Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, gemäß § 17 Abs. 2 Z. 6 FrG ausgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer, der sich zuvor in Pakistan aufgehalten habe, am 9. April 1994 ohne Reisepaß und Sichtvermerk in das Bundesgebiet eingereist und innerhalb eines Monates betreten worden sei. Über die dagegen erhobene Beschwer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Beschwerdeführer, irakische Staatsangehörige, gemäß § 17 Abs. 2 Z. 6 FrG ausgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß die Beschwerdeführer am 14. April 1994 ohne den erforderlichen Sichtvermerk, somit unter Mißachtung der Bestimmungen des zweiten Teiles des FrG, aus Ungarn kommend in das Bundesgebiet eingereist und binnen einem Monat betreten worden seien. Gegen diesen Bescheid richtet ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorbringen des Fremden, er habe im April 1994 einen Asylantrag eingebracht, weshalb ihm gemäß § 7 AsylG 1991 bis zum rechtskräftigen Abschluß des Asylverfahrens die vorläufige Aufenthaltsberechtigung zukomme, sodaß § 17 FrG 1993 zufolge des § 9 Abs 1 AsylG 1991 nicht anwendbar sei, ist nicht zielführend, da die vorläufige Aufenthaltsberechtigung gemäß § 7 Abs 1 AsylG 1991 nur jenem Asylwerber zukommt, "der gemäß § 6 AsylG 1991 eingereist ist". Der Fremde fällt nicht unter §... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §6 Abs2;AsylG 1991 §6;AsylG 1991 §7 Abs1;AsylG 1991 §9 Abs1;FrG 1993 §17 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0743 1 Stammrechtssatz Das Vorbringen des Fremden, er habe im April 1994 einen Asylantrag eingebracht, weshalb ihm gemäß § 7 AsylG 1991 bis zum rechtskräftigen Abschluß des Asylverfahrens die vorläufige Aufenthaltsberechtigun... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 24. Juni 1994 wurde die Beschwerdeführerin, eine iranische Staatsangehörige gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ausgewiesen. Die Beschwerdeführerin sei am 19. Jänner 1990 in das Bundesgebiet eingereist. Ihr am 22. Jänner 1990 gestellter Asylantrag sei mit Bescheid des Bundesministers für Inneres (erlassen am 6. Oktober 1993) re... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 24. November 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen nigerianischen Staatsangehörigen, gemäß § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Z. 1 FrG die Ausweisung verfügt. Die belangte Behörde nahm als erwiesen an, daß der Beschwerdeführer am 16. Oktober 1991 aus Ungarn kommend, ohne im Besitz eines Reisepasses und eines österreichischen... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §7 Abs1;FrG 1993 §10 Abs1 Z7;FrG 1993 §15 Abs1 Z1;FrG 1993 §17 Abs1;
Rechtssatz: Behauptet der Fremde (hier ein nigerianischer Staatsangehöriger), er sei in höchster Not aus Gründen politischer Verfolgung illegal nach Österreich eingereist und eine Einreise unter diesen Umständen sei jedenfalls von einer nicht aus einer Notsituation resultierenden illegalen Einr... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §7 Abs1;AufG 1992 §6 Abs2;FrG 1993 §15 Abs1 Z1;FrG 1993 §17;FrG 1993 §19;
Rechtssatz: Hat sich der Fremde im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem die Ausweisung im Instanzenzug bestätigt wurde, bereits mehrere Monate unerlaubt in Österreich aufgehalten - er war illegeal (unter Außerachtlassung der Bestimmungen des zweiten Teiles des FrG 1993) in das B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger der Republik Zaire. Er reiste zuletzt im Mai 1990 von Frankreich über die BRD nach Österreich ein. Bis September 1992 war er in der Botschaft der Republik Zaire beschäftigt. Sein Antrag vom 21. September 1992 auf Asylgewährung wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 12. Mai 1993 abgewiesen. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 8. Jänner 1994 wurde gegen ihn ein mit fünf Jahren befriste... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist rumänischer Staatsangehöriger. Er reiste am 26. April 1993 im Besitz eines bis 29. April 1993 gültigen Sichtvermerkes von Ungarn kommend nach Österreich ein. Sein Antrag auf Asylgewährung vom 3. Mai 1994 wurde im Instanzenzug mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 20. Oktober 1993 abgewiesen. Am 13. Jänner 1994 wurde der Bes... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 30. Mai 1994 wurde die an diese gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers gegen seine Anhaltung in Schubhaft unter Berufung auf § 52 Abs. 2 und 4 FrG abgewiesen. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer gemäß § 79a AVG in Verbindung mit § 52 Abs. 2 FrG der Bundespolizeidirektion Wien Aufwendungen in der Höhe von S 336,-- zu ersetzen habe. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassun... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §7 Abs1;AsylG 1991 §9 Abs1;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §41 Abs1;
