeichnung "K*** Goldaugen-Rindsuppe". Die Beklagte wirbt seit Jänner 1987 in ganz Österreich für ihren "K*** Goldaugen-Rindsuppenwürfel" mit der Werbeaussage "Der Beste Österreichs". So hatte die Beklagte bis Ende August/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verbreitete auf der Grazer Herbstmesse 1987 - in der ersten Oktoberwoche - ein Flugblatt, in dem sie eine "Frühbezugsaktion" für Schneefräsen mit dem Slogan "So haben Sie den Winter sicher im Griff" ankündigte. Sie stellte dabei für vier Schneefräsen zwei Vergleichspreise wie folgt gegenüber: "Mod. 4021-4 PS Mod. 5210-5 PS Mod. 824 statt 15.000,-- statt 22.680,-- statt 29.700,-- nur nur nur 12900,-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende, für das Bundesland Oberösterreich registrierte Verein mit dem Sitz in Linz hat nach seinen Statuten insbesondere die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes zum Ziel; seine Mitglieder sind ausschließlich Gremien, Fachgruppen und Innungen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich. Die Beklagte betreibt österreichweit den Buchhandel; unter anderem unterhält sie auch eine Filiale in Linz, Landstraße 84. Sie hat mit rund 800.000 Person... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D3UWG §2 D10
Rechtssatz: Für das angesprochene Publikum ist es keineswegs bedeutungslos, ob die nach bestimmten Vorschriften hergestellten Waren (hier: Fleischwaren nach inländischen Vorschriften) von einem erst neu gegründeten oder von einem seit Jahren tätigen Unternehmen angeboten werden, kann doch dem älteren Unternehmen eine entsprechend größere Erfahrung zugebilligt werden. Ein längeres Bestehen eines Unternehmens beweist auc... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4UWG §2 D1
Rechtssatz: Zu den "geschäftlichen Verhältnissen" im Sinne des § 2 UWG zählt alles, was mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängt und die gewerbliche Tätigkeit fördern kann (so schon ÖBl 1961,70). Entscheidungstexte 4 Ob 35/88 Entscheidungstext OGH 14.06.1988 4 Ob 35/88 4 Ob 90/92 Entscheidungstext OGH 23.02.19... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D12
Rechtssatz: Das Vortäuschen eines individuellen Preisnachlasses durch Ausgabe von Gutscheinen ist geeignet, den Entschluß der angesprochenen Interessenten, sich mit dem Angebot näher zu befassen, zugunsten dieses Angebotes zu beeinflussen. Die Lockwirkung eines (hier: durch Ausgabe von Gutscheinen gewährten) individuellen Preisnachlasses ist nämlich in aller Regel stärker und attraktiver als die einer allgemeinen Preisherabsetz... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A
Rechtssatz: Die UWGNov 1971 hat klargestellt, daß in den Fällen des § 2 UWG neben den Interessen der Mitwerber auch Verbraucherinteressen Berücksichtigung finden. Entscheidungstexte 4 Ob 35/88 Entscheidungstext OGH 14.06.1988 4 Ob 35/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0078262... mehr lesen...
