Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer (Plenum) wurde der Vorstellung gegen einen als Bescheid zu wertenden amtlichen Ausweis über rückständige Beiträge aus der Pensionsversicherung (gemäß Teil B der Satzung der Versorgungseinrichtung der Tiroler Rechtsanwaltskammer - "Zusatzpension") im Gesamtbetrag von € 5.072,21 samt 6 % Zinsen seit 2. April 2003 aus € 4.360,37, keine Folge gegeben. 2. In der auf Art144 B-VG gestützten, geg... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / BeiträgeVfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte
Rechtssatz: Keine Folge Abweisung einer Vorstellung gegen einen als Bescheid zu wertenden amtlichen Ausweis über rückständige Beiträge aus der Pensionsversicherung (gemäß Teil B der Satzung der Versorgungseinrichtung der Tiroler Rechtsanwalts... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wendet sich die beschwerdeführende Gesellschaft gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland (UVS), mit dem in einem Vergabeverfahren eines Wasserleitungsverbandes zur Beschaffung der maschinellen und elektrischen Ausrüstung des Bedienungshauses "Brunnenanlage Baumgarten" über Antrag einer übergangenen Bietergemeinschaft die an sie ergangene Zuschlagsentscheidung für nichtig erklärt wurd... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen
Rechtssatz: Folge Nichtigerklärung der an die beschwerdeführende Gesellschaft ergangenen Zuschlagsentscheidung in einem Vergabeverfahren eines Wasserleitungsverbandes über Antrag einer übergangenen Bietergemeinschaft. Der Verfassungsgerichtshof übersieht nicht, dass das Bundesve... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark, vom 7. Jänner 2004, Z UVS 30.9-131/2002-48, wurden dem Antragsteller die im Berufungsverfahren, Z UVS 30.9-131/2002-40, entstandenen Sachverständigengebühren des nichtamtlichen Sachverständigen für das Kraftfahrwesen in der Höhe von insgesamt € 686,10 auferlegt. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird - ohne weitere
Begründung: - der Antrag auf Zuerkennung der aufschieb... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge Auferlegung der im Berufungsverfahren entstandenen Sachverständigengebühren des nichtamtlichen Sachverständigen für das Kraftfahrwesen in der Höhe von insgesamt € 686,10. Der Antragsteller hat es verabsäumt, auszuführen, wodurch ihm ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer richtete sich mit der zu B1506/03 protokollierten Beschwerde vom 11. November 2003 gegen den im Instanzenzug ergangenen Bescheid der beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eingerichteten Berufungskommission vom 2. September 2003, Zl. 44.140/47-7/02, mit dem gemäß §8 Abs2 Behinderteneinstellungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1970 idF. BGBl. I Nr. 60/2001, die Zustimmung zu seiner Kündigung erteilt wurde. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / AllgVfGG §85 Abs2 / Behinderteneinstellung
Rechtssatz: Keine Folge für Anträge des beteiligten Arbeitgebers auf Aufhebung des B v 17.12.03, B1506/03-4, (betr. Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Verfahren gegen die Zustimmung zur Kündigung des Beschwerdeführers gemäß §8 Abs2 BEinstG) als nichtig und auf Abweisung ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsstrafrecht / Geldstrafe
Rechtssatz: Keine Folge Verhängung einer Geldstrafe wegen des vorschriftswidrigen Aufstellens und Betreibens von vier Spielapparaten - darunter ein Geldspielapparat - außerhalb einer Spielhalle (§37 Abs1 litk iVm §7 Abs3 und §5 Abs1 litd Krnt Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Schreiben Vorarlberger Landesregierung vom 31. Dezember 2003, wurde die Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan für Transportbegleitungen im Land Vorarlberg gemäß §97 StVO 1960 widerrufen. 2. In der auf Art144 B-VG gestützten, gegen dieses Schreiben erhobenen Beschwerde, wird die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Zur
Begründung: wird ausgeführt, daß der Widerruf der Ermächtigung zum Straßenaufsichtsorgan für Transportbegleitungen fü... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Straßenpolizei
Rechtssatz: Keine Folge - zwingende öffentliche Interessen Widerruf der Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan für Transportbegleitungen im Land Vorarlberg gemäß §97 StVO 1960. Da der Widerruf der Ermächtigung zum Straßenaufsichtsorgan für die Transportbegleitung im Land Vorarlberg normative Wirkung auf... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz: Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils Entfernungsauftrag nach §6 Wr GebrauchsabgabeG betreffend einen auf öffentlichem Gut aufgestellten Alttextil-Sammelbehälter, weil nach Auffassung der belangten Behörde ein in §1 Wr Gebrauchsabga... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Fremdenverkehrsrecht / Abgaben
Rechtssatz: Keine Folge mangels hinreichender Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils Festsetzung der Fremdenverkehrsverbandsbeiträge für die Jahre 1998 bis 2000 für eine Betriebstätte der beschwerdeführenden Gesellschaft. Zur
Begründung: des... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / AbgabenVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsstrafrecht / Geldstrafe (Ersatzarrest)
Rechtssatz: Keine Folge - Interessenabwägung Verhängung einer Geldstrafe iHv € 25,- (Ersatzfreiheitsstrafe 38 Stunden; Verfahrenskostenbeitrag € 2,50) wegen einer Übertretung des Oö ParkgebührenG, LGBl 28/19... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz: Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils. Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens. Zur
Begründung: führt der Beschwerdeführer aus, dass die sofortige Bezahlung mit einem unverhältnismäßigen Nachteil für ihn verbunden wäre, da ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz: Keine Folge mangels
Begründung: des Antrags Abweisung des Antrags auf Nichtfestsetzung und Rückerstattung der Grunderwerbsteuer mangels Vorliegens der Voraussetzungen des §17 GrEStG. Da der Antragsteller den Antrag auf aufschiebende Wirkung nicht begründet ha... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"VfGG §85 Abs2 / Umweltschutz
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Feststellung gemäß §3 Abs7 UVP-G 2000, dass für die Errichtung eines Einkaufszentrums in Klagenfurt eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen sei. Die von der Beschwerdeführerin ins Treffen geführten allfä... mehr lesen...