Rechtssatz: Daß einem Fremden mit vorläufiger Aufenthaltsberechtigung nach § 7 Abs 1 AsylG 1991 gegenüber eine Ausweisung nicht erlassen werden darf, bedeutet nicht, daß nicht auch gegen einen solchen Fremden ein Aufenthaltsverbot und zu dessen Sicherung sowie zur Sicherung der daraus resultierenden... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §6 Abs2;AsylG 1991 §7 Abs1;FrG 1993 §17 Abs1;FrG 1993 §37;
Rechtssatz: Ist der Fremde unter Umgehung der Grenzkontrolle nach Österreich eingereist, ist ein "Gestatten" der Einreise gemäß § 6 Abs 2 AsylG 1991 von vornherein ausgeschlossen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020312.X03 Im R... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §7 Abs1;AsylG 1991 §9 Abs1;FrG 1993 §41 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 25.11.1994 94/02/0384
Rechtssatz: § 7 Abs 1 erster Satz AsylG 1991 ist dahingehend zu verstehen, daß dann, wenn der Fremde erst nach seiner legalen Einreise und während seines Aufenthaltes im Bundesgebiet von der Gefahr der Ve... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) wurde gegen den Beschwerdeführer, einen nigerianischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 2 und 6 FrG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Nach der Begründung: habe der Beschwerdeführer Ende Juli 1991 einen Asylantrag gestellt. Der Aufenthalt in Österreich sei ihm bis zum Abschluß des Asylverfahrens gestattet wor... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 14. Februar 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen von Zaire, gemäß § 17 Abs. 2 Z. 4 und 6 des Fremdengesetzes-FrG, BGBl. Nr. 838/1992, die Ausweisung verfügt. Der Beschwerdeführer sei am 7. Jänner 1994 über den Flughafen Wien-Schwechat aus Südafrika kommend, wo er sich von Anfang Dezember 1993 bis 6. Jänner 1994 aufgehalten... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §3;AsylG 1991 §7 Abs1;FrG 1993 §20 Abs1;
Rechtssatz: Dem Fremden ist es verwehrt, einen Aufenthalt, den er sich nur durch einen unberechtigten Asylantrag verschafft hat, im Rahmen der Interessenabwägung nach § 20 Abs 1 FrG 1993 zu seinen Gunsten ins Treffen zu führen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180324.... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §7 Abs1;AsylG 1991 §9 Abs1 idF 1992/838;FrG 1993 §17;
Rechtssatz: Kommt dem Fremden keine vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach § 7 Abs 1 AsylG 1991 zu, dann steht zufolge des § 9 Abs 1 AsylG 1991 idF 1992/838 der Anwendung des § 17 FrG 1993 kein rechtliches Hindernis entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 28. Juni 1993 auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz abgewiesen. Die belangte Behörde ging dabei vom Vorliegen des Ausschließungsgrundes nach § 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z. 7 FrG aus, weil der Beschwerdeführer am 2. Oktober 1991 über Jugoslawien kommend unter Umgehung der Grenzkontrolle nach Österreich eingereist sei. Gegen diesen ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §7 Abs1;AufG 1992 §5 Abs1;FrG 1993 §10 Abs1 Z7;
Rechtssatz: Ist der Fremde unter Umgehung der Grenzkontrolle nach Österreich eingereist und wurde ihm die Bewilligung nach § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 versagt, ist es ohne rechtserhebliche Bedeutung, ob dem Fremden eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach dem AsylG 1991 zukommt oder ob er von seinem in Österrei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführer, ein irakischer Staatsangehöriger, gemäß § 17 Abs. 2 Z. 4 und 6 FrG ausgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, daß der Beschwerdeführer am 3. April 1993 in das Bundesgebiet eingereist sei. Er sei nicht im Besitz eines gültigen Reisedokumentes oder eines Sichtvermerkes. Sein am 5. April 1993 eingebrachter... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §7 Abs1;AsylG 1991 §7 Abs3;AsylG 1991 §9 Abs1 idF 1992/838;FrG 1993 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 93/18/0226 1 Stammrechtssatz Erkennt die Asylbehörde erster Instanz mit ihrem den Asylantrag des Fremden abweisenden Bescheid einer Berufung gegen diesen Bescheid die aufschiebende Wirkung ab, so kommt dem Fremden im Grunde des § 7 Abs... mehr lesen...