Begründung: Haci Mehmet K*** ist Inhaber der von ihm am 25. September 1984 angemeldeten Wort-Bild-Marke "H***", deren Schutzdauer mit 7. Oktober 1985 begonnen hat. Diese Marke ist für die Klassen 29: Wurstwaren, Käse- und Milchprodukte, hergestellt nach orientalischen Rezepten, und 30: Feine Backwaren, hergestellt nach orientalischen Rezepten eingetragen. Die Klägerin hat diese Marke während ihrer Zusammenarbeit mit dem Markeninhaber auf Grund einer Vereinbarung vom 10. Dezember 1... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt in Kirchschlag den Einzelhandel mit Möbeln. In einer an Haushalte in Wien, Niederösterreich und Burgenland versandten Postwurfsendung kündigte er unter den Überschriften: "Konfrontation in der Möbelbranche löst Kauflawine aus" und (mit größeren Buchstaben besonders hervorgehoben) "Möbel R*** zwingt renomierte Lieferfirmen in die Knie" sowie - in kleinerer Schrift quer über diesen Text geschrieben "ab 24. September, solange der Vorrat reicht" folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verschickte Anfang 1987 in größerer Anzahl an Angehörige Verstorbener einen vierseitigen Faltprospekt, in dem sie (auf allen Seiten) eine "Winter Preis Aktion" für Grabsteine (Grabanlagen) ankündigte. Auf der ersten Seite des Prospektes ist blickfangartig das Wort "Gutschein" hervorgehoben. Darunter befindet sich nach dem Wort "für" ein freier Raum zum Einsetzen des Namens und der Anschrift des Adressaten. Dann folgt (in kleinerem Druck) der Text:... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "N*** K***"; die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der monatlich erscheinenden Druckschrift "B***", die für jeden der 23 Bezirke Wien eine eigene Ausgabe hat. Beide Medien veröffentlichen Inserate und Werbeeinschaltungen. Die "N*** K***" wird entgeltlich vertrieben, die B*** werden den einzelnen Haushalten unentgeltlich zugestellt. In der Ausgabe der periodischen Druckschrift "profil" Nr. 34 vom 2... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt Nahrungsfette, Speiseöle und Fritierfette. Ihr für Großverbraucher bestimmtes Fritierfett "BETA frit" hat auf dem Markt für halbflüssige Fritierfette einen Anteil von 50 %. Die Beklagte erzeugt und vertreibt ebenfalls Nahrungs- und Fritierfette. Ihr - nahezu ausschließlich an gastgewerbliche Unternehmen verkauftes - Fritierfett "S*** top" hat einen Marktanteil von etwa 12 %. Die 20 Liter-Dosen, in denen die Beklagte dieses Produkt verkauft, tragen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine im Register der Kammer für Handel, Industrie, Handwerk und Landwirtschaft in Treviso (Italien) eingetragene Aktiengesellschaft. Sie ist Inhaberin der - schwarz-weiß hinterlegten - internationalen Wort-Bild-Marke Nr.431169, welche mit der Priorität 19.7.1977 auch in Österreich Schutz genießt: Bild nicht darstellbar Hiezu steht außer Streit, daß die Wort-Bild-Marke der Klägerin weltweit Geltung hat und von ihr zu Werbezwecken in weißer Schrift a... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2b
Rechtssatz: Wird die Werbung mit einer im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders preisgünstigen Einkaufsgelegenheit beanstandet, hat der klagende Mitbewerber die Unrichtigkeit der Behauptung zu beweisen; eine Beweislastverschiebung, die bei Alleinstellungswerbung unter Umständen in Frage kommt, hat hier nicht einzutreten (ÖBl 1984,97). Die Unrichtigkeit einer solchen Werbebehauptung kann aber keinesfalls gestützt werden, daß e... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2b
Rechtssatz: Die miteinander im Zusammenhang stehenden Werbeaussagen "WIR SIND IMMER BILLIGER" und "WARUM WOANDERS MEHR BEZAHLEN?"; können nicht wörtlich verstanden, sondern nur als Übertreibung angesehen werden, weil niemand annehmen wird, ein Kaufmann habe immer und zu jeder Zeit bei jedem einzelnen von zahlreichen angebotenen Artikeln des täglichen Bedarfs die niedrigsten Preise; sie enthalten aber eine überprüfbaren Tatsache... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2b
