Norm
HGB §112Rechtssatz
Bei einer Zweimanngesellschaft ist dem untreuen Gesellschafter gegenüber auch der andere Gesellschafter als Unternehmer im Sinne des § 14 UWG anzusehen. Der treue Gesellschafter hat daher nicht nur den Anspruch auf Entzug der Geschäftsführerbefugnis des untreuen Gesellschafters, sondern auch den Anspruch auf Einstellung des vom untreuen Gesellschafter mit den Mitteln der OHG geführten unlauteren Konkurrenzbetriebes (im vorliegenden Fall erfolgt die Geschäftsführung durch beide Gesellschafter gemeinsam).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0061695Dokumentnummer
JJR_19590714_OGH0002_0050OB00311_5900000_001