RS OGH 1936/8/25 1Ob768/36

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Veröffentlicht am 25.08.1936
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Norm

NWG §14
NWG §15

Rechtssatz

Die Entschädigung für die Einräumung eines Notweges ist auf Grund eines begründeten Sachverständigengutachtens festzusetzen. Fehlt die im § 14 Abs 3 vorgeschriebene Begründung des Gutachtens, so ist das Gutachten zu ergänzen; das Gericht ist nicht berechtigt, ohne Rücksicht auf die Ergebnisse der Verhandlung und auf das Gutachten der Sachverständigen nach freiem Ermessen über die Höhe der Entschädigung zu entscheiden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 768/36
    Entscheidungstext OGH 25.08.1936 1 Ob 768/36
    Veröff: SZ 18/132

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0071327

Dokumentnummer

JJR_19360825_OGH0002_0010OB00768_3600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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