RS Vwgh 1994/12/1 93/18/0612

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Veröffentlicht am 01.12.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §7 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z7;
FrG 1993 §15 Abs1 Z1;
FrG 1993 §17 Abs1;

Rechtssatz

Behauptet der Fremde (hier ein nigerianischer Staatsangehöriger), er sei in höchster Not aus Gründen politischer Verfolgung illegal nach Österreich eingereist und eine Einreise unter diesen Umständen sei jedenfalls von einer nicht aus einer Notsituation resultierenden illegalen Einreise zu unterscheiden, übersieht er, daß der behauptete Grund der illegalen Einreise ausschließlich für die Beurteilung der Frage von Bedeutung ist, ob ihm ein vorläufiges Aufenthaltsrecht für die Dauer des Asylverfahrens zustand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180612.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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