RS OGH 1960/9/13 4Ob301/60 (4Ob302/60)

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Veröffentlicht am 13.09.1960
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Norm

UWG §14 B2

Rechtssatz

Eine Ausdehnung des Begriffes Unternehmer im § 14 UWG auf Personen, die ihre Namen zu geschäftlichen Verwertung an ein Unternehmen gegen eine Lizenzgebühr überlassen, selbst aber kein Unternehmen führen, keine Ware oder Leistungen herstellen und in den Verkehrs bringen, läßt sich mit Wortlaut und Sinn des § 14 UWG nicht vereinbaren. Nicht die Lizenzgebühr, sondern der Unternehmercharakter ist das Entscheidende.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 301/60
    Entscheidungstext OGH 13.09.1960 4 Ob 301/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0079431

Dokumentnummer

JJR_19600913_OGH0002_0040OB00301_6000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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