Entscheidungen zu § 85 Abs. 2 VfGG

Verfassungsgerichtshof

2.567 Dokumente

Entscheidungen 781-810 von 2.567

TE Vfgh Beschluss 2004/3/20 B339/04 ua

Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.03.2004

RS Vfgh 2004/3/20 B339/04 ua - B783/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.03.2004

RS Vfgh 2004/3/20 B339/04 ua - B783/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.03.2004

TE Vfgh Beschluss 2004/3/20 B339/04 ua

Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.03.2004

TE Vfgh Beschluss 2004/3/20 B339/04 ua

Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.03.2004

RS Vfgh 2004/3/20 B339/04 ua - B783/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.03.2004

TE Vfgh Beschluss 2004/3/20 B339/04 ua

Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.03.2004

TE Vfgh Beschluss 2004/3/20 B339/04 ua

Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.03.2004

RS Vfgh 2004/3/20 B339/04 ua - B783/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.03.2004

RS Vfgh 2004/3/20 B339/04 ua - B783/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
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Rechtssatz | Vfgh | 20.03.2004

TE Vfgh Beschluss 2004/3/20 B339/04 ua

Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.03.2004

RS Vfgh 2004/3/20 B339/04 ua - B783/05

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Rechtssatz | Vfgh | 20.03.2004

RS Vfgh 2004/3/20 B339/04 ua - B783/05

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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.03.2004

TE Vfgh Beschluss 2004/3/20 B339/04 ua

Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.03.2004

TE Vfgh Beschluss 2004/3/20 B339/04 ua

Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.03.2004

RS Vfgh 2004/3/20 B339/04 ua - B783/05

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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.03.2004

RS Vfgh 2004/3/20 B339/04 ua - B783/05

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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.03.2004

TE Vfgh Beschluss 2004/3/20 B339/04 ua

Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.03.2004

TE Vfgh Beschluss 2004/3/20 B339/04 ua

Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.03.2004

RS Vfgh 2004/3/20 B339/04 ua - B783/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.03.2004

RS Vfgh 2004/3/20 B339/04 ua - B783/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.03.2004

TE Vfgh Beschluss 2004/3/20 B339/04 ua

Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.03.2004

TE Vfgh Beschluss 2004/3/20 B339/04 ua

Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.03.2004

RS Vfgh 2004/3/20 B339/04 ua - B783/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.03.2004

RS Vfgh 2004/3/20 B339/04 ua - B783/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.03.2004

TE Vfgh Beschluss 2004/3/20 B339/04 ua

Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.03.2004

TE Vfgh Beschluss 2004/3/20 B339/04 ua

Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.03.2004

RS Vfgh 2004/3/20 B339/04 ua - B783/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.03.2004

RS Vfgh 2004/3/20 B339/04 ua - B783/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.03.2004

TE Vfgh Beschluss 2004/3/20 B339/04 ua

Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.03.2004

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