Rechtssatz: Die Ankündigung "WIR SIND IMMER BILLIGER" - "WARUM WOANDERS MEHR BEZAHLEN?", die nur als die Behauptung einer im Vergleich zu dem Mitbewerbern besonders preisgünstigen Einkaufsgelegenheit aufzufassen ist, rechtfertigt nicht die Erwartung, daß jede einzelne Ware des beklagten Unternehmens einen geringeren Dauerpreis habe als bei dem Mitbewerber. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile betreiben Verbrauchermärkte, in denen (u.a.) Lebensmittel und Haushaltswaren angeboten werden. Die Beklagte kündigte in einer vierseitigen Postwurfsendung für ihre Verbrauchermärkte in Traun, Freistadt und Vöcklabruck die im Zeitraum vom 20. Juli bis 1. August 1987 gültigen Preise für insgesamt 136 Artikel an (Beilage C). Die Seite 1 dieser Postwurfsendung enthielt unter der Überschrift "familia discount" die Ankündigung "3000 Markenartikel zu Superprei... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, vertreibt in Österreich einen in der Schweiz hergestellten künstlichen Süßstoff unter der Bezeichnung "Assugrin". Auf der Vorderseite der Verpackung dieses Produktes stehen die Worte: "Das neue Assugrin mit natürlichem Aroma süß, wie es eben schmecken soll". Diese Worte sind durch Fettdruck hervorgehoben, wobei für die beiden ersten Zeilen größere Buchstaben verwendet werden als für die... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin betreibt in Altheim, Andorf, Ampflwang, Eggelsberg, Mattighofen, Neumarkt, Oberhofen/Irrsee, Ort, Raab, Riedau, Schärding, Schwand, Uttendorf, Wels und Vöcklabruck den Einzelhandel mit Waren aller Art; daß sie einen solchen Handel auch in Traun betreibt, ist ebensowenig bescheinigt wie der Umstand, daß das Handelsunternehmen "Plus-Kauf-Park" in Traun von der Zweitklägerin betrieben wird. Die Erstbeklagte betreibt den Einzelhandel mit Waren aller Art in... mehr lesen...
Norm: AMG §6UWG §2 C2a
Rechtssatz: Gesundheitsbezogene Angaben sind dann irreführend, wenn Wirkungen behauptet werden, die nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht hinreichend belegt sind (vgl § 6 Abs 3 Z 1 AMG). Entscheidungstexte 4 Ob 391/87 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 4 Ob 391/87 Veröff: WBl 1988,305 = ÖBl 1989,110 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte vertreibt Kupferarmbänder und Bettmatten mit eingewebten Kupferfäden; die Zweitbeklagte ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Auf den Seiten 32 und 33 der Zeitschrift "Die ganze Woche" vom 25. September 1986 sowie auf den Seiten 20 und 21 der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 13. Oktober 1986 waren Inserate der Erstbeklagten eingeschaltet, mit denen für Kupferbettmatten geworben wurde. Dabei berief sich die Erstbeklagte unter der Überschrift "Erdstra... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D2
Rechtssatz: Unter Angaben über den "Ursprung" werden auch Angaben über den "züchterischen Ursprung" verstanden. Entscheidungstexte 4 Ob 414/87 Entscheidungstext OGH 09.02.1988 4 Ob 414/87 Veröff: SZ 61/22 = JBl 1988,651 = ern 1989,177 = ÖBl 1988,126 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:R... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §2UWG §1 D3cUWG §2 D6UWG §9 B5
Rechtssatz: Das Markenrecht gibt dem Markenberechtigten (und dem Alleinvertriebsberechtigten, der von jenem seine Rechte ableitet) nicht die Befugnis, die Werbung für eine befugterweise mit der Marke versehene und in Verkehr gebrachten Originalware mit den vom Markeninhaber für die betreffende Ware hergestellten und gewidmeten Werbemitteln zu untersagen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D3
Rechtssatz: Eine Irreführung über die Herstellungsart wird insbesondere darin gesehen, daß für fabriksmäßig hergestellte Erzeugnisse mit handwerklichen Bezeichnungen geworben wird, weil sich bei Publikum handwerkliche und bäuerliche Erzeugnisse (besonders bei Nahrungsmitteln und sonstigen Gütern, die mit einer natürlichen Lebensweise in Zusammenhang gebracht werden) immer größerer Beliebtheit erfreuen, während gegen industrielle... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D3
Rechtssatz: Die Werbung für ein fabrikmäßig hergestelltes Fertiggericht in Dosen mit dem - durch die Wiederholung der Silbe "gut" - besonders einprägsamen Werbespruch "Gutes vom Gutshof", aber auch die Werbung für ein bestimmtes Produkt mit dem Zusatz ".... vom Gutshof" ist geeignet, die Verbraucher über die Herstellungsart und auch über den Ursprung dieser Erzeugnisse zu täuschen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...