I 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 25. November 1993 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige von Ghana, gemäß § 17 Abs. 2 Z. 6 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, die Ausweisung verfügt. Die Beschwerdeführerin sei am 2. Oktober 1993 ohne Sichtvermerk unter Umgehung der Grenzkontrolle aus Ungarn kommend in Österreich eingereist. Ihr am 11. Oktober 1993 ges... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §6 Abs1;AsylG 1991 §6 Abs2 idF 1992/838;AsylG 1991 §7 Abs1;FrG 1993 §37;
Rechtssatz: Ein Fremder (hier Ghanese) kann sich nicht erfolgreich auf § 6 Abs 2 AsylG 1991 idF BGBl 1992/838 und damit auf das Vorliegen einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung gemäß § 7 Abs 1 AsylG 1991 berufen, wenn er zum einen nicht Asylwerber nach § 6 Abs 1 legcit ist und zum andere... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, erhobene Schubhaftbeschwerde gemäß § 52 Abs. 1 und 2 FrG in Verbindung mit § 67c Abs. 3 AVG als unbegründet ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde im wesentlichen davon aus, daß die Schubhaft notwendig sei, um das Verfahren zur Erlassung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbotes gegen den Beschwerdeführer zu sichern. Dieser sei am 8. Jänner 1993 mit ein... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §6 Abs1;AsylG 1991 §6 Abs2 idF 1992/838;AsylG 1991 §7 Abs1;FlKonv Art1;FlKonv Art31 Z1;FrG 1993 §37;FrG 1993 §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0575 1 (hier: Türke) Stammrechtssatz Dem Fremden (hier: Iraner) kommt eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung iSd § 7 Abs 1 AsylG 1991 nicht ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 10. Mai 1993 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine chinesische Staatsangehörige, gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes-FrG, BGBl. Nr. 838/1992, die Ausweisung verfügt. Sachverhaltsmäßig ging die belangte Behörde davon aus, daß die Beschwerdeführerin am 26. November 1992 aus Ungarn kommend, ohne im Besitz eines österreichischen Sichtvermerkes zu ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 24. August 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen irakischen Staatsangehörigen, gemäß § 17 Abs. 2 Z. 6 des Fremdengesetzes-FrG, BGBl. Nr. 838/1992, die Ausweisung verfügt. Begründend führte die belangte Behörde aus, daß der Beschwerdeführer am 19. Juni 1993 aus der Türkei auf dem Luftweg in Wien-Schwechat in das Bundesgebiet eingereis... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark (der belangten Behörde) vom 18. Oktober 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen von Ghana, gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes-FrG, BGBl. Nr. 838/1992, die Ausweisung verfügt. Ausgehend von den Feststellungen, daß der Beschwerdeführer am 24. Juni 1991 aus der CSFR kommend illegal (in einem Container versteckt) in das Bundesgebiet eingereist sei, und daß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §7 Abs1;AsylG 1991 §7 Abs3;AVG §56;AVG §66 Abs4;FrG 1993 §17 Abs1;FrG 1993 §17 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Eine (allfällige) vorläufige Aufenthaltsberechtigung des Fremden im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Ausweisungsbescheides ist für die Frage der Rechtmäßigkeit der Bestätigung des Ausweisungsbescheides durch die Berufungsbehö... mehr lesen...